Versicherungs- und Finanzmakler haften für Restschulden, bzw. Zinsnachteil?
Lebensversicherung und Festkredit:
Fehlender Hinweis auf Finanzierungsalternativen:
Der Einwand des Versicherungs- und Finanzmaklers, dass es sich um einen „leistungs-, bonitäts- und servicestarken Versicherer“ gehandelt habe, verhinderte seine Verurteilung nicht. Das Gericht erkannte nämlich, dass gar keine interessengerechte Finanzierungsalternative angeboten wurde, sondern nur in Verbindung mit der Lebensversicherung. Dabei wäre es günstiger gewesen, das vorhandene Kapital zur Anzahlung des Kaufpreises zu nutzen und den Restkaufpreis über ein Annuitätendarlehen abzubezahlen.
Beweislast beim Anlageberater, Finanz- und Versicherungsmakler:
Eine fehlerhafte Musterberechnung kann beim Kredit- und Lebensversicherungskunden den Irrtum erzeugen, dass man am Ende der Laufzeit gewiss genügend Geld hat, den Kredit zurückzubezahlen. ähnlich wie bei falschen Prospekten einer Kapitalanlage liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Versicherungs- und Finanzmakler.
Verschiedene Fehler führen in die Haftung:
Häufig wird gerade nicht jener Versicherer vermittelt, der die beste Renditeaussicht bietet. Und oft wird ohnehin durch die Kombination mit einem Festkredit gerade nicht die bestmögliche Finanzierung sichergestellt.
Inhalt der Gerichtsentscheidung:
Das Gericht verurteilt den Finanz- und Versicherungsmakler, bereits bezahlte Darlehenszinsen zu erstatten. Zudem musste der Makler die Darlehensrückzahlung übernehmen, bekam jedoch den Rückkaufswert der Lebensversicherung angerechnet. Auch die Anwalts- und Gerichtskosten wurden ihm auferlegt. Der Makler hatte dagegen verstoßen, die Interessen des Kunden zu wahren und über Risiken derart aufzuklären, sodass der Kunde unter sinnvollen Finanzierungsalternativen hätte qualifiziert entscheiden können.
Häufige Aufblähung von Zinsen und Kosten:
Hunderttausende Käufer von Immobilien, Investmentfonds und Lebensversicherungen wurde geraten, ihr Investment auf Kreditbasis zu finanzieren. Mancher Berater aus einem Kreditinstitut drängt den Kunden zu solchen „Kombi-Modellen“, um Gebühren und Provisionen für das eigene Haus zu optimieren. Zumindest die Mehrkosten hat die Bank dann zu ersetzen. Gelegentlich werden unverbindliche Musterberechnungen ausdrücklich als sicher dargestellt, was die Finanzberater in eine Haftung für Restschulden führen kann.
Modellrechnung überwiegend fehlerhaft:
Wo der Berater die angeblichen Vorteile der Kombination Lebensversicherung/ Festkredit gegenüber einem normalen Annuitätendarlehen an Berechnungen aufgezeigt hat, erwiesen sich diese nach Prüfung durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen oft als fehlerhaft. Folge ist, dass das Gericht den Makler in die Haftung nimmt. Doch viele Gerichte sehen ein solches Sachverständigengutachten das erste Mal – bisher verzichteten geschädigte Anleger und verloren ihren Prozess damit fast immer. Makler haben also eine gute Chance, auch bei Falschberatung der Haftung zu entgehen, denn wer bereits bei der Finanzierung nur „kostenlose“ Beratung akzeptierte, wird auch im Rechtsstreit nur selten mehr dafür aufwenden wollen.
von Dr. Johannes Fiala Peter A. Schramm
(Computern im Handwerk, 07-08/2010, 7)
Mit freundlicher Genehmigung von www.handwerke.de