Gesundheitsreform: Fallstricke für privat Krankenversicherte

Neue Regeln
Wer beim Wechsel zu einer (anderen) privaten Krankenversicherung seine Altersrückstellung mitnehmen möchte, sollte diesen Schritt erst im ersten Halbjahr 2009 tun.
Fachleute meinen, dass bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV) eine Marktbereinigung bevorsteht. Die Gesundheitsreform dürfte nicht nur die Prämien erheblich verteuern — es steht zu befürchten, dass der eine oder andere Versicherer vom Markt verschwindet.
Basistarif als Auffangbecken?
Wer in den neuen Basistarif möchte, kann sich abwerben lassen — ohne Leistungsbeschränkungen und ohne Risikozuschläge. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung wechseln möchte, muss nunmehr drei Jahre ein Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze vorweisen können.
Kostenfalle beim Wechsel in die PKV
Erst wer im ersten Halbjahr 2009 von einer privaten Vollversicherung in eine andere wechselt, bekommt seine Alterungsrückstellung vom alten Versicherer mitgegeben. Dies bedeutet für Versicherte, die sich heute einen Wechsel empfehlen lassen, dass diese (anteilige) Alterungsrückstellung auf Niveau Basistarif nicht mitgegeben wird. Das dann beim neuen Versicherer fehlende Kapital wirkt sich als Schaden aus — als unnötig hohe Versicherungsprämie. Für solche Schäden haften dann oft Versicherer und Versicherungsvermittler gleichermaßen.
Existenzgefahr für PKV-Versicherer
Die Gefahr für die Versicherer privater Krankenkassen resultiert daraus, dass die Versicherten ihre Altersrückstellungen (auf dem Niveau des Basistarifs) mitnehmen können — hier soll dann Geld tatsächlich fließen. Einige PKV-Versicherer haben bereits angedeutet, dass im 1. Halbjahr 2009 gut vorbereitet zu sein und sich auf die Jagd nach allen Gesunden machen zu wollen. Diese sollen dann mitsamt ihrer Alterungsrückstellung in modernen Tarifen versichert werden können — nicht nur im Basistarif. Und in diesen modernen Tarifen findet dann im Gegenzug auch kein Ausgleich in der Branche zwischen den gewechselten guten Risiken und den in den Alttarifen verbleibenden schlechten Risiken statt. Der Ausgleich ist nämlich auf den Basistarif beschränkt. Wer dabei als PKV-Unternehmen zu den echten Verlierern zählt, darf die Beiträge anschließend kräftig anheben — nicht nur wegen steigender Durchschnittsschäden, sondern auch wegen des Stornorückgangs. Er hat Stornoverluste hinnehmen müssen, muss mit seinen verbleibenden Versicherten nun die gesamten Overheadkosten tragen — eigentlich kann er da gleich aufgeben und sich— wenn ihn keiner sonst will — dem Medicator anschließen. Wenn Ratingfirmen (Fachorganisationen) und Versicherungsmakler auf die Frage, welche Unternehmen wie betroffen sein könnten, keine Antwort geben können, kann bei der Privaten Krankenkassenversicherung- Vermittlung kaum den Sachwalterpflichten genügt werden. Jenen Versicherten, die sich nicht rechtzeitig durch Versichererwechsel gerettet haben, bleibt sonst nämlich vielleicht nur der Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und Risikoausgleich in der Branche. Die Maklerhaftung dürfte in solchen Fällen damit dann sicher sein. Eine strategische Option kann es sein, die kleine Anwartschaft (Gesundheit) oder die grosse Anwartschaft (Gesundheit und Alter) als Makler für seine Kunden einzusetzen.
Kündigungen und Prämiensteigerungen absehbar
Insgesamt wird eine PKV-Prämiensteigerung, prozentual in zweistelliger Größenordnung erwartet. Der Wechsler wird sich am günstigeren Beitrag orientieren. Wer will, kündigt ordentlich in den ersten sechs Monaten 2009, und zwar zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Der liegt dann mindestens drei Monate in der Zukunft, zum Beispiel 31.12.2009. Es kommt gesetzlich nur darauf an, das er vor dem 01.07.2009 gekündigt hat, nicht auf den Termin des Wirksamwerdens der Kündigung. Die Versicherungswirtschaft wird neue moderne Tarifen anbieten, um beim Umdeckungsgeschäft dabei zu sein.
Versicherungsmaklerhaftung durch Lücken in der Orientierung
Die Altersrückstellungen können auch im Falle eines Tarifwechsels beim gleichen Versicherer voll angerechnet werden: Hier kann der Standardtarif auch wegen der immer breiter gewordenen Bemessungsgrundlage für die gesetzlich Krankenversicherten-Beiträge, eine echte Alternative zum Basistarif sein. Für Selbständige und Gewerbetreibende gibt es die Möglichkeit, über das Ausland eine attraktive Kombination aus gesetzlicher Rente und gesetzlicher Pflichtversicherung zu erreichen. Jene Makler, denen diese europäischen Regeln in einer globalisierten Landschaft bekannt sind, besitzen bessere Voraussetzungen, einer Beratungshaftung zu entgehen.
Versicherer-. Vertriebs- und Schulungsleiterhaftung
Werden diese Fakten heute mit Absicht von allen totgeschwiegen? Den Maklern und Vermittlern würde heute sofort ihr Umdeckungsgeschäft PKV-PKV wegbrechen — bis 01.01.2009. Geschäftstüchtige, aber leider nur halb informierte Vermittler werden mehr oder weniger blind vor dem 1.1.2009 einen Wechsel von einem zum anderen privaten Krankenversiche- rer begleiten. Und im ersten Halbjahr 2009, wenn dann die Kunden doch noch kündigen, tragen diese auch zum Verlust bei, denn sie nehmen ja ihre Alterungsrückstellung mit, sie steht also auch nicht für die kalkulatorische Vererbung zur Verfügung. Und nach dem 30.06.2009 wird ja auch kaum noch jemand von den Altbeständen das PKV-Unternehmen wechseln, denn wer es wollte, hat es doch in der ersten Jahreshälfte 2009 getan — anschließend wird ja die Alterungsrückstellung nicht mehr mitgegeben Nur bei neuen Versicherten dürfen die Altersrückstellungen dauerhaft mitgegeben werden.Es besteht also auch bei den PKV-Versicherern ein Interesse daran, dass diese Fakten möglichst lange verschwiegen werden. Ausbaden kann dies dann später erst mal der Kunde durch unnötig hohe Prämien bei einem Wechsel vor dem 1.1.2009 – und kurze Zeit später auch der Vermittler oder Makler, der wegen Falschberatung haftet.
Doktor Johannes Fiala, München
(Landpost 35/2007, 25)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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