Hier geht es um Softwarefehler bei der Prognose anstehender Steuereinsparungen, die zur Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen genutzt werden können.
Derzeit gibt es die Mode, kleine Rechentools auf den Markt zu werfen, die möglichst einfach sind und zugleich beeindruckende Ergebnisse liefern. Besonders im Trend sind Tools für die Steuerersparnisse durch die verbesserte Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen (Bürgerentlastungsgesetz, abgekürzt BEG). Offenbar scheint es für viele dieser Rechner eine versteckte Regie-Anweisung zu geben.
Danach müssen erstens die berechneten Einsparungen möglichst hoch und die Eingaben zweitens möglichst knapp sein. Die Einsparungen dürfen dann nur für 2010 prognostiziert werden und der Programmieraufwand muss gering bleiben. Der spektakulären Ergebnisse wegen wird vor keiner Manipulation haltgemacht.
So werden nicht vorhandene Krankenkassenbeiträge erfunden, eingegebene Beiträge zu Privatkrankenkassen ungeachtet von Chefarztbehandlung gesetzeswidrig ungekürzt übernommen sowie ersparnisreduzierende Daten gar nicht erst erhoben. Auch bei der Berechnung wird getrickst.
Im angegebenen Beispiel liegt zunächst keine Kirchensteuerpflicht vor.
Die jährliche Ersparnis beträgt centgenau „berechnet“ 443,10 Euro. Wird dasselbe Beispiel für einen Kirchensteuerpflichtigen durchgerechnet, so erhöhen sich die Ersparnisse auf 480,90 Euro. Dies ist ein Aufschlag von 8,5 Prozent. Offenbar wurde hier ein Mittel zwischen den beiden Kirchensteuersätzen von acht Prozent und neun Prozent genommen (was es in keinem Bundesland gibt). Doch wichtiger ist, dass bei den Sonderausgaben des Kirchensteuerpflichtigen seine Kirchensteuern völlig unberücksichtigt bleiben.
Damit werden Kirchensteuern erstattet, die gar nicht gezahlt wurden! Bei einem Beamten mit 30.000 Euro Jahresbezügen reichen bei gleichen (!) Eingaben die Steuerersparnisse von -766 Euro (d. h. 766 Euro höhere Steuern) eines bayrischen Rechners bis hin zu 306,86 Euro eines Rechners vom Niederrhein.
Beide Werte sind selbstredend falsch! Auch bei den Rechnern zum BEG wäre eine korrekte Prognose der Einsparungen für die Folgejahre wichtig, um die Investitionsentscheidungen für eine bessere Kranken- oder Altersabsicherung zu ermöglichen. Beispiele gibt es erfreulicherweise. Darunter sind sogar Beratungssysteme, die die anstehenden Steuerersparnisse zur Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen direkt einbeziehen.
Diese zukünftigen Steuerersparnisse stammen im übrigen keineswegs aus dem BEG allein und können kumuliert locker über 200.000 Euro ausmachen. Die Vielzahl der stümperhaften Lösungen mit ihren sehr unterschiedlichen Ergebnissen (bei gleichen Fällen) hilft bei anstehenden Vorsorge-Investitionsentscheidungen gar nicht.
Vielmehr dürften sie die derzeitige Vertrauenskrise der Finanzdienstleister bestärken.
Dr. Johannes Fiala Dr. Wolfgang Drols
mit freundlicher Genehmigung
von www.versicherungsmagazin.de (veröffentlicht in Versicherungsmagazin Ausgabe 12/2009, Seite 56)
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PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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