Kein Insolvenzantrag trotz Überschuldung

Finanzmarktstabilisierungsgesetzbeseitigt Eigenkapitalanforderung

 

München. Im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMSTG) Ergeben sich Änderungen in der Insolvenzordnung. So hat der Gesetzgeber jetzt für ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland die Pflicht zum Insolvenzantrag eingeschränkt. Salopp formuliert können auch Unternehmen, die eigentlich längst pleite sind, beruhigt weiterwirtschaften – bis sie den Zustand der Zahlungsunfähigkeit erreicht haben.

Die maßgebliche gesetzliche Vorschrift ist § 19 II der Insolvenzordnung (InsO), welche nunmehr lautet: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“ Die Änderung der Insolvenzordnung bedeutet zunächst einmal, dass jeder Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft, dessen Unternehmen in den Zustand der Überschuldung geraten ist, nicht mehr fürchten muss, wegen versäumter Frist zur Insolvenzanmeldung bestraft zu werden oder mit seinem Privatvermögen zu haften. Wichtigste Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine positive Prognose für die Unternehmensfortführung tunlichst Schriftlich attestiert hat. Daneben ist es ratsam, die Sanierung einzuleiten und eine juristische Begleitung sicherzustellen. Es kann nämlich bei Abschluss neuer Verträge durchaus zu Straftatenkommen, etwa einer betrügerischen Täuschung über die Zahlungsfähigkeit In der Zukunft.

 

Bedeutung für den Mittelstand

Für Unternehmer oder Geschäftsleiter bietet sich somit eine Option, auch noch nach Eintritt der Überschuldung das eigene Geschäftsmodell zu überprüfen, unrentable Tätigkeiten einzustellen, und durch weitere Sanierungsmaßnahmen die Überschuldung zu beseitigen. Der Staat bekommt auch von überschuldeten Unternehmen weiterhin Steuerzahlungen – im Nachteil sind, wenn es später doch noch zur Pleite kommt, jene Gläubiger, deren Forderungen nicht durch Kreditsicherheiten unterlegt worden sind. Kein Geschäftspartner kann sich mehr darauf verlassen, dass er es mit einem solventen und bonitätsstarken Unternehmen zu tun hat. Das Misstrauen in der Wirtschaft nimmt zu, Lieferantenkredite werden tendenziell eingeschränkt , und auch Banken sind mit der Ausreichung von neuen Kreditmitteln zurückhaltender. Durch die zunehmende Intransparenz hat die Politik genau das Gegenteil dessen erreicht, was sie angeblich anstrebt: Erleichterte Kreditvergabe und Vertrauen der Marktteilnehmer.

 

von Dr. Johannes Fiala und  Dipl.-Math. Peter A. Schramm

mit freundlicher Genehmigung von

www.taspo.de (veröffentlicht in TASPO 22/2009)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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