Kriminelle Anlagemodelle von Finanzhäusern für Steuersünder

Wenn sich Kunden bei Ihrer „Schwarzgeld- Bank oder –Versicherung“ beschwerten, vor allem weil wieder mal eine CD-ROM mit brisanten Daten zum Kauf angeboten wird, wiesen die Finanzhäuser gerne auf drei Alternativen hin.

 

Erstens die Selbstanzeige, aber dieser Weg würde das gesamte Vermögen aufbrauchen, vor allem, wenn erhebliche Anlageverluste und saftige Gebühren bereits einen großen Vermögensanteil verschlungen haben.

Zweitens könne ja ein Strafverfahren bereits laufen, und dies könne halt am Ende zu Gefängnis führen sowie zum Totalverlust des Vermögens und der eigenen bürgerlichen Existenz.

Und drittens könne der Kunde ja „die Nerven behalten“, das Schwarzgeld nachträglich weißwaschen lassen und bis dahin versuchen, alles auszusitzen.

Es wird als offenes Geheimnis bezeichnet, dass schweizer Banken ein- oder zweistellige Milliardenbeträge jährlich allein deshalb zusätzlich „abkassieren“ können, weil Schwarzgeldkunden ja faktisch stets erpressbar sind. Am Ende steht oft die Feststellung, dass sogar die sofortige Versteuerung der Schwarzgeldeinnahmen und Anlage auf einem heimischen Sparbuch mit legal versteuerten Zinsen per Saldo mehr gebracht hätte.

 

Neue Steuertricks im Angebot

Um sich nicht dem Fiskus offenbaren zu müssen, aber die Aussicht auf „Entfärbung“ der Anlagegelder zu bekommen bieten Banken im deutschsprachigen Raum ihren Kunden verschiedene „Bleichungs-Modelle“ an.

Zunächst den Zero-Bond: Wird das Geld hier geparkt, erfolgt keine Auflösung dieses Investments, und hält es der Kunde lange genug durch, fallen inzwischen keine Zinsen an, welche zu versteuern sind. Nach zehn Jahren sei die Hinterziehung verjährt, sagt der geschmeidige Banker aus Salzburg.

Auf Nachfrage hat der Banker keine Ahnung, dass die Verjährung der Steuerhinterziehung seit Herbst 2009 auf mehr als zehn Jahre verlängert wurde und die strafbare Geldwäsche überhaupt erst mit Eintritt ihres Erfolges zu verjähren beginnt. Seine Lösung ist zumindest eine Anstiftung, auch in Zukunft nicht nur Steuern zu hinterziehen, sondern auch noch Schwarzgeld zu waschen – d. h. in den regulären Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Auch in Basel hat man eine Alternative gefunden, denn das Bankgeheimnis der Schweiz könne ja bald „Geschichte sein“ – nicht nur weil das Herunterladen von Bankdaten auf CDs sich als lukrativer Nebenerwerb und Möglichkeit des sorgenfreien Ruhestands für Bankmitarbeiter mit durch deutsche Strafverfolgungsbehörden verschaffter neuer Identität anbietet.

Der Kunde soll danach sein Vermögen in einen Lebensversicherungsmantel in Liechtenstein stecken. Auch damit würde die Steuer gestundet, bis zur Entnahme. Eine genaue Prüfung ergibt, dass der notwendige Risikoschutz, der eine Versicherung auszeichnet, und zur Steuerstundung führen kann, vom Zwergversicherer mit Sitz im fürstlichen Bauernhaus gar nicht übernommen wird.

Der Kunde wird darüber getäuscht, dass er so niemals „weißes Geld“ wird erlangen können, sondern weiterhin Jahr für Jahr zur Deklaration seiner Erträge verpflichtet ist und fortgesetzt weiter strafbare Geldwäsche betreibt. Dafür winkt dem Bank- bzw. Versicherungsvertrieb eine satte Provision für diesen Irrweg.

 

Fallstricke bei der „Wäsche“

Eine weitere Idee wird auch in Zürich angeboten: Die schweizer Bank transferiert „anonym“ die Gelder in einen Fonds, der in Deutschland von einer dort ansässigen Bank verwaltet wird. Das Geld bleibt faktisch im Hause, wird aber in Deutschland der Abgeltungssteuer unterworfen.

Jedes Jahr sollen so zehn Prozent „weiß gewaschen“ werden – solange (hofft man) werde das Bankgeheimnis überleben. Kleiner Haken auch an dieser smarten Konstruktion: Sobald die bei der deutschen Bank und/oder beim Kunden bestehenden Schwarzgelder im Zusammenhang mit etwa 100.000 Euro Steuerhinterziehung stehen, kommt damit zusätzlich Geldwäsche in Frage: Und das Dumme daran ist, dass dies das Gesamtvermögen infiziert.

Die Verjährung der Geldwäsche hat dann nicht mal begonnen, wenn es nach vermeintlich zehn Jahren gar keine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung mehr geben solle. Hinzu kommt Jahr für Jahr bei „Gläubigen“ die Hinterziehung von Kirchensteuer, weil diese nicht über die Abgeltungssteuer mit eingehoben wird.

 

Voll im Griff der Banken

Pikant an diesen Modellen ist, dass diese modellhaften Tarnkonstrukte zumeist unter Einschaltung von „Netzwerkpartnern“, also beispielsweise Kanzleien im Ausland errichtet werden. über diese hat die Bank dann den Kunden und sein Vermögen „voll im Griff “.

Denn wenn der Kunde einmal nicht so spurt, wie er soll, kann die Bank dafür sorgen, dass der Netzwerkpartner einfach die Vollmacht des Kunden nicht verlängert. Teil dieses Fertighaus-Systems ist es dann auch, dass der Kunde kaum oder gar keine Unterlagen zu „seinem Konstrukt“ erhält. So hat er sich am Ende komplett seiner Bank, seinem Treuhänder bzw. einer Liechtensteiner Versicherung ausgeliefert.

 

Bankberater geben Hinterzieher preis

Niemand weiß vor Anrücken der Steuerfahndung, ob sein Name auf den Daten-CDs gespeichert ist. Dort finden sich aber auch die Namen der betreffenden Bankberater aus der Schweiz – zumindest einige .

Daher muss grundsätzlich jeder Bankberater fürchten, beim Grenzübertritt nach Deutschland erst einmal wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung festgenommen und um die Namen der beratenen Steuerhinterzieher gebeten zu werden. Leider weiß er nicht, welche seiner Kunden der Steuerfahndung bereits bekannt sind – es bleibt ihm nichts weiter übrig, als sich kooperativ zu zeigen, und alle Namen einzugestehen, auch diejenigen, die gar nicht auf der CD stehen.

So kommen denn auch die Steuersünder ans Licht, die erst einmal nicht per CD aufgefallen sind. Aus gutem Grund haben schweizer Banken Foto: dpa/ picture alliance daher die Auslandsreisen ihrer Berater stark eingeschränkt – sie könnten sonst erst einmal so schnell nicht wieder zurückkehren, denn bei fehlender Kooperationsbereitschaft ist eine längere Untersuchungshaft angesagt.

 

Die Selbstanzeige

Selbst wenn Kunden mit Schwarzgeld die Selbstanzeige fürchten, kann es am Ende faktisch „einen beachtlichen Rabatt“ geben, wenn der Sachverhalt zunächst straf- und steuerrechtlich begutachtet wurde, und im Anschluss daran mit der Finanz verhandelt wird. Nicht selten haften am Ende Bank oder Versicherung für die Steuerschäden – natürlich ohne es zu ahnen. Die Selbstanzeige „nach Schema-F“ kann auch auf diesem Felde den Maßanzug individueller Analyse im Einzelfall nicht ersetzen. Auf diese Weise lässt sich nicht nur jedwede steuerliche Bestrafung vermeiden, sondern auch die Nachzahlung minimieren.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl-Math. Peter A. Schramm

mit freundlicher Genehmigung von

www.mitmagazin.de (veröffentlicht im Mittelstandsmagazin, Ausgbe 05/2010, Seiten 24-25)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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