Lebenspartnerschaft und Ehe

 ULA: Zukunftsfragen erörtern

 

Am 11. und 12. Mai wird am Pariser Platz in Berlin zum ULA-Sprecherausschusstag 2011 eingeladen. Die Veranstaltung richtet sich an Sprecherausschussmitglieder aus großen und mittleren Unternehmen aller Branchen. Im Vordergrund stehen aktuelle, über das Mandat als Vertreter der Leitenden Angestellten hinausgehende wirtschaftliche und karrierebezogene Fragen. Den Schwerpunkt bilden die Themen

  • Ethik und Compliance im Management
  • Forschungs-und Industriestandort Deutschland
  • Work-Life-Balance. Als Referenten treten auf: Dr. Rolf Raum, Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Schenk, HR Bayer AG, Leverkusen, Dr. Gerd Romanowski, VCI, Dr. Bernd Hense, Daimler AG, und Hildegard Müller, Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft.

 

Beim Umzug beachten

Bei einem Umzug kommt es nicht nur auf die Mitteilung der neuen Adresse an, sondern auch auf den Fortbestand des Versicherungsschutzes, der nur so lange besteht, wie die Prämien bezahlt werden. Auch wenn jeder glaubt, stets pünktlich zu bezahlen, kann es nach einem Umzug eine böse überraschung geben: Werden nämlich den Versicherungsgesellschaften bei einem Bankwechsel die neuen Kontendaten nicht mitgeteilt, können die Beiträge per Lastschrift nicht abgebucht werden. Das könnte am Ende schlimme Folgen haben.

Zu diesen und vielen weiteren Fragen rund ums Thema Umzug und Versicherungen gibt das neue BdV-Merkblatt “Umzug” Antworten und Anregungen. Es ist kostenlos erhältlich beim Bund der Versicherten e. v.,Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg. Im Internet kann es heruntergeladen werden unter www.bundderversicherten.de

 

Steuertipp für Absolventen

“Bei berufsbedingten Umzügen, etwa nach der Ausbildung oder nach dem Studium, können zahlreiche Kosten innerhalb bestimmter Höchstbeträge im Rahmen der sogenannten ,doppelten Haushaltsführung’ steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits einen eigenen Hausstand unterhält”, erklärt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. Zu den Aufwendungen gehören z. B. Umzugskosten, Kosten für die Zweitwohnung (z. B. Einrichtungsgegenstände oder Renovierungskosten) und Zweitwohnungssteuer. “Ein eigener Hausstand liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer noch im Haushalt der Eltern wohnt”, betont die BHWExpertin. 

 

Lebenspartnerschaft und Ehe

Mit Beschluss vom 7. Juli 2009 (Aktenzeichen 1 BvR 1164/07) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert sind, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Regelung in der Satzung der VBL, wonach im Falle des Ablebens einer versicherten Person nur dann Hinterbliebenenversorgung gewährt wird, wenn die Person in einer Ehe gelebt hat, ist unwirksam. Diese Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe stellt einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. I GG dar, der auch nicht mit einem Verweis auf das Schutzgebot der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG zu rechtfertigen ist.

Mit seiner nun vorliegenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des BGH wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG aufgehoben und die Regelung in der VBL-Satzung, die nur Ehepartnern Hinterbliebenenrente gewährt, für unwirksam erklärt.

 

 von Dr. Johannes Fiala

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.vdl.de (veröffentlicht im VDL Journal 02/2011, Seite 33)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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