Lebensversicherungsmäntel: Legal Steuern sparen oder teure Falle?

    Tipps und Tricks um Steuern zu sparen gibt es viele. So mancher dürfte sich aber in Zeiten staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen und dubioser Listen mutmaßlicher Steuerhinterzieher ziemlich unwohl fühlen. Doch gerade im Vorfeld der Abgeltungssteuer, juckt es vielen Anlegern in den Fingern, ihre Erträge vor dem Fiskus in Sicherheit zu bringen. Ein Modell aus Liechtenstein mit so genannten Lebensversicherungsmänteln soll helfen, den Griff der Steuerbehörde zu umgehen. Funktioniert das wirklich? Wo stecken Gefahren und wo lauert der juristische Fallstrick? Um die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zu umgehen, bieten beispielsweise Lebensversicherer aus Liechtenstein Versicherungsmäntel an. Das Problem: Außen steht Lebensversicherung drauf, innen befindet sich jedoch ein Depot mit Wertpapieren und ein Cash- Verrechnungskonto.
    Oft hohe Gebühren
    Bei einem solchen Modell können bis zu vier Stellen Gebühren kassieren: Die Versicherung, die Depotbank, der Vermögensverwalter und die Fondsgesellschaft. Kaum ein Kunde hinterfragt, ob sich diese Kostenvervielfachung nach Steuern effektiv rechnet. Denn viele Anleger wissen nicht, wie viel an Depotbank und Vermögensverwalter fließen. Dabei kann das Kostenbündel die Rendite so weit drücken, dass ein normales Festgeld am Ende besser gewesen wäre. Da Vermittler wie Kreditinstitute und Finanzberater bisweilen die Provision selbst festlegen, können nach einem Jahr leicht zehn Prozent des Vermögens für den Anleger verloren sein. Die angebotenen “Muster-Verträge” bedürfen in der Regel einer juristischen Prüfung und Nachverhandlung. Denn das Produkt von der Stange ist zwar einfach zu vermitteln, kann aber mit höchsten Risiken verbunden sein. Im schlimmsten Fall verliert der Kunde sein komplettes Vermögen.
    Steuerfahnder werden schnell fündig
    Und auch die Steuerfahndung hat es bei diesem Modell ziemlich leicht: Etwa bei der Durchsuchung eines Vermittlerbüros stoßen die Finanzbeamten schnell auf viele nachzuversteuernde Millionen. Dann haftet der Vermittler meist persönlich für die Nachversteuerung, weil er vom Kunden wegen Falschberatung in Regress genommen wird.
    Wenn aus der Lebensversicherung ein steuerpflichtiges Investment wird
    Eine Lebensversicherung wird dann als steuerpflichtiges Investment betrachtet wird, wenn der Kunde die normalerweise dem Versicherer obliegenden Anlageentscheidungen selbst mit dem Vermögensverwalter oder seiner Bank abstimmt. So gibt der Anleger die Verfügung über sein Vermögen faktisch nie aus der Hand. Es gibt also keine Einlage beim Versicherer, die analog einer Prämienzahlung angesehen werden könnte. In zahlreichen Mantel-Versicherungsverträgen fehlt zudem die übernahme eines Todesfall-Risikos oder anderer wesentlicher biometrischer Risiken durch den Versicherer. Damit handelt es sich dann um ein normales Kapitalanlageinvestment, nicht aber um einer steuerlich begünstigte Lebensversicherung. Und schließlich bekommt der Kunde seine Informationen über die Vermögensentwicklung durch den Vermögensverwalter oder seine Bank. Wenn der Versicherer nicht einmal die Anlageentscheidungen umsetzt, sondern erst im Nachhinein über die Zusammensetzung des Kapitals aufgrund der Dispositionen des Kunden informiert wird, liegt also der Verdacht nahe, dass es sich eben nicht um das Vermögen des Versicherers, sondern das des Kunden handelt.
    Schulungen vermitteln kaum haftungsrelevante Fragen
    Finanzberatung erfordert die Prüfung der Plausibilität von Vertriebsmodellen. Doch so gut wie keine Schulung auf dem Gebiet des Versicherungsmantels behandelt derartige haftungsrelevante überlegungen. Denn die aktuelle Rechtsprechung erkennt in diesen Fällen eine Haftung wegen “vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung” an.
    Auswege aus der Hinterziehung
    Zunächst ist es Pflicht, im Zweifel eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung einzuholen. Dieser Weg steht auch jedem Banker oder Vermittler offen. Oft wird aus Kosten- und Zeitgründen hierauf verzichtet. So etwas kostet jedoch Geld und Zeit und wird daher gerne als Vertriebsbremse gesehen. Betroffene Anleger können nur im Wege einer Selbstanzeige vorgehen. Entgangene Steuervorteile wird der Kunde sich dann in der Regel von Bank oder Vermittler zurückholen. Aber auch betroffene Vermittler und Berater könnten den Weg der Selbstanzeige beschreiten, um Straffreiheit zu erlangen. Werden dann die Steuern aus dem Kundendepot nachbezahlt, so ist es für den Kunden zu spät. Der Staatsanwalt steht trotzdem vor der Tür und die Möglichkeit, Vermittler oder Bank für eine missglückte Steuerhinterziehung haftbar zu machen, fast aussichtslos.
    Autor(en): Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm
    (all4finance.de)
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    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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