Rechts- und Steuerberatung von Banken. Deutschland und die Schweiz im Vergleich

(finest.finance! ISSUE 06/06 Dezember/Januar, S. 20 ff.)
RECHTS- UND S T E U E R B E R AT U N G VON BANKEN DEUTSCHLAND UND DIE SCHWEIZ IM VERGLEICH
Aus der Sicht eines Bankkunden ist es eine Erleichterung, wenn er die gewünschten Leistungen gleichsam ?aus einer Hand? bekommen kann. In der Schweiz sitzen im Hause des Kreditinstituts auch Anwälte und Steuerberater, um dem Kunden die passenden Gestaltungen zu empfehlen. In Deutschland haben die Banken damit schon immer ein Problem gehabt ? doch nun sollen andere Zeiten anbrechen für die Bankkunden und die Kreditinstitute. Dabei haben die Strategen der deutschen Banken noch lange nicht alle bisher bestehenden Optionen ausgeschöpft.
TEXT: JOHANNES FIALA; FOTOS: PATRICK MEROTH
Die Situation in der Schweiz
In der Schweiz, wie auch in zahlreichen EU-Staaten, kann Jedermann außergerichtlich Rechtsdienstleistungen erbringen. Damit steht es den Banken auch offen, mit attraktiven ? möglicherweise quersubventionierten ? Vergütungen, dem Kunden eine rechtliche oder steuerliche Beratung zu offerieren. Offen wird über echte Steuersparmodelle, Wohnsitzverlagerung und legale Möglichkeiten im In- und Ausland diskutiert. Sie wollen Ihrer nichtehelichen Lebenspartnerin steuerfrei einen größeren Teil Ihres Vermögens übertragen? Kein Problem, der Steuerexperte mancher Schweizer Bank kann Ihnen den Weg aufzeigen und gleichzeitig die notwendigen Verbindungen herstellen.
Die Situation in Deutschland
Im Private Banking wird dem Kunden eine Finanzplanung verkauft. Der Finanzplaner deckt erhebliche Defizite des Steuerberaters auf. Kurze Zeit später unterzeichnet ein Kreditinstitut in Süddeutschland eine Unterlassungserklärung, auf Bitte der örtlichen Steuerberaterkammer. Aus der Traum von der ganzheitlichen Beratung aus einer Hand. Mehrere Banken erkannten durch Haftungsfälle, dass sie den Kunden bei der Finanzplanung ?reich gerechnet? hatten ? anstatt vorsichtig zu beraten und unterschiedliche Szenarien abzubilden, einschließlich einer ?Exit-Strategie?. Der Kunde wendet sich von seinem Private Banker ab, auch wenn dieser ihn auf dem Tennis- oder Golfplatz besucht ? denn manche Finanzplaner- Ausbildung ist lückenhaft. Vor allem fehlt Basiswissen im Versicherungsbereich, sodass sich manche Erb- oder Finanzplanung bei kritischer Prüfung sprichwörtlich als auf Sand gebaut herausstellt.
Finanzplanung pur?
Die sehr guten Finanzplaner überflügeln sowohl den Anwalt als auch den Steuerberater. Dann werden große Lücken in der Ausbildung von Ehrenberuflern für die Praxis sichtbar, welche sich gelegentlich als Haftungsfälle vor den Obergerichten wiederfinden. Finanzplaner besitzen wirtschaftliches Verständnis und das Wissen um Finanzprodukte. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch diesen Experten durch sein Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 den Weg zum Durchbruch versperrt: Ohne Bezug zum Produktverkauf bzw. einer Produktvermittlung dürfen (als Hilfsgeschäft) keine steuerlichen oder rechtlichen Gestaltungsberatungen erteilt werden.
Low-Level-Rechtsberatung?
Damit können deutsche Kreditinstitute aus dem eigenen Hause lediglich eine ?Kurzberatung? über Grundzüge und Allgemeinplätze erteilen. Vor der Einzelfallberatung und konkreten Umsetzung muss der Banker allerdings aussteigen. Die Kreditwirtschaft steht damit auf verlorenem Posten, denn es ist ihren angestellten Juristen mit Anwaltszulassung strikt untersagt, die Bankkunden umfassend rechtlich zu beraten ? manchmal geschieht es dennoch. Die Beratungsverträge mit der Bank sind dann regelmäßig nichtig ? ein Honorar wird vom Kunden daher nicht geschuldet.
Schützenhilfe aus dem Parlament
Auf Wunsch der Wirtschaft soll sich dies nun ändern, künftig soll eine Gesetzesreform gerade diesen Punkt aus der Welt schaffen. Die gewerblich tätige Bank soll es in der Hand haben, wie in der Schweiz und anderen EU-Staaten, dafür zu sorgen, dass beispielsweise Testamente so gestaltet werden, dass das Vermögen im Hause der Bank bleibt. Der heutige ?Fachanwalt für Erbrecht? wird sich künftig wohl bei der Bank als Angestellter wiederfinden, wie es in der Schweiz seit vielen Jahren eine Realität ist. Steuer- und Rechtsberatung sollen zum Dienstleistungsspektrum dazugehören. Damit gerät nach deutscher Betrachtung der Fachjurist heute in eine Kollision, hat er doch den Mandanten ?unabhängig? zu beraten ? dient aber dabei zugleich auch seinem Arbeitgeber, der ebenfalls massive eigene Vermögensinteressen im Spiel hat.
Bankjuristen an der Kette
Das Standesrecht verbietet es dem angestellten Bankanwalt, provisionsorientiert am Verkauf von Finanzprodukten mitzuwirken ? die Zulassung steht dann auf dem Spiel. Ein ähnlicher Kollisionsfall kann vorliegen, wenn der Bankjurist einerseits gewerblich tätig wird, also als Banker, und andererseits Rechtsdienstleistungen im Kernbereich des Anwaltsberufs erbringt. Im Private Banking tätige Erb- und Finanzplaner ohne Anwaltszulassung unterliegen diesen Schranken nicht. Das Kreditinstitut muss derzeit noch streng darauf achten, dass die Steuerund Rechtsberatung im Rahmen eines Hilfsgeschäfts bleibt, was eben keine Erlaubnis für eine umfassende Beratung auf steuerlichem bzw. rechtlichem Gebiet bedeutet.
Bestmögliche Beratung durch Kooperationen
Von daher liegt ein Lösungsansatz für die Bankstrategie, mit tatsächlich unabhängigen und nicht bei der Bank angestellten Ehrenberuflern zusammenzuarbeiten. Der Bundesgerichtshof hat sogar die Werbung mit einer gewerblich-freiberuflichen Kooperation im Juli 2005 ausdrücklich gestattet. Die deutschen Kreditinstitute verwenden stattdessen gerne Listen von Anwaltsvereinen: Nur wenige Anwälte auf derartigen Vereinslisten beherrschen überhaupt die oft sinnvolle Erb- und Finanzplanung. Für den Kunden bietet der Weg zum Bankier in die Schweiz eine bessere Integration von Planung und Umsetzung ? der Kundennutzen und die Zufriedenheit vertiefen die Vertrauensbasis.
Problemlösungen durch Online-Beratung?
Bereits durch die E-Commerce-EG-Richtlinie 2000/31/EG wurde für die Online-Rechtsberatung das Herkunftsland- Prinzip eingeführt. International aufgestellten Kreditinstituten bietet sich damit die Chance eigener Rechtsberatung durch Mitarbeiter im Ausland. Ein gewerblicher Rechtsberater aus den Niederlanden erwartet dieses Jahr eine positive Bestätigung des Bundesgerichtshof zur Online-Rechtsberatung über die Grenze nach Deutschland.
Private Wealth Management
Einen weiterer Lösungsansatz für mehr Bewegungsspielräume im rechtlichen Bereich folgt aus der obergerichtlichen Rechtsprechung. Dort wird auf den Wandel der Lebenswirklichkeit abgezielt. Diese positiv zum Kundennutzen zu gestalten, ist eine Aufgabe von Vorständen und Verbänden der Kreditwirtschaft. Wieder hilft der Blick in die Schweiz ? dort gibt es die berühmte Swiss Banking School und ein Universitätsstudium im Wealth Management. Gemeinsame Fortbildungen für beide Seiten einer Kooperation mit Ehrenberuflern können das Verständnis über die Family-Office-Services für den Kunden steigern.
Transparente internationale Netzwerke
Nationale und internationale Netzwerke schätzt der Kunde mit kurzen Wegen. Deutsche Großbanken besitzen das Potenzial, die Rechtsberatung konstruktiv neu zu integrieren. Die Kundenbeziehung wird durch Transparenz und Kompetenz gefestigt. Können wirklich nur Schweizer Bankiers ein Mehr an Problemlösungsmöglichkeiten aus einer Hand bieten?
Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber Rechtsanwalt Mediator Johannes Fiala M.B.A. (University of Wales), Master of Mediation (Univ.) De-la-Paz-Straße 37, 80639 München Telefon 089/17 90 90 – 0, Telefax 089/17 90 90 – 70 E-Mail: info@fiala.de
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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