Reform der Krankversicherung für Nichtzahler und Unversicherte

– Vorteile einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei überlebenswichtiger Transplantation –

 

Fachleute glauben, dass noch immer hunderttausende Bürger nicht krankenversichert sind. Vor allem die Pflicht zur Nachentrichtung von Beiträgen plus – in der GKV –  bis zu 60% Zinsen jährlich, hält Betroffene davon ab, sich bei ihrer letzten Versicherung zu melden um dann beispielsweise eine Krankenversicherung im Basistarif zu erhalten. Künftig soll der Säumniszuschlag in der GKV nur noch 1% p.M. betragen, wenn man sich bis zum Jahresende freiwillig beim letzten Versicherer meldet.

Wer seinen PKV-Beitrag nicht zahlt, soll zudem in einen neuen Nichtzahlertarif wechseln müssen – dort erhält er für 100 EUR mtl. genau das, was er auch ohne Beitragszahlung erhalten würde, nämlich im Wesentlichen akute Notfallleistungen. Für Betroffene bietet bereits bisher die gezielte Privatinsolvenz eine Möglichkeit dar, sich legal auch von Altlasten des Versicherungssystems zu befreien, künftig binnen drei Jahren.

 

Legaler Trick der Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung (PKV) ?

Ein beliebter aber weitgehend noch unbekannter Trick bei Nichtzahlern in der PKV ist, die Beitragsanpassungen als unwirksam anzugreifen. Dies erinnert bisweilen an die Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderung bei Mietnomaden. Eine Mahnung mit falschen – weil wegen ggf. gerichtlich feststellbarer behaupteter Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen zu hohen – Beiträgen durch den PKV-Versicherer ist unwirksam. Die Benennung inhaltlich unzutreffender Beträge löst keine Rechtsfolgen einer Mahnung aus, denn man gerät dadurch nicht in Verzug.

Der PKV-Versicherer wird sich bis zu einem Urteil aber auf den gegenteiligen Standpunkt stellen. Dies hat aber den Vorteil, dass der dennoch vorerst in den Nichtzahlertarif abgeschobene – wenn nach Jahren auch nur eine Anpassung sich als unwirksam erweist – alle unbezahlten Rechnungen einreichen kann und rückwirkend in seinen alten Tarif zurückkehrt. Da der Versicherer während des unberechtigten Zwangsaufenthalts im Nichtzahlertarif natürlich auch von der Mitteilung weiterer Anpassungen im Alttarif abgesehen hat, wird er diese ebenfalls nicht rückwirkend berechnen dürfen.

 

Klage auf Leistungen und Neuabrechnung der Versicherungsprämien

Der Versicherungsnehmer wird dann abwarten, bis der PKV-Versicherer die Leistungseinstellung – bis auf Notfallleistungen – androht, und dann auf Feststellung der
Leistungspflicht zu klagen. Der Versicherungsnehmer wird sich darauf berufen, dass er nicht in Verzug gewesen ist, weil er wegen unwirksamer PKV-Beitragsanpassung und mit einer nicht gesetzeskonformen Mahnung (mit zu hohen Beiträgen) überzogen worden war.

 

Nicht selten sagt der Versicherer dann die Leistungen wieder zu, und überlegt seinerseits, ob er auf Beitragszahlung klagt, in welchem Fall dann der Versicherungsnehmer ebenfalls die Beitragsansprüche wegen Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen bestreitet. Gelegentlich, zumal wenn alle Beitragsanpassungen über Jahre hinweg angegriffen werden, stellt sich auch tatsächlich manch einzelne als unwirksam heraus, denn Fehler kommen nun mal auch bei Versicherern vor.

 

Versicherungspflicht trotz Zahlungsunfähigkeit

Im übrigen muss man auch dann eine KV abschließen, wenn man weis, das man sie nicht bezahlen kann. Die gesetzliche Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sieht keine Ausnahme für den Fall vor, dass man sich die Beiträge gar nicht leisten kann. Insofern ist die Ähnlichkeit mit dem Mietnomaden durchaus gegeben,
der ja aus seiner Sicht auch irgendwo wohnen muss, auch wenn er die Miete nicht zahlen kann, und deshalb jeden Minderungsgrund vorschiebt.

 

Massenweise Klagen gegen Beitragsanpassungen möglich

Insbesondere auch Notleidende in der PKV-Versicherung könnten sich zunehmend durch Klagen gegen die Folgen des Beitragsverzugs wehren. Für die PKV-Versicherer ist dies eine unangenehme Sache, vor allem wenn Bürger sich versichern, ohne jemals die Absicht zu haben, irgendetwas zu bezahlen. Auch damit – und obwohl sie nach Mahnung nur Notfallleistungen erhalten – erfüllen sie formal ihre gesetzliche Versicherungspflicht. Wer 300 EUR nicht bezahlt, zahlt vermutlich auch 100 EUR im künftigen Notlagentarif nicht – er schuldet aber nachher monatlich halt nur 100 EUR.

 

Privilegien der PKV in der Versorgung bei notwendigem Spendeorgan

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und im Eurotransplant angeschlossenen Europa kommen Organspendekandidaten auf eine Warteliste mit der großen Chance, auf dieser
vorher zu sterben. GKV-Versicherte haben keinen Anspruch auf Transplantation etwa in USA oder Israel, nur weil sie wie alle auf der Warteliste ständig in Lebensgefahr schweben.
PKV-Versicherte besitzen einen derartigen Rechtsanspruch jedoch schon – sie müssen sich nicht mit der Warteliste abfinden, und bekommen, wenn ihr Tarif wie oft üblich Kosten im Ausland übernimmt, diese Kosten auch bei einer gezielten Reise ins Ausland zur Behandlung tariflich erstattet. Die PKV hat hier echte Vorteile, die lebensrettend sein können – eine angebliche Bevorzugung des PKV-Versicherten auf Transplantationswartelisten braucht er also gar nicht. Und sogar der GKV-Versicherte hat damit eine bessere Chance, weil der PKV-Versicherte seinen Platz auf der Warteliste freimacht.

 

Im Ausland gibt es oft keine Gleichbehandlung oder Wartelisten, sondern derjenige wird behandelt, der bezahlen kann. Und es gibt einen legalen organisierten internationalen Handel mit Organen, schon deshalb, weil viele Länder zwar zu Organentnahmen technisch in der Lage sind, nicht aber zu Transplantationen. Und völlig legal ist in vielen Ländern jeder – ohne Widerspruchsmöglichkeit – ein Organspendekandidat. In manchen Ländern zählen dazu auch verurteilte Verbrecher, die bis zum nachfragegesteuert aufgeschobenen Hinrichtungstermin sich eines besonders unter Gesundheitsgesichtspunkten betreuten Lebens erfreuen dürfen, gleichsam als wandelndes Ersatzteillager auf Abruf.

 

Manches Formular „Patientenverfügung“ enthält die Zustimmung zur Organentnahme – gleichgültig wie weit der Sterbeprozess fortgeschritten ist bzw. ohne Definition des Todeszeitpunktes. Vorzeitiger Organspender wird man etwa durch die generelle Ablehnung der Apparatemedizin, beispielsweise die Anordnung dass Hunger und Durst nur auf natürliche Weise gestillt werden dürfen – was in den Konsequenzen besonders qualvoll sein soll. Entsprechende kostenlose Formulare können dazu beitragen, die für Krankenkassen meist kostspielige Restlebenszeit abzukürzen, aber auch für alle das Angebot an Organen zu vergrößern, nach dem Motto „Stirb schneller, dein Organ braucht noch ein anderer!“.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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