Riester-Rendite ist für Besserverdienende weitaus lohnender als für Geringverdiener

– Weshalb dies auch für die gesetzliche Rente sowie private Rentenversicherungen gilt –

 

Eine Studie der Freien Universität Berlin vom 15.06.2015 beschreibt die Verteilungseffekte bei der Altersversorgung auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Demgegenüber meint ein Experte der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) bei hälftigem Durchschnittseinkommen und drei Kindern würde die Rendite bei Riesterverträgen 5,3% betragen – finanziert insbesondere aus den staatlichen Zulagen als „Rendite-Bringer“. Die Tagespresse hat solche Aussagen dankbar aufgenommen, ohne nachzurechnen.

 

Frage der Lebenserwartung

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat aktuell etwa 1000 Riester-Verträge analysiert, die sich in der Auszahlphase befinden, dabei aber auch Fondssparpläne. Danach betrug die Durchschnittsrendite auf das vom Sparer eingezahlte Kapital nach Steuern 3,6 Prozent. Im schlechtesten Fall waren es 2,3 Prozent. Für neu abgeschlossene Riesterrenten sind indes Renditen wie in der Vergangenheit kaum mehr zu erwarten.

 

Die Rechnungen berücksichtigten die aktuell gültigen Sterbetafeln der Versicherer ohne die zusätzlichen etwa vier Jahren, die die Versicherer noch zur Sicherheit aufschlagen – demnach wurde mit einer Lebenserwartung von 87 Jahren für einen 65jährigen gerechnet.

Doch diese Versicherungssterbetafeln stellen auf die gegenüber der Bevölkerung längere Lebenserwartung der privat Rentenversicherten ab. Dabei wurde die von den Versicherern festgestellte weit kürzere Lebenserwartung der Geringverdiener bzw. Personen mit geringen Renten nur mit einem geringen Gewicht berücksichtigt. Die Versicherersterbetafel ist daher von der langen Lebenserwartung gutverdienender Privat-Rentenversicherter geprägt.

 

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): Besserverdienende profitieren

Das DIW hatte schon im Juli 2015 zutreffend auf die Umverteilung „von Arm zu Reich“ durch Riestern hingewiesen. Die Untersuchungen der DRV leiden bereits unter dem Mangel, daß die Frage nach der Netto-Rendite nach Steuern nicht verglichen wird. Eine normale private Rentenversicherung wird lediglich mit dem Ertragsanteil versteuert – im Alter von 67 Jahren bleiben 83 % der Rente völlig steuerfrei. Wer im Alter sowieso jeden Groschen umdrehen muss, wird in dieser Lebensphase dankbar sein, keine zusätzliche hohe Belastung durch Abgaben zu haben.

 

Rendite-Killer: Steuern im Alter und geringere Lebenserwartung der Geringverdiener

Die DRV „berechnet“ ihre Riester-Rendite unter Berücksichtigung der Rentenzahldauer gemäß mittlerer Lebenserwartung, und rechnet jeweils mit einer geschlechtsabhängigen Sterbetafel, eine für Männer und eine für Frauen.

Tatsächlich aber ist es – auch aus Untersuchungen der Deutschen Rentenversicherung – seit Langem bekannt, dass Geringverdiener eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben als Besserverdienende.

 

Somit muss die Rendite bei den Geringverdienern realistisch nochmals gegenüber der mit durchschnittlicher Lebenserwartung ermittelten reduziert werden. Die Rendite bei den Besserverdienenden erhöht sich hingegen nochmals wegen deren überdurchschnittlicher Lebenserwartung.

 

Auch ein bereits schwer Erkrankter wird nicht mit den hier kalkulierten Lebenserwartungen rechnen können – für ihn lohnt sich die Riester-Rente gegebenenfalls gar nicht. Jedoch kann er das Geld vor Rentenbeginn entnehmen und in Wohn-Riester umschichten, wo die Erben auch etwas davon haben.

 

Rendite-Täuschung durch Berechnung ohne Berücksichtigung des Einkommens

Die DRV lässt nicht nur die steuerlichen Effekte außen vor – das ist so realistisch, wie zu glauben im Alter würde der Bürger dem Finanzamt nur noch einmalig eine „Austrittserklärung“ senden müssen. Zudem rechnet die DRV mit gleichen Lebenserwartungen einkommensunabhängig, mit der Begründung, niemand könne mit 30 wissen, wie lange er lebt.

Selbst wenn dies aber für den Entschluss, mit 30 eine Riesterrente abzuschließen, noch nicht von Bedeutung wäre: mit zunehmendem Alter wird bei sich zunehmend besser abzeichnender geringerer Lebenserwartung dann die Beitragszahlung eingestellt oder der Riestervertrag gar gekündigt und der Rückkaufswert ohne Zulagen entnommen.

Dabei weis die DRV seit langem, dass Geringverdiener im Schnitt weit kürzer leben als Besserverdiener.

 

Auch bei der gesetzlichen Rente dürfen die Schwächeren die Stärkeren subventionieren

Damit aber verschiebt sich die Rendite wieder deutlich zu Lasten der Geringverdiener. Dieser Effekt ist in der Wissenschaft längst bekannt, insbesondere auch bei jeder privaten Rentenversicherung sowie bei der gesetzlichen Rente zu beobachten. Man hört nur weg, wenn das Thema darauf kommt, dass auch in der DRV die Schwächeren die stärkeren subventionieren.

 

In der Riesterrente kommt hinzu, dass höhere Riesterbeiträge oft mit relativ geringeren Kosten belastet sind, als niedrigere oder erst ab bestimmten Summen Kostenüberschüsse zurückgegeben werden. Durch Kostenunterschiede bei günstigeren Anbietern können bis zu mehr als 10.000 EUR mehr Kapital bei Rentenbeginn herauskommen – auch ein späterer Wechsel zu einem ggf. auch erst ab dann zunehmend günstigeren Anbieter lohnt sich oft.

 

Zulagen der Riester-Sparer werden häufig zu Sterblichkeitsgewinnen der Anbieter

Die Masse gerade der geringverdienenden Riestersparer profitieren von Riester-Zulagen nicht – diese verwandeln sich später beim Tode des Versicherungsnehmers in Sterblichkeitsgewinne der Banken- und Versicherungen und Vererbung an längerlebige Besserverdienende. Dieser zusätzlichen Subventionierung von Finanzhäusern und Gutverdienern kann der Riestersparer durch den Umstieg auf Wohnriester entgegenwirken, denn nur dann wird das Riester-Vermögen vererblich.

 

Die Berechnungsansätze der DRV ähneln wohl eher den Träumen im Versicherungsvertrieb – ihnen fehlt die Eignung zu zeigen, dass sich die Riesterrente für Geringverdiener besser lohnt. Von jeher besteht beim Vertrieb von Kapitalanlagen zur Altersversorgung eine Aufklärungspflicht über das Totalverlustrisiko: So betrachtet, wenn der Geringverdiener von seinen Riester-Einzahlungen schlicht im Alter gar nichts hat – denn diese mindern allenfalls die Leistungen der Grundsicherungsrente durch potentielle vollständige Anrechnung.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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