Wie Sie Ihr Vermögen vor der Schenkungssteuer schützen
Zunächst einmal gilt es die Frage zu klären, weshalb eigentlich eine doch so skurril klingende Steuer wie die Schenkungssteuer in Deutschland anfällt. Der weitverbreitete Glaube, man könne über den eigenen Besitz und das private Vermögen, welches ja bereits durch Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer und/oder Kapitalertragssteuer etc. stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, frei verfügen, stellt sich sehr schnell als Trugschluss heraus. Bei genauerer Recherche wird man zwei Dinge feststellen können:
1. Es gibt generell kein Geschäft, ohne dass Vater Staat die Hand aufhält
2. Die Schenkungssteuer wird im selben Gesetz geregelt wie die Erbschaftssteuer
Während Ersteres eine bittere aber nicht neue Erkenntnis ist, wird bei dem zweiten Punkt sehr schnell deutlich, was durch die Schenkungssteuer vermieden werden soll. Die Schenkungssteuer soll einer Umgehung der Erbschaftssteuer entgegenwirken und wird in Deutschland nach demselben Prinzip wie die Erbschaftssteuer gehandhabt. Die Schenkungssteuer fällt bei natürlichen Personen an, die Vermögen jeglicher Art (Immobilien, Bargeld, Wertgegenstände) geschenkt bekommen. In welcher Höhe eine Schenkungssteuer an das jeweilige Finanzamt zu entrichten ist, richtet sich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis des Beschenkten und Schenkendem sowie dem Wert der Schenkung.
Das probateste Mittel das Thema Erbschaft- und Schenkungssteuer zu vermeiden oder gar zu umgehen, ist frühzeitig sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Eine geeignete Strategie, insbesondere bei großen Vermögen, ist unumgänglich, um Freibeträge sowohl beim Schenken als auch vererben bestmöglich zu nutzen. Zu weiteren Möglichkeiten beraten wir Sie gerne individuell.
Wie wir Sie zum Thema Schenkung und Erbschaftssteuer beraten:
- Allgemeine Planung und Beratung zum Vermögensschutz
- Beratung zur effizienten Nutzung von Freibeträgen
- Unterstützung bei Fristen & Meldepflichten
- Prüfung der Rechtssicherheit bei Anlagen im In- und Ausland
- Schutz des eigenen Nachlasses vor dem Zugriff von Behörden und Gläubigern
- Testamentsgestaltung
- Strategie für den Aufbau nicht pfändbaren Vermögens
- Gestaltung von Eheverträgen
- Prüfung bestehender Anlagen auf Sicherheit