Sparen im Wandel der Zeit

Für Riestersparer besteht ab 2012 die Pflicht, einen Mindestbetrag in Höhe von 5 Euro monatlich zu leisten, sofern sie auch in 2012 Zulagen und Steuervorteile erhalten möchten.

 

Abgeschafft werden damit für nicht erwerbstätige Ehegatten als mittelbar Zulagenberechtigte solche  beitragsfreien Verträge, bei denen lediglich staatliche Zulagen einbezahlt werden – aber keine Eigenbeiträge. Den mittelbar Zulagenberechtigten steht auch kein Sonderausgabenabzug mehr zu, denn diesen erhält der unmittelbar förderungsberechtigte Ehegatte, jedoch nur dann, wenn der Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausgeschöpft ist. Wer bisher zu geringe Eigenbeiträge in seinen Vertrag eingezahlt hat, kann die Rückzahlung von Riesterzulagen durch Nachzahlung eigener Beiträge abwenden, so dass Nachzahlung bis zum Beginn der Auszahlungsphase der Riesterrente möglich geworden ist.

Gleich bleibt die Erkenntnis, dass Riesterrentenverträge der Versicherer so gut wie keine echte Rendite bieten – trotz staatlicher Zulagen. Der Riestersparer muss schon außergewöhnlich lange leben, bis er zumindest Renten im Wert seiner selbst eingezahlten Beiträge zurückerhalten hat. Versicherer und deren Lobbyisten, die einfach nur Nominalrenten und Beiträge gegenüberstellen, führen die Riestersparer hinters Licht. Sie unterschlagen nämlich mit ihrer Feststellung, dass teils schon nach 12 Jahren die erhaltenen Renten die gezahlten Beiträge übersteigen, den über Jahrzehnte eintretenden Kaufkraftverlust.

Tatsächlich würde man nämlich bei nur 3 % jährlichem Kaufkraftverlust 300 Euro Rente brauchen, um nur so viel an Wert zurückzuerhalten, wie der 40 Jahre vorher gezahlte Beitrag wert war. Nur wer etwa so alt wird wie Johannes Heesters, wird sich absehbar über eine halbwegs akzeptable echte Rentabilität freuen können. Speziell Selbstständige können in die Basis- bzw. Rüruprente bis zu 20.000 Euro jährlich (steuerlicher Höchstbetrag, je Ehegatte) einbezahlen.

Im Jahre 2012 können 74 % der Beiträge (pro Kopf also bis zu 14.800 Euro) dann wie Sonderausgaben abgesetzt werden. Teilweise zahlen Selbstständige jedoch auch in eine berufsständische Versorgungskasse oder oft freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dies fällt ebenfalls unter die 20.000-Euro-Grenze, so dass sich für solche Selbstständige der für Rürup-Verträge verbleibende Höchstbetrag reduziert. Unverändert könnten Rürup- bzw. Basisrentenverträge von Gläubigern bzw. vom Insolvenzverwalter gekündigt und eingezogen werden, jedenfalls soweit sie die gesetzlich geschützten Höchstgrenzen übersteigen.

Wer mehr als das Existenzminimum zur künftigen Entlastung der Sozialhilfe ansparen möchte, wird sich über die Einzelheiten genau informieren müssen. Nicht wenige Arbeitgeber fördern die Betriebstreue, indem sie für Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn, etwa als freiwillige soziale Leistung für die Arbeitnehmer, eine bAV bezahlen. Zudem haben Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, also eine Lohnkürzung und Einzahlung in eine bAV.

Zumindest die Einzahlung ist dann steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit diese im Jahre 2012 (bundeseinheitlich) den Betrag von 2.688 Euro nicht übersteigt (4 % der Beitragsbemessungsgrenze von 67.200 Euro). Neben der Direktversicherung betrifft diese Grenze auch Pensionsfonds und Pensionskassen. Bis heute ist generell der Arbeitgeber in der bAV für die Auswahl des Durchführungsweges, des Produktgebers und des Tarifes verantwortlich.

Immer wieder wurde bekannt, dass Arbeitgeber, Betriebsräte oder Personalverantwortliche sich etwas von den Provisionen abgeben ließen – gerade in derartigen Fällen verwundert es dann nicht, wenn hohe Kosten anfallen und die Verträge magere Renditen bringen.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.campingimpulse.de (veröffentlicht in Campingimpulse 02/2012, Seite 34)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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