Vorsicht Übersicherung von Bankkrediten

Übersicherung von Bankkrediten in Deutschland

Rechtliche Aspekte und Lösungen

Die Übersicherung von Bankkrediten betrifft sowohl private Kreditnehmer als auch Unternehmen und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Nehmen wir zunächst einmal eine Familie als Beispiel, die mittels eines Darlehens ein Eigenheim finanzieren möchte. Diese geht zu ihrer Hausbank mit dem Objekt ihrer Begierde im Gepäck, welches für einen definierten Kaufpreis zu haben ist.  Erwartungsgemäß würde man nun davon ausgehen, dass die Bank die zu kaufende Immobilie als Sicherheit für den Kredit nimmt und die Familie im Gegenzug das Haus kaufen kann. Das wäre der klassische Fall eines nicht übersicherten Bankkredits.

Häufig kommt es allerdings vor, dass die Bank für das Zustandekommen eines Immobiliendarlehens nicht nur die Immobilie als Sicherheit verlangt, sondern auch weitere Vermögenswerte, die den Wert des Kredits deutlich übersteigen. Dies bedeutet, dass im Falle von Zahlungsschwierigkeiten nicht nur das Eigenheim der Familie, sondern auch zusätzliche Vermögenswerte, bei einer Liquidierung gefährdet sind.

Für Unternehmen kann die Übersicherung ähnlich problematisch sein. Stellen Sie sich vor, ein mittelständisches Unternehmen benötigt Kapital für eine Expansion oder die Anschaffung neuer Maschinen. Die Bank verlangt als Sicherheit nicht nur die zu finanzierenden Betriebsmittel, sondern auch zusätzliche Vermögenswerte des Unternehmens. Dies kann die Liquidität und Flexibilität des Unternehmens erheblich beeinträchtigen und bei Zahlungsunfähigkeit auch das finanzielle Ende des Geschäfts bedeuten.

Solche und vergleichbare Fälle von Übersicherung können für die Darlehnnehmer äußerst nachteilig sein. Im schlimmsten Fall könnte dies sogar den Verlust von Eigentum und anderen Vermögenswerten bedeuten. Zusätzliche Sicherungsleistungen, die Banken von den Kreditnehmern häufig einfordern, umfassen beispielsweise:

  • Bürgschaften Dritter
  • Lebensversicherungspolicen
  • Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder anderen beweglichen Gütern
  • Firmeninventar
  • Immobilien und andere Investitionsgüter
  • Grundschuld und Hypotheken
  • Depots Sparbücher & Festgelder

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, bereits im Vorfeld einer Darlehnsaufnahme, die rechtlichen Aspekte zu verstehen und im Bedarfsfall professionelle Unterstützung in Form einer fachkundigen Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wann ist ein Bankkredit übersichert?

Eine Übersicherung von Bankkrediten tritt auf, wenn die gestellten Sicherheiten seitens des Kreditnehmers den tatsächlichen Kreditbetrag übersteigen. Dies bedeutet, dass die Bank mehr Sicherheiten verlangt, als notwendig, um den Kredit abzusichern.

Banken setzen diese Praxis ein, um ihr Risiko zu minimieren. Durch die Forderung zusätzlicher Sicherheiten können sie sicherstellen, dass im Falle von Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kreditnehmers genügend Vermögenswerte zur Verfügung stehen, um den Kredit zu decken. Dies ist besonders wichtig, um Verluste zu vermeiden, insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Allerdings kann eine übermäßige Übersicherung für Kreditnehmer nachteilig sein, da sie zusätzliches Vermögen bindet und im Fall von Zahlungsschwierigkeiten möglicherweise den Verlust von wertvollen Besitztümern bedeuten kann.

Welche Übersicherungen unterscheidet man bei Bankkrediten?

Es gibt zwei beziehungsweise drei Arten von Übersicherung bei Bankkrediten: die anfängliche und die nachträgliche Übersicherung sowie die Übersicherung durch Tilgung.

Die anfängliche Übersicherung tritt auf, wenn bei der Kreditvergabe von Anfang an Sicherheiten vereinbart werden, die den Wert des gewährten Kredits übertreffen. Beispielsweise bietet ein Kreditnehmer, der einen Immobilienkredit aufnimmt, nicht nur die Immobilie selbst als Sicherheit an, sondern auch zusätzliche Vermögenswerte (z.B. Bargeld, andere Immobilien), die den Kreditbetrag deutlich übersteigen.

Die nachträgliche Übersicherung hingegen erfolgt nach Abschluss des Kreditvertrags, wenn die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangt. Ein Beispiel hierfür ist ein Unternehmen, das bereits einen Betriebskredit erhalten hat und nun zusätzliche Mittel für eine Expansion benötigt. Die Bank fordert nun weitere Sicherheiten, die den bestehenden Kreditbetrag überschreiten.

Eine Übersicherung durch Tilgung liegt immer dann vor, wenn bereits Teile des Darlehns zurückgezahlt wurden, die Sicherung bei der Bank aber nicht dem ausstehenden Wert entsprechend angepasst wurde. 

Es ist entscheidend, die rechtlichen Aspekte im Detail zu verstehen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Kreditnehmer gewahrt bleiben und ihre finanzielle Sicherheit nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Im Zweifelsfall ist es ratsam, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Wie wir Sie bei Übersicherung unterstützen:

  • Kreditverträge prüfen: Überprüfung der Kreditverträge auf rechtliche Gültigkeit und Übersicherung.
  • Verhandlung mit der Bank: Verhandlung mit der Bank, um eine faire und ausgewogene Sicherheitenregelung zu erreichen.
  • Rechtsberatung: Bereitstellung von rechtlichem Rat und Aufzeigen der Rechte des Kreditnehmers.
  • Durchsetzung von Kreditnehmerrechten: Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte des Kreditnehmers, insbesondere im Falle von nachträglicher Übersicherung.
  • Klageführung: Bei Bedarf kann der Anwalt eine Klage einreichen, um die Interessen des Kreditnehmers vor Gericht zu vertreten.
  • Mediation und Schlichtung: Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung zwischen Kreditnehmer und Bank.
  • Risikobewertung: Bewertung der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Übersicherung und Entwicklung einer Strategie zur Risikominimierung.
  • Forderungsabwehr: Abwehr von unrechtmäßigen Forderungen der Bank, insbesondere wenn die Übersicherung rechtlich problematisch ist.
  • Finanzielle Beratung: Unterstützung bei der Entwicklung einer finanziellen Strategie zur Bewältigung der Situation.
  • Verhandlung von Kreditauflösungen: Verhandlung über eine mögliche Auflösung des Kreditvertrags, wenn die Übersicherung nicht angemessen ist.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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