Wichtige Punkte bei der Aufnahme von Krediten – Vorsicht Fallstricke

Wirtschaftlich gesehen macht eine Finanzierung nur Sinn, wenn das Geld rentabel investiert wird, also die Kreditkosten geringer sind als der Ertrag des Investments. Doch selbst wenn dies so geplant ist, werden Kreditkunden immer wieder in Finanzierungsfallen gelockt. Welche Fallen dies sein können, haben Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt und Gutachter Peter A. Schramm, München, zusammengestellt.

 

Bei einer bevorstehenden Finanzierung sollte man sich bei folgenden Punkten in Acht nehmen:

Fehlende Fristenkongruenz:

Wer zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, wie zum Beispiel eine neue Geschäftsausstattung, einen Kredit aufnimmt, bemerkt oft zu spät, dass er diesen immer noch tilgt, obgleich sein Investment bei einem spontanen Verkauf nicht mehr das erbringt, was zur Ablösung der Restschuld nötig wäre. Bei Anschaffung eines Ersatzinvestments kommt es dann zur Anhäufung von Schulden.

Anschlussfinanzierungsrisiko:

Ähnlich geht es Immobilienbesitzer, die ihre Kreditlaufzeit zum Beispiel auf zehn Jahre festgeschrieben haben – das Geld aus einer Lebensversicherung als Tilgungsträger allerdings erst nach zwölf Jahren, also zwei Jahre später zur Verfügung steht. In den zwei Jahren Zeitdifferenz kann die Bank überhöhte Zinsen durchsetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn das investierte Eigenkapital und die Kredittilgung bisher so gering waren, dass keine andere Bank bereit ist, bei einer Umschuldung mitzumachen.

Rückstände, fehlende Unterlagen zur Bonität:

Die fristlose Kündigung wird vom Kunden provoziert, wenn fällige Zins- und Tilgungszahlungen nicht erfolgen, wenn Unterlagen zur Beurteilung der Bonität nicht oder in manipulierter Form vorgelegt werden, oder sich die Kreditwürdigkeit verschlechtert hat.

Geduldete Kontoüberziehung:

Keine Bank ist verpflichtet ständige Überziehungen hinzunehmen, wenn sie dies wiederholt abgemahnt hat. Anders liegt der Fall, wenn die Überziehung bisher ohne Beanstandung wiederholt hingenommen wurde. Dann kommt eine überraschende Kreditkündigung „zur Unzeit“, und bringt die Bank in eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Unter- und übersicherung:

Banken können die Kreditsicherheiten jederzeit neu bewerten; eine dann plötzlich auftretende Untersicherung bereitet die Kreditkündigung vor. Dieses Recht steht auch solchen Banken zu, die zuvor betrügerisch mit Kapitalanlagevermittlern oder Schrottimmobilienvertrieben zusammen gearbeitet haben. Insofern ist der Kreditkunde gut beraten, die Werthaltigkeit seiner Investments bzw. Kapitalanlagen vorher selbst auf eigene Rechnung prüfen zu lassen – und die Bewertungsmaßstäbe objektiv im Kreditvertrag festzuschreiben. Besitzt die Bank mehr als 120 Prozent Vermögenswerte als Sicherheiten, so ist sie zur Freigabe verpflichtet. Allerdings ist auch dies im Vertrag zu regeln, denn sonst kann es sich die Bank aussuchen, auf welche Sicherheit sie zunächst verzichten möchte.

Festkredit mit Lebensversicherung zur Tilgung:

Nicht erst seit der Finanzkrise erpresst mancher Banker den Kunden damit, dass er einen Kredit nur bekommt, wenn er gleichzeitig eine Lebensversicherung abschließt. Dieses Provisionsmaximierungsmodell ist nicht nur steuerlich oft nachteilig. Ein Sachverständigengutachten wird jenen Finanzierungsschaden belegen können, für den die Bank dann unmittelbar haftet. Annuitätendarlehen sind stets preiswerter bzw. schneller abbezahlt.

Hausbank ohne Alternativen:

Bei größeren Kreditfinanzierungen empfiehlt es sich noch mindestens mit zwei weiteren Banken eine Verbindung zu unterhalten.

Eingriff in die Geschäftsleitung:

Oftmals drängen Banken den Kreditkunden „eigene“ Unternehmensberater auf. Was gut gemeint daher kommt, entpuppt sich bisweilen nur als Maßnahme weitere Kreditsicherheiten zu erlangen oder gegenüber anderen Gläubigern als Bank bevorzugt zu werden. Besser ist es selbst eine Kontrolle der Geschäftsbeziehungen durchzuführen.

„Hai-Happen“:

Es soll vorkommen, dass sich Bankvorstände oder Aufsichtsratsmitglieder Gedanken darüber machen, wer das bei einem Kunden vorhandene Vermögen übernehmen könnte. „Gute Freunde“ werden bisweilen vorab informiert, noch bevor eine Kreditkündigung ausgesprochen wurde. Solche Indiskretionen verstoßen gegen Bankgeheimnis und Datenschutz. Dieser Art „Beute-Teilung“ lässt sich allenfalls durch eine strategische Kreditvertragsgestaltung entgegentreten.

Heuschrecken und Inkassobüros:

Einige Großbanken haben ihren Ruf demoliert, indem sie Kreditforderungen an „Hedge-Fonds“ und „Moskau-Inkasso“ weitergaben. Weder Gerichte noch Gesetzgeber bieten hier einen Schutz für Selbstständige. Grundsätzlich ist zum besseren Schutz der Kreditnehmer eine möglichst präzise Vertragsgestaltung von Vorteil.

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

mit freundlicher Genehmigung von www.bwagrar.de. (veröffentlicht in BWagrar 45/2009, Seite 50)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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