Unternehmer-Angehörigen droht die Rückforderung der Zulage

Nur wer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hat Anspruch auf eine Riester- Zulagenförderung. Aber schätzungsweise eine Million mitarbeitende Familienangehörige von mittelständischen Unternehmern entrichten irrtümlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl sie dort gar nicht Pflichtmitglied sind. Experten gehen davon aus, dass fünf Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in dieser Hinsicht dringend überprüft werden müssten. Keine seriöse Beratung Im vergangenen Jahr wurden über zwei Millionen Riesterverträge verkauft. Dabei wurden die Kunden, zum Beispiel beim Vertragsabschluß über Call-Center, in der Regel nicht ordentlich beraten. Erst wenn der Leistungsfall eintritt, prüfen die Behörden. Falls die Riesterzulagen zu unrecht gewährt wurden, fordert sie der Staat dann zurück. Die fälschlicherweise gestellten Anträge können im Extremfall sogar Strafen nach sich ziehen wegen falscher Angaben. Wer einen Vertrag zur Riesterrente abgeschlossen hat, muss selbst klären, ob der Vertrag unter den oben genannten Bedingungen überhaupt gültig ist. So ist beispielsweise kaum einem Steuerberater bewusst, dass der sozialversicherungsrechtliche Status seiner Mandanten regelmäßig geprüft werden muss. Auch wenige Versicherungsvermittler wissen, dass sich der Status von Jahr zu Jahr ändern kann. Und selbst wenn sie es wissen, ist es ihnen oft egal — Hauptsache, die eigene Kasse stimmt. Selbst Betriebsprüfungen im Unternehmen schaffen hierbei keine Rechtssicherheit. Nach der aktuellen Gesetzeslage trägt das betroffene Familienmitglied das Kostenrisiko der Rückabwicklung. Versicherungsgesellschaften und ihre Vermittler trifft eine Haftung bei Falschberatung, auch bei Riesterverträgen. Wer sich nicht sicher ist, ob er rechtmäßig „riestert“, sollte schnell den Sachverhalt abklären. Dafür ist auszufüllen ein _ „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“, Formular: V 027 zu beziehen und einzureichen bei der _ Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, Telefon: 030-86 51, drv@drv-bund.de Doktor Johannes Fiala, München
(Landpost 6/2007, 25)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.neinhaus-verlag.de/>www.neinhaus-verlag.de.

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)