Vorteile der englischen Limited (Rezension)

„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ (Gorbatschow)
Haftungsfalle – deutschen GmbH:
Die deutsche GmbH wird gerne als „Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung“ bezeichnet, und zwar nicht nur deshalb etwa jede dritte Existenzgründung nach den ersten Jahren gescheitert ist. Hinter seit Jahren über 35.000 Unternehmensinsolvenzen verbirgt sich die Unternehmererfahrung, dass die Haftungsbeschränkung „löchrig wie schweizer Käse“ sein kann. Warum also eine Kapitalgesellschaft für den Unternehmer, und weshalb dann gerade eine englische Limited?
Vermögensschutz für Unternehmer:
Für den Unternehmer gibt es zwei Bereiche – das Privatvermögen und das Unternehmensvermögen. Beide Bereiche gilt es zu trennen, um die Risiken zu minimieren. Bei derartigen Betrachtungen ist eine Risikoplanung und –gestaltung sinnvoll, eingeschlossen die genaue Analyse der Möglichkeiten über Versicherungslösungen. Beim Privatvermögen kann man beispielsweise einen „Notgroschen“ über das Konkursprivileg ausländischer Lebensversicherungen vor dem Gläubiger- zugriff schützen. Bei den unternehmerischen Risiken, kann eine Verlagerung der Haftungsrisiken in eine Kapitalgesellschaft erfolgen: Eine solche „Haftungs-bremse“ kann das Durchschlagen geschäftlicher Risiken auf den Privatbereich oft verhindern.
Kapitalgesellschaft als Haftungsbremse:
Die Mehrkosten einer Kapitalgesellschaft, im Vergleich zur Einzelfirma oder Personengesellschaft mit unbeschränkter persönlicher Haftung, werden von Fachleuten im niedrigen vierstelligen Beträgen angesiedelt. Auch soweit ein Versicherungsschutz als wirksame Deckung nicht in Frage kommt, kann die Kapitalgesellschaft oft ein Restrisiko abfangen.
Vorteile einer englischen Limited:
Das gleichnamige Buch der Autoren Silberberger/Schwendemann kommt gleich auf den ersten Seiten, auch für juristische Laien sehr gut verständlich, zum Kern – den Vorteilen einer Limited. Demgegenüber besitzt die deutsche GmbH zahlreiche Nachteile – vor allem wenn es um „Durchgriffshaftung, Eigenkapitalersatz, Haftungsbeschränkung, notwendiges Eigenkapital“ geht. Am Beispiel der nicht möglichen stillen Gesellschaft stellen die Autoren auch dar, dass bei der Limited den Offenlegungspflichten hohe Bedeutung zukommt. Entscheidend ist, dass die Beschränkung der unternehmerischen Risiken auf den unternehmerischen Bereich mit der Limited besser gelingen kann.
Managerhaftung:
Bei der deutschen GmbH ist der geschäftsführende Gesellschafter besonders gerne das Ziel einer späteren Durchgriffs- bzw. Schadenshaftung. Oft stellt sich dies dann erst im Nachhinein als Gestaltungsfehler dar. Aber auch bei der Limited kann der Geschäftsleiter, der director, persönlich haften. Die Autoren weisen sehr professionell auf die Möglichkeit der Versicherung von Management-Fehlern durch eine D&O-Versicherung hin. Die Möglichkeit der Haftungsabschottung des directors über eine weitere Limited wird im vorliegenden Werk auch dargestellt. Damit besitzt der Leser eine erste Grundlage für ein weitergehendes Haftungs- und Risikomanagement, sowie die eigene Ausgestaltung gemeinsam mit seinem Anwalt und Versicherungsmakler.
Betriebsaufspaltung – Trennung von Geschäftsfeldern:
Was mancher Steuer- oder Unternehmensberater seinem Mandanten kaum nahebringen kann, ist die Betriebsaufspaltung. Dies gelingt den Autoren geradezu meisterhaft. Noch immer betreiben Deutsche gerne ihre GmbH, möglicherweise besitzt der Mittelständler daneben eine eigene kleine AG. Die Alternative einer „& Co. KG“, also einer Betriebsaufspaltung, auch wegen erbschaftsteuerlicher Vorteile, wird wohl zu selten genutzt. Das Buch verrät, wie man sowohl das Betriebsvermögen (Aussstattung, Maschinen usw.) vor der Insolvenz schützt, also auch durch Segmentierung verschiedene Geschäftsfelder eines Betriebsunternehmens gezielt haftungsmäßig aufspaltet. Im übrigen lassen sich Verluste durch die Gesellschafter bei der „& Co.KG“ sofort steuerlich verrechnen – bei einer einfachen GmbH bleiben sie regelmäßig ohne Steuerwirkung in der Kapitalgesellschaft „gefangen“.
Holding-Struktur als Treuhandalternative:
Und noch einen strategischen Ansatz stellt das Werk dar, die Haftungs- und Steuerminimierung durch eine Holdingstruktur. Verkürzt auf einen Nenner gebracht, sind ausgeschüttete Gewinne von den Gesellschaftern zu versteuern – thesaurierte Gewinne erhöhen hingegen unnötig die Haftungsmasse in der Limited oder GmbH. Natürlich führt jede Konstruktion im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften zu Verwaltungskosten – diese gilt es im Einzelfall wirtschaftlich abzuwägen. Beim Unternehmensverkauf greift derzeit beim Gesellschafter das Halbeinkünfte- Verfahren. In einer Holding kommt jedoch lediglich 5% des Verkaufsgewinns zur Versteuerung. Auch hier gilt, dass langfristig zu planen ist, denn der Steuervorteil wird derzeit versagt, wenn die Holdingstruktur jünger als 7 Jahre ist.
Steuervorteile durch Limited:
Das Studium des Buches offenbart sich als Fundus für fruchtbare Gespräche mit dem eigenen Steuerberater. Auch für den Inhaber einer AG oder GmbH kann es aus diesem Blickwinkel ein Gewinn sein – selbst wenn es dann zum sofortigen Wechsel des steuerlichen Beraters wegen einer vom Unternehmer erst jetzt erkannten „überforderung“ kommt. Die wichtigsten Themen, also die Klassiker in der Gestaltungsberatung, von der betrieblichen Altersversorgung bis hin zu Sozialversicherung werden angesprochen. Besonders lesenswert ist der Vergleich zwischen GmbH & Co.KG, und der Limited- Variante: Bekommt der Inhaber einer deutschen „&Co.KG“ dies Werk in die Hände, dürfte manches ernste Wort mit den eigenen Beratern folgen können.
Insolvenz-Probleme:
Die nächste Auflage ist bereits vorgezeichnet, denn offenbar erst nach Drucklegung hat sich eine neue Rechtsprechung zur örtlichen Zuständigkeit bei der Insolvenz einer Limited ergeben. Im Grundsatz wird ein Insolvenzverwalter an dem Ort eingesetzt und zuständig sein, wo die Limited ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Auch wenn zahlreiche GmbH-Vorschriften, auch im Strafrecht, nicht analog angewendet werden können, so darf nicht übersehen werden, dass bei Vermögensdelikten kein rechtsfreier Raum besteht. So kann sich auch der director eines Eingehungsbetruges strafbar machen. Es ist daher bei jeder Kapitalgesellschaft angeraten, professionelle Begleitung durch kompetente Ehrenberufler sicher zu stellen – und ein eigenes Risikomanagement von Anfang an zu betreiben.
Limited für den Restart trotz persönlicher Insolvenz:
Das Buch liefert aber auch Anregungen für Unternehmer mit einem „Offenbarungseid“, um einen zeitnahen Restart im Berufsleben zu ermöglichen – eine anwaltliche Beratung im Einzelfall, worauf die Autoren hinweisen, kann dies jedoch keinesfalls ersetzen. Ausgeklammert wurde in diesem Werk das Beratungsfeld der detaillierten Gestaltungsberatung zur Optimierung von Lohn und Gehalt: In diesem Bereich lassen sich Abgaben spürbar mindern, die Pfändbarkeit prüfen, und die Sozialversicherung planen. Wer die Limited erst nach der persönlichen Insolvenz entdeckt, den bestraft das Leben – wegen des erhöhten Gestaltungsaufwands und den bis dahin verschenkten Vorteilen.
Praktische Umsetzung beim Finanzdienstleister:
Der Finanzdienstleister kann in verschiedenen Bereichen tätig sein – beispielsweise in der Vermittlung von Investments und der Versicherungsvermittlung. Würden beide Bereiche in eine Limited oder GmbH eingebracht, so hätte dies bei einem nicht versicherten Haftungsfall die Konsequenz, dass die Bestände in der Insolvenz mit geopfert werden müssten. Der Insolvenzverwalter würde diese zur Bezahlung von Kosten und Schulden mit heranziehen. Daher ist eine Trennung in verschiedene Gesellschaften, und auch aus steuerlichen Gründen zumindest eine Betriebsaufspaltung eine interessante Option. Eine Holdingstruktur kann bei Vertriebsorganisationen die Optimierung weitergehend ergänzen.
Fazit:
Insgesamt ein sehr gelungenes Werk. Es stellt für jeden Unternehmer und Geschäftsführer im Grunde eine Pflichtlektüre dar. Der Inhalt ist grundlegend für die Unternehmerrisiken, und bietet einen leicht verständlichen Vergleich der dargestellten Unternehmensformen.
Werksanagaben: Silberberger/Schwendemann, Vorteile der englischen Limited Verlag: Bundesanzeiger (März 2007) ISBN-13: 978-3898175791
(experten report 9 4/2007, 2)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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