VSH-Pflicht nur für Versicherungsvermittler?

Haftungsfragen in Sachen Falk Fonds durch die finanzierende Bank
Im Rahmen unserer täglichen Arbeit erleben wir es häufig, dass Anwälte und Gerichte keinerlei Unterscheidung machen zwischen Versicherungs- und Anlagevermittlern. Im Zuge der EU-Vermittlerrichtlinie gehen immer mehr Marktteilnehmer davon aus, dass die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (VSH) für alle Vermittler, unabhängig von den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen in der Versicherungs- und Kapitalanlagebranche, eine zwingende Grundlage wird. Auch Arbeitsgrundlagen wie die Pflicht zu Informationen vorab an die Kunden, konkrete Gesprächsabläufe, sowie anschließende Protokolle über den Gesprächsverlauf werden wohl zukünftig für alle Vermittler eine unumgängliche Grundlage. Also tun alle Vermittler gut daran, sich sofort mit der steigenden Haftungsproblematik und der richtigen VSH-Absicherung zu beschäftigen. Das gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Unternehmen, die in Schadensfällen in Anspruch genommen werden sollen, die Haftung auf die Vermittler abzuwälzen gedenken.
Der konkrete Fall: Eine Fondsbeteiligung im Falk Fonds 75.
Von einem Vermittler liegt das Schreiben der finanzierenden Bank vor. Darin wird er von der Bank aufgefordert 22 detaillierte Fragen zu seiner Beratungsleistung in dem vorgenannten Fall zu beantworten. Die mögliche Zielsetzung und offensichtliche Gefahr für den Vermittler dabei: Die mögliche Haftung der Bank wegen Haustürgeschäft, könnte (oder soll?) auf eine mögliche fehlerhafte Beratung des Vermittlers abgewälzt werden. Damit so etwas zustande kommen kann, ist es notwendig, dass dem Vermittler aufgrund seiner eigenen Angaben ein konkreter Vorwurf gemacht werden kann. Schaut man sich die 22 Fragen einmal etwas genauer an, wird einem schnell klar, worauf dies hinaus laufen soll. Der Nachsatz in dem Schreiben der Bank „wenn wir diese Informationen nicht oder nur unzureichend von Ihnen erhalten, müssen wir uns vorbehalten Ihnen den Streit zu verkünden“ spricht wohl eine deutliche Sprache. Wie so häufig in dieser Branche sollen neben den Kunden als Leidtragende, die Vermittler als (zahlender) Sündenbock dienen. Sie sollen eine Situation letztendlich ausbaden, die von Initiatoren ins Leben gerufen und von anderen großen Unternehmen mitgetragen wurde. Wer auch immer die negative Situation verursacht oder verschuldet hat, zur Schadensbegrenzung und als Haftende sollen die Vermittler zur Verantwortung mit herbeigezogen werden. Ein weiterer Grund sich rechtzeitig den Schutz und auch den Abwehr- und Befreiungsanspruch einer Vermögensschaden-Haftpflicht zu sichern. Die Antwort des VSH-Versicherers auf die Anfrage des Vermittlers ob er den Fragenkatalog beantworten soll, bejaht dies. Er weißt jedoch den Vermittler darauf hin, dass er bei der Beantwortung keinerlei Schuld- Eingeständnisse machen darf, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sei.
Unser Fazit für die Vermittler aus der Geschichte ist ganz einfach und eindeutig:
1. Sichern Sie sich unbedingt sofort zeitnah mit einer für Sie passenden VSH = Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ab, 2. Arbeiten sie konsequenter Weise so, dass Ihre Arbeitsweise den neuen zu erwartenden gesetzlichen Grundlagen der Vermittlung entspricht (vorab ausgehändigte Informationen und Aushändigung von Unterlagen sowie zeitversetzte Abschlüsse – frühestens im zweiten oder dritten Termin usw.) 3. Suchen Sie sich einen erfahrenen und unabhängigen Partner in der Vermögensschadens-haftpflicht, einen Anbieter, der Sie als Makler auch im Schadensfall unterstützen kann. 4. Da die Vermittler an der „Haftungsfront“ stehen, sollten sie um ihr Risiko zu begrenzen alle relevanten Unterlagen aufbewahren. Dazu gehören auch die über Schulungen der Anbieter. Wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind, hilft heute schon in vielen Fällen das Expertenarchiv unter www.experten.de weiter. 5. Suchen Sie sich eine berufständische Vereinigung wie den VSAV e. V., der Ihnen unter anderem auch Kontakte zu branchenerfahrenen und professionellen Anwälten liefert 6. denn solche Fragebögen ohne die professionelle Hilfe eines Anwalts auszufüllen sind als Glückspiel oder eine Art „Harakiri-Aktion“ anzusehen. Nachfolgend haben wir den Fragenkatalog beigefügt, den wir mit dem Rechtsanwalt Fiala zusammen kommentiert haben.
(wmd-brokerchannel.de (14.09.2006)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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