Wieviel Anwalt braucht der Mensch?

Der Schriftsteller Ludwig Thoma, studierter Jurist, stellt in seiner Erzählung „Der Vertrag“ die Hauptperson mit folgenden Worten vor:

“Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. Er kümmerte sich nicht um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen rechtlichen Begriff dieselben zu subsummieren waren.”

 

Juristen sind dem Sprichwort nach buchstäblich zu allem fähig. Doch, was Sie als Kunde oder Mandant jeweils erwarten können, hängt stark davon ab, welchen Beruf der Jurist ausübt. Ausbildung, Aufgaben und berufliche Pflichten sind bisweilen höchst unterschiedlich. Der Notar: Notare werden gebraucht, vor allem dann wenn das Gesetz vorschreibt, dass ein Vertrag notarielle beurkundet sein muss, um wirksam zu werden.

Dies soll vor Übereilung schützen, und auch die Möglichkeit für rechtliche Belehrung zu den Folgen eines Vertrages bieten. In diesem Berufe gibt es in der Praxis große Unterschiede, wenn es um die Geduld geht mit der Kundschaft – aber auch wenn es um die Bereitschaft der Kundschaft geht, eine Regelung mit dem Notar vorab genau zu besprechen. Ein Notar, so sagt man, sei neutral: Doch dies ist ein Irrtum. Der Notar ist unparteiisch, er soll eine unbeholfene oder schwache Partei unterstützen, auf dass die notariellen Vereinbarungen ausgewogen sein können. Im Zweifel wird sich der Notar sogar gleichsam auf eine Seite schlagen können, damit ein Vertrag nicht allzu einseitig ausfällt. Indes haben Hunderttausende Anleger in Steuersparmodellen erfahren, dass es der Notar meist den Parteien überlässt zu prüfen, welche wirtschaftlichen Werte hinter einem Vertrag stecken. Ein Dilemma, denn für den Notar ist oft nicht erkennbar, ob eine Seite in Euro und Cent zu viel bezahlt. Es wäre also ein Irrtum zu glauben, dass der Notar üblicherweise wirtschaftliche Risiken prüft oder stets für den steuerlichen Erfolg einer Vereinbarung einsteht.

Der Rechtsanwalt:

Der Anwalt ist in allen europäischen Ländern regelmäßig ein parteilicher Interessenvertreter. Seine Aufgabe ist es dann einseitig nur die Seite seines Auftraggebers zu unterstützen. Aus der Sicht des Bürgers erscheint es als Zumutung des Gesetzgebers, immer mehr und immer komplizierter das Leben zu regeln. Transparenz und Verständlichkeit gesetzlicher Regelungen ist nicht in Mode: Deutschland hat das komplizierteste Steuersystem der Welt, mit den meisten Paragraphen und wohl auch jedes Jahr den meisten Änderungen – weltweit. Auf vielen Hochzeiten: Anwälte dürfen beinahe jeden weiteren Beruf zusätzlich ausüben, vom Taxifahrer über den Hausverwalter bis zum Aufsichtsrat.

Jedoch gilt es nicht als seriös, mehrere Tätigkeiten zu vermischen – also etwa als Hausverwalter die anfallenden Mietstreitigkeiten vor Gericht selbst auszutragen. Wer als Jurist einen Fall übernimmt, wird zunächst einmal prüfen wollen, ob er mit der Sache fertig werden kann – nicht jeder Jurist ist auf jedem Gebiet erfahren. Der gute Jurist wird sich rasch in viele Gebiete einarbeiten können und müssen. Anwaltskunst: Wie unterscheidet man nun die Schafe von den Böcken? Was macht die Qualität aus? Zunächst einmal geht es sicher um die Einstellung: Seltener entsteht im Kontakt mit dem Berufsjuristen der Eindruck „der einzige der stört, ist der Mandant“, wenn keine Zeit bleibt für ein Gespräch und die wirklichen Motive und Absichten, und vor allem die Lebensgeschichte, den Fall. Der gute Jurist wird oft sehr genau arbeiten müssen, und vor allem die Geschichte seines Mandanten dem Gericht erklären. Allzu viele Paragraphen in Schriftsätzen wird das Gericht als versuchte Bevormundung durch den Anwalt interpretieren. Die Kunst des Anwalts ist es, den rechtlich notwendigen Sachverhalt zu präsentieren.

 

Schriftlicher Umgang:

Beim Gespräch geht manches Detail verloren, und gerade auf Kleinigkeiten kann es ankommen: Sie sollten darauf achten, ob ihr Anwalt sich für Sie und Ihren Fall interessiert: Vor allem ob er Sie bittet, die Angelegenheit schriftlich zu schildern, damit keine Information verloren gehen kann. Dies ist zumeist Ausdruck eines Bemühens um Qualität der Arbeit, denn der Jurist kann nur rechtlich beurteilen, was er auch als Lebenssachverhalt kennt. Die Arbeit des Juristen ist also zunächst vergangenheitsorientiert – er prüft die Rechtslage am konkreten Fall. Sie sollten sich aus ihrem Fall nicht zurückziehen, also dem Anwalt die Akten auf den Tisch legen nach dem Motto „bitte melden Sie sich nicht wieder, bevor alles gelöst ist“.

Im Gegenteil, Ihre Mitarbeit ist immer gefordert. Vorsichtig sollten Sie werden, wenn der Anwalt Ihnen Ihren Fall „aus der Hand nehmen“ möchte, beispielsweise Ihre Briefe und Urkunden unkritisch im Original annimmt. Ein guter Anwalt wird Sie meist um Kopien bitten, und dafür sorgen, dass Sie regelmäßig Ihre Originale behalten: Wie sollen Sie sonst überprüfen können, ob ihr Anwalt alles richtig verstanden bzw. geschrieben hat. Apropos Schreiben: Ein guter Anwalt wird Ihnen bei wichtigen Schreiben oder Schriftsätzen immer vorab einen Entwurf zuleiten, zum Gegenlesen und zur Freigabe – schließlich kann dies die Qualität der Arbeit verbessern. Auch einen mündlichen Rat, sollten Sie sich in jedem Falle schriftlich geben lassen, damit kein wichtiges Detail übersehen wird.

Unseriös ist es übrigens nicht nur, wenn Sie als Mandant keine Abschriften erhalten. Wenn Ihr Anwalt Ihre Sache grundlos monatelang unbearbeitet liegen lässt, sollten Sie sich einen neuen Berater suchen, der sich Ihrem Anliegen ernsthaft widmen kann. Es kann auch vorkommen, dass Gerichte langsam arbeiten – 11 Jahre Verfahrensdauer sind nicht verfassungswidrig, 26 Jahre schon. Dies nennen die Juristen dann spöttisch den Justiz-Kredit für den Beklagten. Vergütung: Die Mehrheit der Juristen verdienen nach Abzug der Kanzleikosten etwa 1500 Euro netto – davon gehen noch Renten- und Krankenversicherung ab. An Arbeit steckt hier üblicherweise eine 60-Stunden-Woche dahinter, wovon etwa ein Drittel allein für Fortbildung und Kanzleiführung aufgewendet wird.

Im Wirtschaftsbereich, nunmehr aber auch bei privaten Fällen, ist eine Vergütung auf Zeitbasis üblich geworden. Honorarsätze zwischen 25 und 250 Euro pro Viertelstunde sind üblich. Aus der Sicht des Auftraggebers ist es wichtig zu wissen, dass der Anwalt nicht über die gesetzliche Vergütung aufklären muss. Also vereinbaren Sie mit dem Anwalt am besten vorher ein Honorar und lassen Sie sich den Aufwand abschätzen – das ist oft nur grob möglich, aber es dient dann doch der Orientierung, ob Ihnen dies die Sache auch wert ist. Fachanwalt: Die sogenannten Fachanwälte sind eine „Erfindung“ der Berufskammern – es gibt sie nur für wenige Rechtsgebiete, und eine Garantie für optimale Arbeit sind solche Bezeichnungen leider auch nicht. Seriös wird es sein, wenn der Anwalt bei fachlich fremder Materie an einen zuverlässigen Kollegen verweist.

Nicht jeder Anwalt kann es sich leisten, einen Mandanten weiter zu schicken. Wenn Ihnen der Anwalt garantiert, dass er einen Fall vor Gericht gewinnt, dann lassen Sie die Finger davon: Das oft wechselvoll Schicksal manches Prozesses über die Instanzen zeigt, dass kein Anwalt sicher voraussehen kann, wie ein Fall am Ende ausgeht. Nicht selten kommt es vor, dass ein Obergericht seine Rechtsprechung überraschend ändert – dann ist vielleicht eine Enttäuschung vorprogrammiert.

 

Preiswerte Wege zum Recht:

Es gibt Möglichkeiten sich preiswerter als beim Anwalt rechtlichen Rat einzuholen. Bei Mittellosigkeit kann man die Beratungsstelle beim Amtsgericht ansprechen. In einigen Rechtsgebieten, wie beispielsweise Mietrecht und Sozialrecht, erhalten die Mitglieder bestimmter Vereine den Rechtsrat oft nahezu kostenlos. Eine Rechtsschutzversicherung besitzt, wie die Praxis zeigt, zahlreiche Lücken – die Kosten einer Scheidung oder eines Bauprozesses werde nicht bezahlt. Auch der Höhe nach, wird bisweilen nicht die komplette Vergütung von der Versicherung erstattet. Zahlreiche Institutionen haben Ombudsleute eingesetzt bzw. bieten ein Schlichtungsverfahren an. Beispielhaft sei hier der Handwerksbereich genannt. Und schließlich nimmt der Zahl der Fälle zu, in welchen sich die Streitparteien freiwillig und gemeinsam entscheiden, einen Streitschlichter (Mediator) zu beauftragen. Dieses Verfahren ist in der Praxis sehr erfolgreich, wenn die Parteien auch in Zukunft weiter miteinander umgehen müssen. Denken Sie etwa an ein Scheidungsverfahren, wenn Kinder im Spiel sind.

 

Richard Widmark meinte einst:

 „Nichts macht den Menschen so unverträglich wie das Bewusstsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.“ Ich wünsche Ihnen wenig Streit!

 

von Dr. Johannes Fiala

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Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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