Altersversorgung insolvenzfest?

OLG Naumburg: Berater haften für Verluste und fehlerhafte Beratung

Anlagevermittler und Versicherungsmakler bewerben gerne die betriebliche und private Altersvorsorge für Unternehmer als „pfändungssicher und insolvenzfest“. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie ein aktuelles Urteil des OLG Naumburg (Az. 1 U 74/07) vom 17.01.2008 zeigt.

Der Fall Ein Insolvenzverwalter zieht die betriebliche und private Altersvorsorge komplett ein, das gesamte Vorsorgevermögen. Der Autohausinhaber verliert so seine Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung: Er hatte die Kapitallebensversicherung „durch Verpfändung an die Ehefrau“ gesichert – später stellte sich heraus, dass die Verpfändung unwirksam war. Auch das Bezugsrecht der Rentenversicherung hatte der Versicherungskunde seiner Ehefrau eingeräumt. Auch dies half nichts – der Insolvenzverwalter zog das komplette Vermögen beider Verträge zur Masse ein.

Typischer Fehler Es ist typisch, dass Vermittler von Lebensversicherungen die „kostenlosen“ Formulare zur Verpfändung oder für das Bezugsrecht vom Versicherer vorgedruckt erhalten. Ebenso häufig stellt sich dann heraus, dass entweder der Inhalt rechtlich fehlerhaft ist und/oder der Umgang damit nicht bekannt ist: So kommt es dann, dass der Versicherungskunde erst in der Insolvenz erkennt, dass er es nicht nur mit kostenlosen, sondern vor allem mit „rechtlich unwirksamen“ Vereinbarungen zu tun hat: Damit verliert der Kunde seine komplette Vorsorge und die seiner Familie.

Verurteilung Der Insolvenzverwalter kündigt alle Lebensversicherungen. Im entschiedenen Fall hatte der Insolvenzverwalter das komplette Geld aus den beiden Versicherungen dafür verwendet, die Gerichts- und Verfahrenskosten zu bezahlen. Zu einer (teilweisen) Entschuldung kam es daher gar nicht mehr. Der Unternehmer hatte das „Regelinsolvenzverfahren“ mit höheren Kosten für Insolvenztreuhänder und Gericht beantragt – bei alternativer Privatinsolvenz wären diese Kosten nicht entstanden. Und der Rechtstreit mit dem Insolvenzverwalter um die beiden Verträge hatte schließlich ein übriges zur Steigerung der Verfahrenskosten einschließlich der dafür entstandenen Kosten des Insolvenzverwalters beigetragen. Der Unternehmer hatte seinen Betrieb bei Antragstellung längst eingestellt, weshalb auch das preiswertere Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage gekommen wäre. Daher wurde der anwaltliche Berater für die Mehrkosten in Haftung genommen und verurteilt.

Haftungsfälle steigen Daneben haften jedoch auch Vermittler und Berater betrieblicher und privater Altersvorsorge für falsche Beratung. Insbesondere wenn kein anwaltlicher Berater haftbar gemacht werden kann und nachdem die Geschädigten nunmehr wissen, dass hinter dem Berater oder Vermittler ein zahlungsfähiger Haftpflichtversicherer steht, steigt die Zahl der Haftungsfälle. In der Regel sind diese Personen kaum je dafür ausgebildet, komplexe Rechtsfragen und Musterformulare auf Wirksamkeit zu prüfen und die richtige Anwendung sicherzustellen. Nur die Delegation der Verantwortung an geeignete Berufsträger kann hier enthaften – die Haftpflichtversicherung des bAV-Beraters deckt Schäden wegen fehlerhafter Steuer- und Rechtsberatung in aller Regel nicht.

 

von Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.pt-magazin.de (veröffentlicht im P.T.Magazin, Ausgabe 5/2008, Seiten 36-37)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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