Vermögensschutz: Schützen Sie Ihr privates oder betriebliches Vermögen vor Gläubigern und Insolvenz
Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass es eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten gibt, sein Vermögen und auch seine Altersvorsorge zu verlieren. Die klassischen Fälle im privaten Bereich gehen weit über das Ausmaß von Inflation und Steuerschuld hinaus.
So ist beispielsweise eine Scheidung meist nicht nur emotional ein schwieriges Unterfangen für die Betroffenen, sondern auch aus finanzieller Sicht kann dies für so manchen den absoluten Ruin bedeuten. Eine vernünftige Vorsorge beispielsweise durch einen Ehevertrag oder aber auch durch geschickt gewählte Anlagemodelle im Ausland können Verluste hierbei reduzieren oder gänzlich ausschließen.
Auch beim Thema Erbschaft und Nachlass gibt es so einige Szenarien, die einer gut geplanten Strategie für den Vermögensschutz bedürfen. So erleben wir in unserer Kanzlei häufiger, dass Kinder/Erben das Geld ihrer Eltern im Falle eines drohenden Heimaufenthalts vor dem Zugriff Dritter schützen möchten, um das Erbe nicht an das Sozialamt zu verlieren. Auch der umgekehrte Fall kommt immer wieder vor: Eltern/Erblasser versuchen ihr Vermögen vor den eigenen Kindern in Sicherheit zu bringen, beziehungsweise das Pflichtteilsrecht hierfür auszuhebeln.
Selbstverständlich bedarf auch das private Vermögen von Freiberuflern und Unternehmern, die im Rahmen ihrer Tätigkeit immer wieder finanzielle Risiken eingehen und mit ihrem privaten Vermögen haften, besonderen Schutz. Hierbei sollte ganz besonders Wert darauf gelegt werden, eine zukunftssichere und rechtlich einwandfreie Asset Protection Strategie zu entwickeln, um das Privatvermögen vor Gläubigern, Banken und dem Finanzamt zu schützen. Selbiges gilt auch für Privatpersonen, welche durch Investitionen (Immobilien, Wertpapiergeschäft etc.) ein hohes Risiko eingehen.
Als Anwalt für Asset Protection ist es meine Aufgabe, gemeinsam mit Ihnen ein langfristiges Konzept sowie eine Anlagestrategie zu erarbeiten, die Ihr Vermögen zuverlässig vor dem Zugriff Dritter schützt.
Prüfung bestehender Anlagen und Protection Strategien
Die Werbeversprechen von Finanzhäusern und “Experten” im Bereich Asset-Protection klingen häufig zu schön um wahr zu sein. Nur allzu selten werden die Beratenden und ihre Produkte von den betroffenen Anlegern kritisch hinterfragt. In der Praxis allerdings zeigt sich oft, dass auch bei den vermeintlichen Experten im Bereich Asset-Protection, der Verkauf von Finanzprodukten im Vordergrund steht. Der tatsächliche Schutz des Vermögens gerät hier zur Nebensache. Bei unseren regelmäßigen juristischen Überprüfungen von Anlagestrategien wird deutlich, dass die gewählte Strategie und die gekauften Finanzprodukte trotz augenscheinlich “kompetenter” Beratung einer rechtlichen Überprüfung meist nicht standhalten. Gefährliches Halbwissen auf Seiten der Berater und Finanzhäuser sowie unzureichende juristische Absicherung der Anleger, führen häufig zu mangelhaften Asset-Protection-Strategien. Wenn auch Sie mit Ihrem Finanzberater eine Strategie zum Schutz Ihres Vermögens vor beispielsweise einer Pfändung planen, empfiehlt es sich stets, eine zweite Meinung einzuholen. Gerne beraten wir Sie unabhängig zur bereits gewählten Strategie oder erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein passendes Konzept für den Schutz Ihres Vermögens.
Asset Protection: Eine kurze Definition
Unter „asset protection“ (Vermögensschutz) versteht man Maßnahmen, die im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten, Vermögenswerte langfristig sichern. Für Unternehmer und Freiberufler gilt es, geschäftliche Risiken und eine Haftung durch privates Vermögen bestmöglich zu verhindern.
Wie wir Sie als Anwalt beim Thema Asset Protection (Vermögensschutz) unterstützen:
- Planung und Beratung beim Vermögensschutz im Ausland
- Prüfung der Rechtssicherheit bei Anlagen zum Vermögensschutz im In- und Ausland
- Beratung bei der Sicherung der Altersvorsorge für Selbständige und Unternehmer
- Schutz des eigenen Nachlasses vor dem Zugriff von Behörden und Gläubigern
- Testamentsgestaltung
- Strategie für den Aufbau nicht pfändbaren Vermögens
- Gestaltung von Eheverträgen
- Prüfung bestehender Anlagen auf Sicherheit
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