„Dann steht der Vermittler mit dem kompletten Schaden allein da“

procontra: Herr Dr. Fiala, sind Versicherungsvermittler mit einer Haftungsübernahme durch einen Versicherer und Finanzvermittler unter einem Haftungsdach aus allen Haftungsfragen fein raus?
Dr. Johannes Fiala: Nein, auch solche Vermittler können ganz erheblichen persönlichen Haftungsrisiken ausge�setzt sein. Sei es, dass die Haftungs�übernahme bzw. das Haftungsdach nicht alle Schadensfälle erfasst oder ein Regressanspruch des Versicherers bzw. Finanzinstituts eintritt. Hier hilft nur eine Einzelfallanalyse – am besten natürlich lange vor dem ersten Schadensfall.
procontra: Was halten Sie von Softwareherstellern und Verbänden, die mit Lösungen für eine haftungsfreie Vermittlung und Dokumentation werben?
Dr. Fiala: Es werden Formulare über Software und das Internet verbreitet, welche sich bei genauerer Betrachtung nur als Checklisten herausstellen. Die eine Gefahr liegt darin, dass die Checklisten nicht alle aktuellen Tarife eines Vermittlers in den Unterschieden abbilden. Ein idealer Beweis für eine spätere Falschberatung. Zum anderen können Checklisten niemals ausrei�chen, ein echtes Gesprächsprotokoll zu ersetzen.
procontra: Beim Vermittler gibt es auch andere Muster und Vorlagen, die von Fachkreisen empfohlen werden. Etwa ein Mustervertrag für den Versicherungsmakler. Kann man sich als Vermittler auf solche Dinge verlassen?
Dr. Fiala: Nein, ganz und gar nicht. Die Verträge sind oft selbst gestrickt, die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte ist bei der Gestaltung schlicht ignoriert worden. Eines von vielen Beispielen ist die Klausel „Der Vermittler ist für eine Million Euro versichert. Die Haftung wird auf diesen Betrag beschränkt“. Wenn sich dann ein Schaden über eine Million Euro einstellt, wird das Gericht solch eine Klausel in den Geschäftsbedin�gungen oft streichen.
procontra: Mit welchen Folgen für den Vermittler?
Dr. Fiala: Konkret bedeutet dies, dass der Vermittler unbeschränkt haftet. Zahlt der eigene Versicherer die eine versicherte Million, so haftet der Berater für den Rest in der Regel persönlich. Tritt der Versicherer nicht ein, steht der Vermittler mit dem kompletten Schaden allein da.
procontra: Nun gibt es auch die Möglichkeit, dass der Vermittler über eine GmbH arbeitet. Ist die persönliche Haftung damit dann kein Thema mehr?
Dr. Fiala: Auch bei einer GmbH kann es zu einer Durchgriffshaftung kom�men. Die allermeisten GmbHs sind hier suboptimal gestaltet. Daneben gibt es einfache Gründe, den Vermitt�ler direkt und persönlich haften zu lassen, zusätzlich zur GmbH. Insofern ist es ratsam, auf allen Ebenen, von der Dokumentation, über den sinnvoll gestalteten Einsatz einer Kapitalge�sellschaft bis hin zum Versicherungs�schutz ein abgestimmtes Gesamtkon�zept zu besitzen.
(Procontra 2/2007, 70)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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