Die Notwendigkeit der Patientenverfügung

Diskussion mit Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala

In den westlichen Ländern ist gegenwärtig ein eigentümliches Dilemma zu beobachten: Auf der einen Seite lassen wir Menschen nicht sterben, indem wir lebensverlängernde Maßnahmen ergreifen durch Maschinen oder Magensonden. Dadurch kann die Seele den Körper nicht verlassen. Wir verlängern dabei nicht das Leben, sondern das Sterben. Andererseits deutet eine im Wesentlichen positive mediale Berichterstattung über die aktive Sterbehilfe (das Töten von Schwerstkranken), wie sie in Holland oder der Schweiz praktiziert wird, auf einen Dammbruch hin.

Die Ausbreitung der schweizerischen Sterbehilfegesellschaft Dignitas in deutschen Großstädten, die es zahlreichen deutschen Patienten ermöglicht, über den Umweg der Schweiz Sterbehilfe zu erhalten, ist wie eine indirekte Einführung der Sterbehilfe in Deutschland zu werten. Durch die Überalterung unserer Gesellschaft und den Pflegenotstand mit steigendem Pflegebedarf werden gewaltige Kostenlawinen auf unser gesamtes Gesundheits- und Pflegesystem zukommen, was unweigerlich zu einem Zusammenbruch führen wird.

Die hohen Kosten am Ende des Lebens werden dann nicht länger zu finanzieren sein. Schon jetzt vegetieren Abertausende von Menschen in Heimen vor sich hin, weil wir sie nicht sterben lassen. Der gesellschaftliche Umgang mit diesem sensiblen Thema wird in Zukunft darüber entscheiden, ob ein würdevolles Sterben überhaupt noch möglich sein wird. Nur durch eine vernünftige rechtliche Regelung der Patientenverfügung lässt sich dieses Dilemma lösen. Leider hat die Politik dieses Problem zu lange ignoriert.

Sterben hat mit Eigenverantwortung zu tun, da wir uns am Ende des Lebens mit uns selbst auseinandersetzen müssen. Deswegen ist es überaus wichtig, sich frühzeitig mit dem Sterben zu befassen, um sich einen Standpunkt zu bilden. Das betrifft jeden Einzelnen von uns, und deswegen können wir bei den anstehenden Diskussionen um die Patientenverfügung nicht länger wegsehen. Es kann nur darum gehen, dass der Einzelwille eines Patienten darüber entscheidet, wie er einmal sterben will.

Es zeigte sich, dass eigenhändig geschriebene Verfügungen am Ehesten anerkannt werden. Das alles setzt eine umfassende Auseinandersetzung mit den Vorgängen im Sterbeprozess voraus. Patientenverfügungen sollten juristisch abgesichert werden. Einheitliche Formulare und Inhalte müssen festgelegt werden, und ein Register mit den Einzelwillen der Patienten muss erstellt werden. Dann erst ist es gewährleistet, dass im Falle einer Schwersterkrankung, wo der Einzelne nicht mehr entscheiden kann, der vorher festgelegte Einzelwille zum Tragen kommt. Wegen der momentanen schwierigen rechtlichen Stellung der Patientenverfügung führte ich darüber ein Gespräch mit dem Münchener Rechtsanwalt und Vorsorgespezialisten Dr. Johannes Fiala (www.fiala.de).

Jakoby:

Wie ist es zu erklären, dass sich Krankenhäuser immer wieder gegen den Willen der Angehörigen stellen, und einen Menschen nicht sterben lassen?

Fiala:

Ein Arzt referierte letztes Jahr zum Thema in einer Kirche. Dort sagte er, dass der gesetzlich versicherte Patient keine Patientenverfügung benötige, denn nur bei den Privatversicherten würde so viel Geld verdient, dass ein Interesse daran bestehe, das Leben möglichst zu verlängern. Offenbar geht es hier um wirtschaftliche Aspekte, weniger um die Würde des Menschen.

Jakoby:

Nahrung und Flüssigkeit nicht mehr zu sich zu nehmen, ist eine ganz normale Begleiterscheinung ab dem Beginn des Sterbeprozesses. Wie kann ich denn verhindern, dass der Sterbeprozess, beispielsweise durch eine Sonde, künstlich hinausgezögert wird?

Fiala:

Eine wirksame Absicherung kann nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden, einerseits durch rechtliche Gestaltungen (Patiententestament, Vorsorgevollmacht, Auftrag zur Sterbebegleitung) und andererseits durch eine Finanzierung der Durchsetzung. Ich brauche also als Betroffener andere Menschen, die mir helfen, ein soziales Netz – gerade für Ein-Personen-Haushalte ist es wichtig, Personen seines Vertrauens zu besitzen. Ist die Vertrauensperson mit den nötigen Vollmachten ausgestattet, kann sie auch einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Wünsche des Betroffenen beauftragen. Nötigenfalls muss ein Außenstehender eben gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen; wenn dann der gute Freund oder die gute Freundin keine Vollmachten und keine Kriegskasse besitzt, wird die Durchsetzung jedoch sehr schwierig sein.

Jakoby:

Gibt es für Ärzte einen Grund, sich gegen Sterbe- bzw. Patientenverfügungen zu stellen, also eine Lebensverlängerung zu betreiben?

Fiala:

Ja, denn die Grenze zwischen verbotener aktiver Sterbehilfe, erlaubter passiver Sterbehilfe, verbotener unterlassener Hilfeleistung, sind in der Praxis nicht immer eindeutig zu trennen. Insofern ist der Arzt hier stets einem besonderen strafrechtlichen Risiko ausgesetzt. Der Gesetzgeber hat diese Probleme für die Ärzteschaft noch nicht gelöst. Ein Blick ins Ausland, z. B. in die Schweiz, nach Holland oder England zeigt, dass dort ganze andere Möglichkeiten bestehen. Mehr Freizügigkeit im Umgang mit dem Leben, bedeutet aber auch mehr Verantwortung aller Beteiligten.

Jakoby:

Das Gespräch im Hospiz und Krankenhaus zeigt immer wieder, dass kaum jemand die Möglichkeit einer Hinterlegung bei einem Register kennt – und damit auch niemand auf die Idee kommt, nach dort hinterlegten Verfügungen zu fragen.

Fiala:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die unterschiedlichen Verfügungen (Patiententestament, Betreuerverfügung, Vorsorgevollmacht, etc.) zu hinterlegen. Eine Nachforschung macht Mühe und schafft im Zweifel für die Einrichtung erst die Probleme, sich damit auseinandersetzen zu müssen: Damit geht das Nachforschungsinteresse gegen Null. Auch hier ist das persönliche „soziale Netz“ also dringend erforderlich, gegebenenfalls kommt auch ein Anwalt für entsprechende Aufgaben in die engere Wahl. Hinzu kommt, dass Ärzte beispielsweise gerne deshalb Patientenverfügungen ignorieren, weil sie mit zunehmendem Alter wertloser werden: Der Patient habe den Krankheitsverlauf nicht absehen können, er habe seine Entscheidung weder rechtlich noch medizinisch überblicken können. Ohne Unterschrift von Berufsjurist und Facharzt können solche Zweifel begründet sein. Auch die Verwendung von Formularen kann einen Nachteil bedeuten, so dass eine individuelle Gestaltung des Inhaltes wesentlich mehr Gewicht hat.

Jakoby:

Ein normaler Aufenthalt im Krankenhaus kann dazu führen, dass der bald sterbende Patient erst noch mal in eine geschlossene Nervenklinik verlegt wird, um mit Psychopharmaka „eingestellt“ zu werden. Damit ist dann der Weg aus der Klinik in ein Hospiz praktisch versperrt. Anstatt einer menschlichen Zuwendung steht dann wohl mehr die Zeitersparnis bzw. einfachere Pflegbarkeit der Patienten im Mittelpunkt. Lässt sich eine solche „Automatik ohne Menschenwürde“ verhindern?

Fiala:

Für den Richter, der eine geschlossene Unterbringung genehmigt, ist das Gutachten eines Arztes ausreichend. Der „nicht medikamentös eingestellte Patient“ kostet mehr Zeit für Zuwendung und damit mehr Geld. Andererseits kann bereits vor und im Sterbeprozess die Zukunftsgestaltung im Gespräch durch nahe stehende Personen stark beeinflusst werden. In der Praxis ist also eine rechtliche Auseinandersetzung oft nicht notwendig, wenn die Vorsorge wirtschaftlich und menschlich intensiv genug geregelt wurde. Natürlich kann es auch vorkommen, dass die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie als rechtswidrig sofort bekämpft werden muss, damit der Weg ins Hospiz wieder zur Verfügung steht.

Jakoby:

Wie lässt sich die Eigenverantwortung des Patienten stärken?

Fiala:

Nur durch Vorsorge lässt sich dies persönlich gestalten. Die Personen des Vertrauens müssen die nötigen Ressourcen besitzen, für Gestaltung und Einflussnahme. Der Bürger kann auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen schaffen, beispielsweise durch eine eigene Treuhandstiftung, eine Unterstützungskasse oder einen Solidarfonds. In guten Zeiten kann sich der Mensch von finanziellen Mitteln trennen, die ihm später wieder zugute kommen können. Wenn der Pflegefall eingetreten ist, und die Einnahmen aus Rente mit Pflegekasse nicht ausreichen, darf von Krankenkasse und Sozialamt keine Unterstützung für einen besonders würdevollen Sterbeprozess erwartet werden.

mit freundlicher Genehmigung

von www.sterbeforschung.de

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Die Notwendigkeit der Patientenverfügung

Discussion with lawyer Dr. Johannes Fiala

There is a peculiar dilemma in Western countries at the moment: On the one hand, we do not let people die by taking life-prolonging measures through machines or feeding tubes. This prevents the soul from leaving the body. In doing so, we are not prolonging life, we are prolonging death. On the other hand, essentially positive media coverage of active euthanasia (the killing of the seriously ill), as practiced in Holland or Switzerland, suggests a dam breaking.

The spread of the Swiss euthanasia society Dignitas in major German cities, which enables numerous German patients to receive euthanasia via the detour of Switzerland, is to be seen as an indirect introduction of euthanasia in Germany. Due to the ageing of our society and the nursing emergency with the increasing need for care, our entire health and care system will be faced with enormous cost avalanches, which will inevitably lead to a collapse.

The high costs at the end of life will then no longer be affordable. Already thousands and thousands of people are vegetating in institutions because we won’t let them die. The way society deals with this sensitive issue will determine in the future whether it will still be possible to die with dignity. Only a sensible legal regulation of living wills can solve this dilemma. Unfortunately, politicians have ignored this problem for too long.

Dying has to do with personal responsibility, as we have to deal with ourselves at the end of life. That is why it is extremely important to deal with dying at an early stage in order to form a point of view. This affects each and every one of us, and that is why we can no longer look the other way in the upcoming discussions about living wills. It can only be a question of a patient’s individual will deciding how he or she wants to die.

It was found that handwritten dispositions were the most likely to be recognised. All of this requires a comprehensive examination of what happens in the dying process. Living wills should be legally protected. Uniform forms and content need to be established, and a register of individual patient wills needs to be created. Only then is it guaranteed that in the event of a serious illness, where the individual can no longer make decisions, the previously established individual will will come into effect. Because of the current difficult legal position of the living will, I had a conversation about it with the Munich lawyer and precautionary specialist Dr. Johannes Fiala (www.fiala.de).

Jakoby:

How can it be explained that hospitals time and again go against the will of the relatives and do not let a person die?

Fiala:

A doctor lectured on the subject at a church last year. There he said that the legally insured patient does not need an advance directive, because only the privately insured earn so much money that there is an interest in prolonging life as much as possible. Obviously, this is about economic aspects, less about human dignity.

Jakoby:

Not taking in food and liquids is a quite normal side effect from the beginning of the dying process. How can I prevent the dying process from being artificially delayed, for example by a tube?

Fiala:

Effective protection can only be achieved through a bundle of measures, on the one hand through legal arrangements (patient’s will, health care proxy, mandate for end-of-life care) and on the other hand through financing of enforcement. So as a sufferer I need other people to help me, a social network – especially for one-person households it is important to have people you trust. If the trusted person has the necessary powers of attorney, he or she can also instruct a lawyer to enforce the wishes of the person concerned. If necessary, an outsider must seek judicial assistance, but if the good friend has no powers of attorney and no war chest, enforcement will be very difficult.

Jakoby:

Is there a reason for doctors to oppose dying or living wills, that is, to prolong life?

Fiala:

Yes, because the boundary between prohibited active euthanasia, permitted passive euthanasia, prohibited omitted assistance, are not always clearly separable in practice. In this respect, the doctor is always exposed to a particular risk under criminal law. The legislature has not yet solved these problems for the medical profession. A look abroad, e.g. to Switzerland, Holland or England, shows that there are completely different possibilities. More freedom in dealing with life, however, also means more responsibility on the part of all involved.

Jakoby:

The conversation in the hospice and hospital shows again and again that hardly anyone knows about the possibility of a deposit at a register – and thus no one comes to the idea to ask for there deposited orders.

Fiala:

There are various options for depositing the different dispositions (patient’s will, caregiver’s disposition, health care proxy, etc.). An investigation is a hassle and, in case of doubt, creates problems for the institution to have to deal with: Thus, the interest in investigation goes towards zero. Here, too, the personal “social network” is therefore urgently required, and, if necessary, a lawyer is also shortlisted for appropriate tasks. In addition, doctors like to ignore living wills, for example, because they become worthless with increasing age: The patient had not been able to foresee the course of the disease, he had not been able to have a legal or medical overview of his decision. Without the signature of the professional lawyer and specialist, such doubts may be justified. The use of forms can also be a disadvantage, so that an individual design of the content has much more weight.

Jakoby:

A normal stay in hospital can lead to the soon to die patient first being transferred to a closed mental hospital to be “adjusted” with psychotropic drugs. This then practically blocks the way out of the hospital into a hospice. Instead of human attention, the focus is then probably more on saving time or making it easier to care for patients. Can such an “automatism without human dignity” be prevented?

Fiala:

For the judge who approves a closed placement, a doctor’s opinion is sufficient. The “non-medicated patient” costs more time for care and therefore more money. On the other hand, even before and during the dying process, the shaping of the future can be strongly influenced in conversation by persons close to the deceased. In practice, therefore, a legal dispute is often not necessary if the provision has been arranged in a sufficiently intensive economic and human manner. Of course, it may also be the case that an admission to a closed psychiatric ward must be immediately fought as unlawful, so that the path to hospice is once again available.

Jakoby:

How can the patient’s personal responsibility be strengthened?

Fiala:

Only through provision can this be personalised. The persons of trust must have the necessary resources for shaping and influencing. The citizen can also create the economic conditions, for example by setting up his own trust foundation, a provident fund or a solidarity fund. In good times, people can part with financial resources that can benefit them again later. If the case of nursing care has occurred and the income from pension with nursing care insurance is not sufficient, no support for a particularly dignified dying process may be expected from health insurance and social welfare office.

courtesy of

From www.sterbeforschung.de

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