Einlagensicherung bei Banken und Versicherungen – ein Pleitenschutz?

Sicherungseinrichtungen sind jeweils dort auszumachen, wo es Gefahren für die Sicherheit gibt. Auch staatliche Aufsicht ist ein Zeichen des Misstrauens, nicht des Vertrauens argumentieren die Autoren und fragen, wer würde sich dort sicherer fühlen, wo er mit einem minensicher gepanzerten Fahrzeug transportiert wird oder In einem natodrahtumzäunten und von Schwerbewaffneten gesicherten Büro arbeitet? (Red.)

 

Natürlich gibt es die Entschädigungseinrichtungen der Wertpapierhandelshäuser (EdW). Indes beträgt der europäisch verordnete Mindestschutz nur 90 Prozent der Einlagen, maximal jedoch 20 000 Euro. Seit dem vormals größten Kapitalanlagebetrugsfall „Phoenix“ mit einem dreistelligen Millionenschaden, gilt diese Einlagensicherung als potenziell überschuldet.

 

Ein Albtraum für Anleger

Auch manche Bank aus Island winkte Anlegern mit „Traumrenditen“ aufs Fest-oder Tagesgeld – später entpuppte sich die Bankverbindung als Albtraum. Die Entschädigung steht in den Sternen – sie liegt jedenfalls für viele Anleger in ungewisser Zukunft.

Es ist folglich kein Wunder, dass bei Forderungsausfällen die Gerichte beispielsweise Vermögenstreuhänder wie „Inkassomakler“ oder „Berufsbetreuer“ zum Ersatz von Geldverlusten nach entsprechenden Bankpleiten verurteilt haben. Die Konkursabwicklung und/oder die Zahlung des EdW kann viele Jahre dauern, wie die Praxis zeigte.

 

In der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken (BDB) sind zwar je Kunde 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Bankmitglieds gegen Insolvenz gesichert. Diese Absicherung erscheint jedoch nur auf den ersten Blick als „sehr tragfähig“.

Denn: An und für sich ist „geheim“, wie viel Geld durch den Sicherungsfonds des BDB verfügbar ist, und noch geheimnisvoller ist die Frage danach, in was für (Gift?-)Papieren diese Finanzmittel angelegt sind.

Sicher scheint jedoch, dass auch dieses Vermögen potenziell überschuldet sein dürfte. Ein Finanzminister bezifferte das Vermögen öffentlich auf mehr als vier Milliarden Euro – alleine schon der Pleite der deutschen Dependance der “Lehman Brothers”-Bank wird nachgesagt, dass sich der Anlegerschaden auf über sechs Milliarden Euro beläuft.

 

Ob die Sicherungseinrichtungen, die für Geld-und Finanzanlagen vorgesehen sind und im Ernstfall das halten was versprochen wurde, ist durchaus fraglich. 50 sind Versicherungen in Großbritannien zwar zu etwa 90 Prozent durch ein Sicherungssystem geschützt -in der Realität kann die Abwicklung aber so lange dauern und ist ihrerseits mit solchen Unwägbarkeiten verbunden, dass Versicherer beziehungsweise deren Liquidatoren mit Hinweis darauf mit ihren Versicherten teils ungünstigere freiwillige Vergleiche abschließen können. Umso wichtiger ist es, die wirkliche Tragfähigkeit der 5icherheitseinrichtungen im Ernstfall zu kennen und vor allem das Geschäftsmodell und die Bonität des Finanzhauses regelmäßig abzuprüfen. Denn selbst langfristige, unkündbare Verträge lassen sich bei bedeutender wirtschaftlicher Verschlechterung fristlos beenden – bevor es zu einer Pleite gekommen ist.

 

 

Großbanken am Pranger

Zahlreiche Großbanken sind in Anlageskandale und Haftungsklagen verwickelt oder verwickelt gewesen. Dreistellige Milliardenbeträge an Anlegergeldern sollen im deutschsprachigen Raum abgezogen worden sein. In der Schweiz wurden viele Milliarden von Großbanken, insbesondere zu staatlichen Kantonalbanken, transferiert.

Der Banker lernt „Geld ist scheu wie ein Reh“. Nicht jeder Kunde akzeptiert es, wenn 25 Prozent oder gar 40 Prozent Rendite das Ziel des Bankvorstandes sind. Ein Insider zitiert den Leiter einer Innenrevision: “Wir wissen immer noch nicht ganz genau, welche Risiken in unseren Büchern stecken – aber unser Geschäftsmodell ändert sich gerade stark für die Zukunft.”

 

Haftungsverband der Sparkassengruppe (DSGV)

Einlagen und verbriefte Forderungen (zum Beispiel Sparkassenbriefe) sind zu 100 Prozent abgesichert. Immer wieder kam es vor, dass eine Sparkasse in Schieflage geraten ist – dann wurde sie mit einer anderen Sparkasse fusioniert.

Indes haben Sparkassen eine große Last: Die Landesbanken – dies kann durch die Finanzmarktkrise noch sehr viel Geld kosten.

Kritiker führen nicht nur bezogen auf Landesbanken an, dass die staatlichen Hilfen im In- und Ausland bisweilen dafür verwendet werden, Dividenden an Anteilseigner und Erfolgsboni an Mitarbeiter auszubezahlen, anstatt die Kreditinstitute wirksam zu sanieren und das Geschäftsmodell des Investmentbanking mit “Gift-Papieren” zu beenden.

Doch im Aufsichtsrat sitzen nicht nur erfahrene Banker, sondern auch Politiker beziehungsweise verdiente Parteimitglieder. Von der Aufsicht bisweilen kaum beachtet können Finanzvorstände auch Börsenwetten eingehen, mit dem sogenannten “Depot-A”, also gleichsam dem Eigenkapital der Bank.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Finanzmarktkrise seit 2007 bekannt war, aber mancherorts erst im Jahre 2008 bekannt wurde, dass die Risiken nach und nach zusammen getragen werden – und sei es nur für einen Überblick.

 

Diese Bankengruppe gilt dennoch als Gewinner der Krise – die Einlagen haben sich erhöht.

 

 

Sicherheitseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)

 

Diese Bankengruppe – zu denen auch die Sparda-Banken gehören – gilt als überdurchschnittlich stabil – 100 Prozent der Einlagen sind sicher. in der Öffentlichkeit wirbt sie damit, dass man “Mitglieder” habe, keine Kunden. Weder ist der Verkauf von Forderungen gegen Kunden an “Heuschecken“ ein Teil des Geschäftsmodells, noch die Investition eigener Finanzmittel in Zertifikate und Derivate.

So heißt es denn im Internet “Engagements Im US-Immobilienmarkt entsprechen nicht unserem Geschäftsmodell als große deutsche Mitgliederbank und Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst. Stabilität ist uns wichtiger als das schnelle Geld.”

Auch hier verbieten sich Pauschalurteile: In Deutschland und Österreich wurden vereinzelte, sehr große, Genossenschaftsbanken dafür bekannt, dass sie staatlicher Hilfe im Milliardenbereich bedürfen oder fusioniert werden.

Das bedeutet umgekehrt: Nur wer seinen Bankpartner professionell untersucht oder untersuchen lässt, kann ein Maximum an Sicherheit anstreben. Andererseits sind im In- und Ausland manche Institute durch mehrere Sicherungseinrichtungen (gegebenenfalls mehrerer Staaten) geschützt.

 

Geschäftsmodelle und Konditionen hinterfragen

Es ist eine langfristig gute Entscheidung, sich sein Kreditinstitut genau anzusehen und Antworten auf folgende Fragen zu erhalten:

Vertreibt meine Bank dubiose Medienfonds?

Sind die Vorstandsbezüge angemessen?

Hat meine Bank darauf verzichtet, meinen Kredit an „Moskau-Inkasso“ zu verkaufen?

Welche Berufsausbildung besitzen Verwaltungs-und Aufsichtsräte?

Wie oft wechselt mein Ansprechpartner durch Job·Rotation?

Werden Zinsen und Gebühren korrekt abgerechnet?

Wie wichtig ist mir ein Bankgeheimnis?

Werden die Garantiezertifikate als angeblich „sichere“ Anlage für konservative Kunden angeboten?

Wann macht es Sinn das Risiko zu streuen?

 

 

 

Sicherheitseinrichtung der Lebensversicherer

 

Durch Protektor sind zumindest 95 Prozent der aufgelaufenen Garantiewerte von Lebensversicherungen geschützt, ohne Summenbegrenzung.

Kapital steht jedoch als Sicherungsfonds längst nicht in dem Ausmaß zur Verfügung, wie es beim Zusammenbruch einer großen Lebensversicherung benötigt würde.

Dann müssen alle Lebensversicherer Kapital nachschießen. Fraglich ist, ob diese Mittel bei einer umfassenden Finanzmarktkrise aufgebracht werden können – oder zu einer Kettenreaktion weiterer Zusammenbrüche führen – keinesfalls hält das Sicherungssystem jede denkbare Finanzkrise aus. Äußerstenfalls ist die Aufsichtsbehörde aber berechtigt, die vertraglich garantierten Leistungen und aufgelaufenen Überschüsse auch noch weiter herabzusetzen, damit sie wieder dem geschwundenen Kapital entsprechen. (Hinweis der Redaktion: Die Besicherung von Versorgungsleistungen der bAV wurde in einem ausführlichen Beitrag in der V&S Ausgabe 1-2009, Seite 39 ff, dargestellt.)

Staatsgarantie meint Bürgerhaftung

 

Wenn eine Regierung den Bankkunden verspricht, dass jeder Euro bei der Bank sicher ist, dann ist dies zunächst eine Beruhigung. Wenn dies dann allerdings nicht als Rechtsanspruch in einem Gesetz landet, eher beunruhigend?

Man sagt “politisch belastbar” – dies mag dann bedeuten, dass für den Fall, dass die geweckten Erwartungen nicht mehr erfüllt werden können, die Regierung die Verantwortung zieht und zurücktritt. Und mall muss kein Kabarettist sein, um festzustellen, dass damit ja alle Bürger als Steuerzahler faktisch für Fehlspekulationen zu wenig überwachter Vorstände mancher Finanzhäuser haften.

 

Wer international orientiert ist, kann Finanzplätze vergleichen, die Sicherungseinrichtungen und vor allem die Bonität. Auch im Inland kann man sein Geld direkt beim Staat anlegen -dafür gibt es die Finanzagentur des Bundes – früher als Bundesschuldenverwaltung bekannt geworden.

 

 

Sicherungseinrichtungen – ein Hinweis auf Unsicherheit

 

Sicherungseinrichtungen gibt es dort, wo es Gefahren für die Sicherheit gibt.

Auch staatliche Aufsicht ist ein Zeichen des Misstrauens, nicht des Vertrauens. Wer würde sich dort sicherer fühlen, wo er mit einem minensicher gepanzerten Fahrzeug transportiert wird oder in einem natodrahtumzäunten und von Schwerbewaffneten gesicherten Büro arbeitet?

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

veröffentlicht in Vermögen & Steuern, 02/2009, Seite 38-39

 

 

 

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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