Garantien und Sicherungen: Am Ende wertlos?

Weshalb sich Garantien und Sicherungssysteme am Ende als wertlos erweisen müssen?

 

Alle Garantien, in deren Sicherheit man sich wiegt, haben keinen absoluten Wert. Denn entscheidend ist die Frage nach den Bedingungen und dem gesetzlichen Rahmen dafür, der politischen Rechtssicherheit sowie dem wirtschaftlichen Ausfallrisiko des Garantiegebers.

 

Garantiezertifikate

Die Suche nach “Total-Return-Investments”, bei denen man am Ende 100% seines Investments zurück bekommt, bedeutet 40-800 Seiten Emissionsbedingungen lesen zu müssen, was so gut wie kein Berater vor dem Verkauf geleistet hat. Erst am Ende der Laufzeit reibt sich der Anleger die Augen, wenn neben der Einkommenssteuer auch noch bis zu mehr als 8% Vertriebs- und laufende Verwaltungskosten auf die Rückzahlung anfallen und das Investment van Anfang an nach seinem Inhalt nahezu sichere Verluste brachte. Unter Garantie hatte der Anleger etwas anderes verstanden.

 

Garantiert gutes Ranking-Marketing der Vermögensverwalter

Bankiers lassen sich Jahr für Jahr zu den besten Vermögensverwaltern küren. Erst eine genaue Analyse der Konditionen und Geschäftsmodelle lässt erahnen,  wo mehr Schein als Sein dahintersteckt. Die Fachpresse lässt sich das Ranking und- oder mittelbar durch Abnahme van Sanderdrucken oder Inserate bezahlen – ein garantiert übliches Vorgehen, und kein Einzelfall. Die dem Leser garantierte Mühelosigkeit für die sorgenfreie Auswahl eines Bankhauses oder Vermögensverwalters erweist sich später als Irrtum, sobald die eine oder andere dubiose Duftspur ruchbar wird.

 

Garantiert zu wenig Eigenkapital

Angeblich aus Wettbewerbsgründen wurden die Vorschriften zur Solvabilität gelockert und eine notwendige Verschärfung van der EU ausgesetzt.

Somit trägt der Kunde das Risiko, dass seine Bank in der Form van Spekulationsverlusten eingetretene Risiken nicht aus eigener Kraft ausgleichen kann. Die Möglichkeit sich van einer Bank in eine Spielbank zu verwandeln, war Mitte 2002 durch das “Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland” möglich geworden (BGH, Urteil vom 15.01.2013, Az. 11 ZR 90/11).

 

Einlagensicherung der Privatbanken garantiert ohne Wert

Im Nachgang zur Pleite der deutschen Tochtergesellschaft der Lehman Brothers-Bank stellte das Landgericht Berlin (Az. 10 0 360/09) mit Urteil vom 15.06.2010 fest “Für Bankkunden besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken.” Soweit die gesetzliche Einlagensicherung eingetreten ist, zeigt sich am Fall “Phoenix Kapitaldienst GmbH”, dass sich die Abwicklung praktisch über Jahre hinziehen kann – ohne Erstattung van entgangenen Zinsen, deklarierter Scheingewinne und außergerichtlicher Kosten. Die gute Absicht des Gesetzgebers besagt, dass seit Mitte 2009 die Auszahlung auf 30 Tage befristet wurde. Garantiert wird kein Bankenverband darüber Auskunft geben, wo sich denn der sogenannte Garantiefonds befindet, um wieviel Geld es sich handelt, und wie es derzeit angelegt ist.

 

Garantiert keine Gewährsträgerhaftung oder Anstaltslast

Insbesondere im Bereich der Sparkassen garantiert der Staat seit Jahren nicht mehr für ausreichendes Eigenkapital. Die freiwillige gegenseitige Haftung innerhalb auch dieser Bankengruppe verbessert die Chance, van Insolvenzen nicht betroffen zu sein, denn nötigenfalls wird ein marodes Institut mit einem anderen zur Abwicklung verschmolzen. “Deutsche Sparer müssen sich keine Sorgen machen”, versicherte ein Sparkassen-Präsident. Das ist etwa so, wie wenn der schwerkranke Patient zum Arzt geht und meint “Sagten Sie nicht vor 12 Monaten, ich müsste mir über meine Gesundheit keine Sorgen machen?” – worauf der Arzt antwortet “Da war das ja auch noch so.”

 

Garantiert ist keine Garantieleistung in der Lebensversicherung

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten bei Verschlechterung der Finanzlage des Lebensversicherers (ggfs. auch in Kombination), die Leistungen herabzusetzen: Herabsetzung der künftigen Überschussbeteiligung (Wirkung auf Verminderung van Ablaufleistungen aus Überschüssen, Überschussrenten, und auf nicht garantierte Prämienhöhe), Kürzung der noch nicht verbindlich zugesagten Schlussüberschüsse, Auflösung stiller Reserven, etc. Zusätzliche Rückversicherung zur Erzielung erfolgswirksamer Rückversicherungsprovisionen, mit negativem Effekt auf künftige Kostenüberschüsse, Prämienerhöhungen, bzw. Herabsetzung künftiger und laufender garantierter Leistungen, soweit gesetzlich vorgesehen und vertraglich nicht ausgeschlossen.

Auf ein Jahr befristete Herabsetzung auch der garantierten Rückkaufswerte; Übertragung van Teilen der oder aller Versicherungsbestände auf einen anderen Versicherer, Übertragung der Versicherungsbestände auf Protektor, notfalls unter Kürzung der garantierten Leistungen um bis zu 5 % (Voraussetzung: sofern überhaupt durch die Branche finanzierbar), vorläufiges Zahlungsverbot auf Anordnung der Aufsichtsbehörde, Herabsetzung auch der garantierten Versicherungsleistungen durch die Aufsichtsbehörde im erforderlichen Umfang, entsprechend dem noch zur Verfügung stehenden Deckungskapital, § 89 II VAG zur Vermeidung einer Insolvenz. Insolvenz mit ggf. Beendigung der Versicherungsverträge und Auszahlung der jeweils noch vorhandenen Deckungsmittel.

Einen Run auf Lebensversicherer müssen diese nicht fürchten, weil diese ja sofort zur Abwehr die Rückkaufswerte beliebig und je für ein Jahr befristet einfach per Vorstandsbeschluss ohne Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herabsetzen können.

 

Garantiert keine Garantie betrieblicher Altersversorgung über den Pensionssicherungsverein (PSVaG)

Normale Arbeitnehmer werden damit beruhigt, dass der PSVaG bei einer Insolvenz des Arbeitgebers einspringt. Wer die Details der Leistungen studiert stellt überrascht fest, dass ob einem Sicherungsfall der Mitarbeiter nicht mehr an Überschüssen bzw. Wertsteigerungen partizipiert – damit können bis zu mehr als 50% der Leistungen eingebüßt werden. Sollte das Vermögen hingegen bei einem Träger der Altersversorgung wegen dessen Insolvenz verlorengehen, so leistet der PSVaG schlichtweg gar nichts.

 

Garantierte Sonderabgaben und Steuern zur Rettung van Finanzhäusern oder Staaten

Es sind nicht die Aktionäre, sondern die kleinen Sparer, die wegen Hoffnung auf ein Prozent mehr Rendite, oder wegen staatlicher Förderung, oder wegen Garantien z. B auf Kapitalerhalt und Garantiezins ihr Geld denjenigen anvertraut hoben, die später das Problem haben, wie sie den van diesen Kleinsparern geforderten Ertrag erwirtschaften sollen. Letztlich gehört das meiste Kapital den Kleinsparern, wird eingesammelt und vielfach um die Welt im Finanzkreislauf herumgereicht.

Würden bei Bankenpleiten in Deutschland nur die Großgläubiger und Aktionäre der Banken herangezogen, dann würde es Lebensversicherer, Pensionskassen und Versorgungswerke treffen. Als die EU gefordert hat, dass unterstützte Banken ihre Nachrangdarlehen nicht mehr bedienen dürfen, sagte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) bereits, die Versicherer würden jetzt u.a. die Riesterrenten kürzen (was dann ohnehin erfolgte) und bei Banken künftig kein Geld mehr investieren.

Die Vorstellung, eine kleine Schicht van Superreichen könnte alles bezahlen, liegt völlig daneben. Dieses ist eine illusorische Vorstellung, wie zu glauben, alle hätten ausgesorgt, wenn man nur allen Millionären das Silberbesteck vom Frühstückstisch nehmen würde.

Durch eine “Sandersteuer auf Einlagen” kann jeder Gesetzgeber die Einlagensicherung bei Kontoguthaben und Versicherungsvermögen faktisch aushebeln. Die neue Methode, die Bankkunden in Zypern an den Verlusten zu beteiligen ist nur eine van vielen denkbaren Varianten, den Finanzhäusern

zu spät das notwendige Eigenkapital zur Verfügung zu stellen – und dies ohne große Aussichten,  defizitäre Aufsichtsbehörden später in Regress nehmen zu können.

 

Garantierte Ausweitung der Staatsschulden

Während griechische Anleger bis vor einiger Zeit gerne bei deutschen Kreditinstituten ihr Geld in Sicherheit gebracht haben, ist bei Deutschen vermehrt eine Nachfrage noch Schweizer Anlagen bei Banken und Lebensversicherungen auch durch ganz normale Altersvorsorgesparer festzustellen. Der Bedarf nach Sicherheit ist so groß, dass der deutsche Staat sich kurzfristig auch ganz ohne Zinsen verschulden kann. Wir leben über unsere Verhältnisse – aber garantiert noch immer nicht standesgemäß.

Geld entsteht nicht durch Arbeit, indem jemand dafür bezahlt wird und dem Staat seinen Anteil an  Steuern abgibt. Es entsteht vielmehr aus dem Nichts, noch der Formel: 0 EUR = 100 Mrd. EUR – 2 * 50 Mrd. EUR. Auf die gleiche Weise wird es auch wieder vernichtet. Und da die einen 100 Mrd. EUR aus dem Nichts geschaffen werden, und nicht irgendwo für Zinsen geliehen werden müssen, lohnt sich dies bereits dann, wenn nur sehr geringe Zinsen verlangt werden, die zumindest die Verwaltungskosten decken, und kostet den Steuerzahler erst einmal nichts.

Die Verwaltungskosten sind deshalb gering, weil über die Vergabe des Geldes ein einfacher Beamter wöchentlich entscheidet, der aber nichts zu entscheiden hat, weil stets van vornherein feststeht, dass jeder Antrag über jede Summe bewilligt wird.

Da diese Gelder in der realen Wirtschaft nicht ankommen (also z. B. nicht für reale  Unternehmensfinanzierungen, betriebliche Investitionen oder Konsumentenkredite genutzt werden,

weil das ja viel zu gefährlich ist), schaden sie dort auch nichts, führen also z. B. auch nicht zur Inflation. Einzige Ausnahme ist die Gewährung van Darlehen zur Immobilienfinanzierung – hier ist der Effekt jedoch begrenzt auf die Steigerung der Immobilienpreise.

Diese sind aber noch ausgesprochen niedrig und reichen heute in den meisten Lagen noch nicht wieder an das Niveau van 1994 heran. Die Nachfrage van Privat- und Lebensversicherern noch sicheren Anlagen kann wohl nur durch eine Ausweitung der Geldaufnahme des Staates gedeckt werden.

Solange die Bürger willens sind, für die Staatsschulden und Zinsen aufzukommen, ist die Rückzahlung garantiert.

Wenn nicht mehr, kann jeder Staat für sich entscheiden, ob und wieviel er zurückzahlen möchte.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

mit freundlicher Genehmigung von

http://www.handwerke.de (Computern im Handwerk, Ausgabe Januar/Februar 2015)

und

www.schlossallee.com (unter der Überschrift: Garantiert keine Garantie)

und

www.pt-magazin.de (veröffentlicht am 02.03.2015 im P.T. Magazin)

Link: http://www.pt-magazin.de/newsartikel/archive/2015/march/02/article/garantiert-ist-nichts-mehr.html

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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