Hilfreiche Einführung in unbekanntes Feld

Eine Rezension zu:
Fiala / Nerb (Hrsg.) Geldanlagen für Mündel und Betreute
Rechtliche und finanzmathematische Grundlagen für Vormünder und Betreuer Bundesanzeiger Verlag, Köln 2003, 166 Seiten, 29.80 E ISBN 3-8981 7-280-5 www.bundesanzeiger.de
Es bedarf keiner besonderen Fantasie, sich zu vergegenwärtigen, dass der demografische Faktor, der die aktuelle Rentendiskussion wesentlich mitbestimmt, natürlich auch die Bedeutung von Betreuungen wachsen Iässt. In einem Lande, in dem die Menschen immer älter werden das Vermögen alter Menschen zunimmt – unabhängig von konjunkturellen Schwankungen -, muss die Anzahl der Betreuungen – sprich: Vermögenssorge für Dritte – wachsen. Wer auch immer sich jemals Und sei es nur ein einziges Mal – aus beruflichen oder privaten Gründen den Problemen ausgesetzt sah, die eine Betreuung mit sich bringt, wird dankbar auf das vorliegende Werk zugreifen. Aber nicht nur dieser: Das Werk ist ein sehr brauchbares und hilfreiches “Vademecum”, um die verschiedenen Anlageformen zu verstehen und VorteileIRisiken abzuwägen. Die Autoren legen eingangs gut verständlich die rechtlichen Grundlagen des “Korridors” dar, in dem sich der Betreuer bei der Vermögensverwaltung bewegen kann, wenn es um die Kapitalanlage für den Betreuten geht ($3 1805 ff., 181 1 BGB). Allein hierfür gebührt Lob, da die Vorschriften und vor allem die Praxis der Vormundschaftsgerichte selbst ausgebildeten Juristen nicht immer leicht verständlich sind. Die Autoren weisen selbst darauf hin, dass die Rechtspflegerausbildung im .Bereich der vermögensrechtlichen Fragen nur sehr stiefmütterlich behandelt wird, und erläuterd an einem Beispiel aus der Praxis, welchen Schwierigkeiten sie ausgeseizt waren, eine geseizlich ‘zulässige und sinnvolle Vermögensanlage vorzuschlagen. Das Werk enthält eine Aufstellung derjenigen Gerichte, die laut der so genannten “Mündelgeld-Liste” bestimmte Wertpapier-Fonds für zulässig gehalten haben. Diese Liste des Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften e.V. umfasst ca. 300 Entscheidungen, die vielen Rechtspflegern sicher nicht bekannt sind. Andererseits wird sich der Betreuer häufig einem erheblichen freundlichen Druck der Hausbank des Betreuten gegenübersehen; nicht selten erteilen Sachbearbeiter aus Eigeninteresse unzutreffende rechtliche Hinweise, damit die provisionsträchtigen Anlagen nicht abgezogen werden. Der Hinweis der Autoren Iässt sich auf die einschlägige juristische Kommentierung übertragen: Man hat den Eindruck, in der juristischen Literatur wird der vermögensrechtliche Aspekt nur am Rande gestreift. weil familienrechtliche und prozessrechtliche Aspekte vertrauter sind. Tatsächlich aber werden bei höheren Vermögen die vermögensrechtlichen Aspekte eine wesentlich bedeutendere Rolle spielen. In den weiteren Abschnitten ihres Werkes beleuchten die Autoren die verschiedenen betreuungsrechtlich in Frage kommenden Anlageformen, entwerfen eine Systematik von Geldanlagen und skizzieren Grundlagen der Finanzmathematik. Wem sich dies allzu trocken anhört, der möge einen Blick auf die Ausführungen “Trugschlüsse von bzw. durch ‘Finanzakrobaten'” werfen (S. 105, 106). Lesenswert sind auch die Ausführungen zur Haftung des Betreuers. Nicht jedem wird bekannt sein, dass schon das schlichte Nichtstun, nämlich das Belassen von Vermögenswerten bei dem Geldinstitut und in der Anlageform, die der Betreute selbst gewählt hatte, haftungsträchtig ist; gerade wenn jedoch der Betreuer seine Funktion ernst nimmt, er sich nicht als Hilfsorgan des Vormundschaftsgerichts begreift und eine andere Anlageform wählt als die unvermeidlichen Bundesschaizbriefe, setzt er sich einem Risiko aus, das bedacht sein will. Dies gilt uneingeschränkt für seinen juristischen Berater. Gesamteindruck: Das Werk ist uneingeschränkt für Betroffene und Praktiker zu empfehlen. Der Preis des Buches ist – p,messen an dem vordergründig eher überschaubaren potentiellen Leserkreis, sprich der wohl eher geringen Erstauflage – erfreulich niedrig.

(jurawelt.com vom 11/2003)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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