Jenseits von Versicherungen

Informationen unerheblich Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge beschäftigen immer wieder die Gerichte.

So hatte das Arbeitsgericht Stuttgart im Jahr 2005 einem Personalleiter ein Entschädigung zugesprochen, das ihn sein Chef über die Vertragsvereinbarungen nicht genau informiert hatte (Az 19 Ca 3153/04). Das aktuelle Urteil geht jetzt noch einen Schritt weiter.

Denn die Autohausbesitzerin hatte pflichbewussst ihre Angestellte über die Konditionen der Gehaltsumwandlung informiert. Zwar hatte die Vorinstanz, das Arbeitsgericht Rosenheim noch darüber geurteilt, ob diese Aufklärung ausreichend war, was zwischen Parteien umstritten war; für das Landesarbeitsgericht München war dieser Sachverhalt unerheblich:

Verträge mit Zillmerung im Rahmen einer Entgeldumwandlung seien in jedem Fall unzulässig.

 

Gründe genug

Bei der Urteilsverkündung geizte das Gericht nicht mit Argumenten.

“Das Gericht stützte sein Urteil auf vier rechtliche Gründe; bereits einer hätte ausgereicht”, sagt Dr. Fiala.

Erstens verstießen gezillmerte Verträge gegen das Gebot der Wertgleichheit. Zweitens werden Arbeitnehmer würden Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Drittens ist die Mitnahme von Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge (Portabilität) nicht immer möglich und viertens hätten bereits Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht entschieden, dass eine derartige Zillmerung gegen das Vertragsziel der Vermögensbildung verstößt.

Suche nach Alternativen Viele Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge via Gehaltsumwandlung gibt es nach dem Urteil aus München nun nicht mehr. Falls das Urteil rechtskräftig wird. Produkte der Versicherungswirtschaft dürften den strengen Vorgaben kaum genügen. Banken haben da mit klassischen Zinsanlagen besser Karten. Doch selbst lukrative Fondsanlagen könnten wegen der Ausgabeaufschläge unten durch sein. Davon abgesehen, kann naturgemäß kein Fonds Wertbeständigkeit garantieren.

 

von Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung

von www.freenet.de (veröffentlicht am 06.06.2007)

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)