Kapitalanlage in Steueroasen

 

Bei Trennung Policen prüfen

Dass eine Scheidung viel Geld kostet, liegt nicht nur an den Gerichts- und Anwaltskosten. Was die wenigsten Paare vermuten: Auch die Versicherer kassieren mit. Nach Aussage des Bundes der Versicherten  (BdV) haben jetzt sogar Richter den Gesellschaften zugestanden, bis zu 500 Euro kassieren zu dürfen, wenn sie zum Beispiel eine private Rentenversicherung auf die Partner aufteilen sollen.

Der BdV hat einige wichtige Punkte zusammengestellt, die Paare schon während der Trennungsphase beachten sollten:

 

  •  Häufig übersehen wird die Änderung des Bezugsrechts bei Lebensversicherungen.
  • Bei der Privathaftpflichtversicherung ist der Ehepartner des Versicherungsnehmers in der Trennungszeit mitversichert. Das ändert sich mit der Scheidung. Trotzdem sollte schon im Trennungsjahr jeder für einen eigenen Vertrag sorgen. Denn der Versicherungsschutz könnte in Gefahr geraten, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder gleich einen neuen Partner mitversichert. Unabhängig davon bleiben die Kinder über die Eltern versichert.
  • Die Hausratversicherung bleibt prinzipiell beim Versicherungsnehmer. Ist er der ausziehende Partner, nimmt er die mit. Interessant: Diese Police gilt trotz Auszugs sogar für beide Wohnungen noch bis zu drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit. Möglicherweise muss aber die Versicherungssumme an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Der im bisherigen Domizil bleibende Partner muss spätestens nach den drei Monaten bei Bedarf einen eigenen Vertrag ab schließen.
  • In der Kfz-Versicherung ändert sich nichts, es sei denn, der Beitrag ändert sich nach Umzug durch eine andere Regionalklasse.
  • Privat Krankenversicherte sollten bestehende Verträge, über die sie beide versichert sind, umgehend aufteilen lassen. Dadurch werden sie jeweils eigenständige Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.
  • Dringender Handlungsbedarf besteht für die in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversicherten und nicht berufstätigen Ehepartner. Diese müssen sich binnen drei Monaten nach der Scheidung um eine eigene Mitgliedschaft kümmern. Die Kinder bleiben unverändert mitversichert.

Kapitalanlage in Steueroasen

Wer Vermögen in ausländische Stiftungen oder Gesellschaften einschleusen möchte, kommt nicht umhin, sich in bei den betroffenen Ländern abzusichern. Nur die schriftliche Begutachtung durch mindestens zwei voneinander unabhängige Berater kann eine wirksame Absicherung gegen strafrechtliche Vorwürfe bedeuten. Nicht selten sind solche “Persilscheine”derart ungenau formuliert, dass sich Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft davon später nicht beeindrucken lassen. Im Inland gibt es die Möglichkeit, eine verbindliche schriftliche Auskunft von den Finanzbehörden für eine bestimmte  beabsichtigte Gestaltung einzuholen. Dies ist zumeist preiswerter, als sich hinterher  von seinem ausländischen Bank(st)er oder Stiftungsverwalter wegen eines “plötzlich  erkannten” Steuerdeliktes erpressen zu lassen und eine  Strafe in Deutschland zu riskieren.

 

Zu späte Änderung des Bezugsrechtes

Mancher Versicherungsnehmer (VN) entscheidet zu spät, dass er das Bezugsrecht seiner Lebensversicherung(en) ändern möchte. Beauftragt der VN seinen Makler mit der änderung, kommt es darauf an, dass dies nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig schriftlich erfolgt. Ist der Versicherungsnehmer bei Eingang der Anzeige beim Versicherer (VR) bereits verstorben, geht der Änderungswunsch ins Leere. Dann hat der ursprünglich widerruflich Bezugsberechtigte mit dem Tode des VN das unentziehbare Recht auf die Versicherungsleistung bereits erworben (LG Dortmund, Urteil vom 28.02.2008 – 20214/07). Hat der Makler die Verzögerung der änderungsanzeige zu verantworten, schuldet er oftmals dem “neuen” Bezugsberechtigten die Versicherungssumme als Schadensersatz.

 

von Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.vdl.de (veröffentlicht im VDL Journal 03/2011, Seite 33)

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)