Bei Trennung Policen prüfen
Dass eine Scheidung viel Geld kostet, liegt nicht nur an den Gerichts- und Anwaltskosten. Was die wenigsten Paare vermuten: Auch die Versicherer kassieren mit. Nach Aussage des Bundes der Versicherten (BdV) haben jetzt sogar Richter den Gesellschaften zugestanden, bis zu 500 Euro kassieren zu dürfen, wenn sie zum Beispiel eine private Rentenversicherung auf die Partner aufteilen sollen.
Der BdV hat einige wichtige Punkte zusammengestellt, die Paare schon während der Trennungsphase beachten sollten:
- Häufig übersehen wird die Änderung des Bezugsrechts bei Lebensversicherungen.
- Bei der Privathaftpflichtversicherung ist der Ehepartner des Versicherungsnehmers in der Trennungszeit mitversichert. Das ändert sich mit der Scheidung. Trotzdem sollte schon im Trennungsjahr jeder für einen eigenen Vertrag sorgen. Denn der Versicherungsschutz könnte in Gefahr geraten, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder gleich einen neuen Partner mitversichert. Unabhängig davon bleiben die Kinder über die Eltern versichert.
- Die Hausratversicherung bleibt prinzipiell beim Versicherungsnehmer. Ist er der ausziehende Partner, nimmt er die mit. Interessant: Diese Police gilt trotz Auszugs sogar für beide Wohnungen noch bis zu drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit. Möglicherweise muss aber die Versicherungssumme an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Der im bisherigen Domizil bleibende Partner muss spätestens nach den drei Monaten bei Bedarf einen eigenen Vertrag ab schließen.
- In der Kfz-Versicherung ändert sich nichts, es sei denn, der Beitrag ändert sich nach Umzug durch eine andere Regionalklasse.
- Privat Krankenversicherte sollten bestehende Verträge, über die sie beide versichert sind, umgehend aufteilen lassen. Dadurch werden sie jeweils eigenständige Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.
- Dringender Handlungsbedarf besteht für die in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversicherten und nicht berufstätigen Ehepartner. Diese müssen sich binnen drei Monaten nach der Scheidung um eine eigene Mitgliedschaft kümmern. Die Kinder bleiben unverändert mitversichert.
Kapitalanlage in Steueroasen
Wer Vermögen in ausländische Stiftungen oder Gesellschaften einschleusen möchte, kommt nicht umhin, sich in bei den betroffenen Ländern abzusichern. Nur die schriftliche Begutachtung durch mindestens zwei voneinander unabhängige Berater kann eine wirksame Absicherung gegen strafrechtliche Vorwürfe bedeuten. Nicht selten sind solche “Persilscheine”derart ungenau formuliert, dass sich Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft davon später nicht beeindrucken lassen. Im Inland gibt es die Möglichkeit, eine verbindliche schriftliche Auskunft von den Finanzbehörden für eine bestimmte beabsichtigte Gestaltung einzuholen. Dies ist zumeist preiswerter, als sich hinterher von seinem ausländischen Bank(st)er oder Stiftungsverwalter wegen eines “plötzlich erkannten” Steuerdeliktes erpressen zu lassen und eine Strafe in Deutschland zu riskieren.
Zu späte Änderung des Bezugsrechtes
Mancher Versicherungsnehmer (VN) entscheidet zu spät, dass er das Bezugsrecht seiner Lebensversicherung(en) ändern möchte. Beauftragt der VN seinen Makler mit der änderung, kommt es darauf an, dass dies nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig schriftlich erfolgt. Ist der Versicherungsnehmer bei Eingang der Anzeige beim Versicherer (VR) bereits verstorben, geht der Änderungswunsch ins Leere. Dann hat der ursprünglich widerruflich Bezugsberechtigte mit dem Tode des VN das unentziehbare Recht auf die Versicherungsleistung bereits erworben (LG Dortmund, Urteil vom 28.02.2008 – 20214/07). Hat der Makler die Verzögerung der änderungsanzeige zu verantworten, schuldet er oftmals dem “neuen” Bezugsberechtigten die Versicherungssumme als Schadensersatz.
von Dr. Johannes Fiala
mit freundlicher Genehmigung von
www.vdl.de (veröffentlicht im VDL Journal 03/2011, Seite 33)
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Über den Autor

PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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