Private Krankenversicherung (PKV) zum Sparpreis – für bis zu weniger als 100 Euro monatlich

Wie man mit guten Nerven und Beratung jedes Jahr tausende Euros einsparen kann? –

 

Die „letzte Chance für Privatversicherte“ wird massenhaft im Internet beworben, durch Anzeigen, welche zum Tarifwechselmakler führen.
Für ein paar Tausend Euros wird der Beitrag gesenkt, durch einen Tarifwechsel. Zwei Pferdefüße sind mindestens eingebaut. Einerseits steigt der
Beitrag nach dem Tarifwechsel später überdurchschnittlich – „nach einigen Jahren zahlt man mehr als zuvor“. Zudem ist das Modell illegal, denn
es handelt sich um verbotene Rechtsberatung (LG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2016, Az. 14 O 152/15; BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 107/14).

 

Dilemma der privat Versicherten

Die bei der PKV Versicherten besitzen einen Anspruch auf kostenlose Beratung zum Tarifwechsel durch ihre eigene PKV, §§ 6, 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Aber der Vertrieb, also z.B. Agenten, interessiert es eher, dass der Beitrag hübsch hoch bleibt – man lebt davon. Das ist nicht verwerflich, sondern eine Gesetzeslücke.
Manche Versicherer (VR) beraten daher dazu besser zentralisiert.

 

Die PKV müsste alle bei ihr (noch) vorhandenen Tarife vergleichen, wenn eine Beratung vom VN erbeten wird – meint etwa der Makler Peter Zinke, der einen Leitfaden
dazu entwickelt hat, wie man VR in eine Beratungshaftung treiben könnte. Faktisch bekommt der VN von dem wenig, was ihm eigentlich zusteht, ist dieser Makler überzeugt.

 

Wenn er dann in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln möchte, sieht es wenig besser aus. Bei üblicher Beratung wird kaum ein VN schlauer, wie er in
die GKV zurückkommt – und kann dann später einen Amtshaftungsprozess führen, „weil er von einer sprichwörtlichen Blondine“ bedient wurde. Dabei geht es für PKV-Versicherte,
wenn sie lange genug leben, um bis zu mittleren sechsstelligen Beträgen an Beitragsersparnis, genug um das Familienheim nicht verkaufen zu müssen.

 

Massenhaft Angebote mit der Frage, ob diese dubios sind?

Fangen wir mit dem Makler aus Norderstedt (*Name geändert), der einen Scheinwohnsitz im Ausland anbietet – sagen wir mal für 400 Euro monatlich einen Briefkasten,
auf unbestimmte Dauer, für den Weg zurück in die GKV. Eine Briefkastenfirma auf Belize kostet weniger, und zudem nur jährlich – der Wohnsitz aber extra.

Oder nehmen wir einen anderen Anbieter: Für bis zu mehr als 11.000 € Euro wird eine Reise nach England organisiert – Brexit inclusive, denn die Umsetzung wird dauern
oder gar nicht kommen.

Aufenthalt und Pässe verkaufen auch verschiedene EU-Staaten und EU-Anwärter, für bis zu mehr als 360.000 Euro – ob das für die Rückkehr in die GKV geeignet ist,
steht im Einzelfall in Frage.

 

Preiswerter erscheint der typische Fall einer Beratung, weil eine Umgestaltung des Aufenthaltes (Arbeit im In- oder Ausland), des Status (Selbständiger oder Arbeitnehmer),
ggf. im In- und/oder Ausland sich anbietet. Familienmitglieder spielen eine Rolle, sowie Freunde, jedenfalls die Offenheit für Veränderungen – eingeschlossen die
vorweggenommene Erbfolge. Dies ist komplex, weil es neben der Krankenversicherung auch beispielsweise das Steuerrecht berührt. Flexibilität ist gefragt.

 

Der Notlagentarif – Schnäppchen für PKV-Versicherte mit guten Nerven

Üblicherweise sagte der Versicherungsvermittler, im Alter könne man in den Standardtarif auf dem Niveau der GKV wechseln – eine unvollständige Aussage, denn es ist fraglich,
welcher Arzt zu den dort vorgesehenen Gebührensätzen auch behandelt. Die PKV bekommt dann als Monatsbeitrag ab etwa 180 € oder auch weit mehr.

 

Wer seiner PKV einiges Geld verweigert, weil er nicht zahlen kann oder einfach damit Besseres vorhat, wird nach wenigen Monaten Zahlungsverzug „zwangsweise“ in den
Notlagentarif für um 100 EUR Monatsbeitrag umgestellt, mit geringen Leistungen bei akuter Behandlungsbedürftigkeit, selbst wenn er dort gar nichts zahlt. Auch damit wird die Versicherungspflicht in der PKV erfüllt. Wer dann seine Beiträge zur Vermeidung von Beitreibungsmaßnahmen stets nur bis auf einen Rest teilweise nachzahlt, bleibt im
Notlagentarif. Wer später z.B. für eine teure angeratene aber nicht akut notwendige Behandlung vorläufig wieder alle Leistungen seiner ursprünglichen „Luxus“-PKV braucht,
muss nur die noch ausstehenden Beiträge nachzahlen –  und kommt im nächsten Monat wieder in den ursprünglichen Volltarif zurück, solange er mag.

 

Krankenunterstützungskasse als Alternative?

Einige Anbieter im Inland, und dies seit Jahrzehnten, bieten als Krankenunterstützungskasse den „dritten Weg“ der Absicherung für den Fall einer Erkrankung an.

 

Manche Kranken-Unterstützungskasse (UK) bietet auch die rechtliche Beratung an, durch Anwälte im Streitfall mit der PKV und Einspringen der UK bei Leistungsverweigerungen
mit Abtretung und Geltendmachung seitens der UK.

Ein beliebter Rat, um sich in einer UK absichern zu dürfen: Erst in den Basistarif ohne Risikozuschläge, dann nach einem Monat durch Nichtzahlung in den Notlagentarif.
Damit ist die Versicherungspflicht erfüllt, eine GKV kann damit gekündigt werden, und die UK kann den übrigen Bedarf absichern.

 

Der Notlagentarif ist keinesfalls für wirklich Notleidende, denn wer sozial hilfebedürftig wird, dem werden die Beiträge ggf. im Basistarif nach Reduktion bezahlt –
es ist damit gar kein Fall für den Notlagentarif.

 

Notlagentarif kann den Wohlstand sichern und Vermögen aufbauen

Wer einen hochwertigen Tarif hat, spart durch Nichtzahlung im Notlagentarif jedes Jahr tausende Euro. Würde er nur in einen preiswerteren Tarif wechseln, so wäre
es nicht sicher, dass er die hochwertigen Leistungen je wieder versichern kann, da es keinen einfachen Weg zurück gibt, ggf. mit Risikozuschlägen und Wartezeiten,
wenn nicht gar alles ausgeschlossen ist. Anders im Notlagentarif – da zahlt er bei Bedarf seine stets schuldig gebliebenen Beitrag für einen Monat im Notlagentarif
nach und kommt nächsten Monat in seinen alten Tarif mit sofortiger voller Leistungspflicht zurück. Von den gesparten Beiträgen kann dann manche übliche Behandlung
im Notlagentarif selbst bezahlt werden. So wird die teure PKV nur dann bezahlt, wenn sie auch gebraucht wird.

 

Gibt es Fallstricke?
Ja durchaus, daher ist gute Beratung notwendig – auch diese massive Einsparung gibt es selten umsonst, wenn das Bemühen nicht vergebens
gewesen sein soll.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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