Private Rechtsschutzversicherung - Ihr Weg zu Ihrem Recht

Private Rechtsschutzversicherung – Eine Einführung

In jedem Fall gut versichert?

In einer vielschichtigen Gesellschaft ist die Notwendigkeit rechtlicher Absicherung allgegenwärtig. Eine private Rechtsschutzversicherung kann hierbei als ein potentiell zuverlässiger Schutzmechanismus fungieren, der in diversen Lebenslagen bei juristischen Problemen und Streitfällen einspringt. Ob bei arbeitsrechtlichen Konflikten, Auseinandersetzungen im Straßenverkehr oder Fragen rund um das Mietrecht – diese Versicherung bietet einen grundlegend soliden Schutz und gibt das beruhigende Gefühl, juristisch auf der sicheren Seite zu stehen. Dennoch gilt es auch über die „Schattenseiten“ und Nachteile einer solchen Versicherung aufzuklären, die anders als der Titel vermuten lässt, nicht unbegrenzt die juristisch erforderlichen Maßnahmen beispielsweise einer rechtlichen Auseinandersetzung deckt.  Erfahren Sie nachstehend, wie eine private Rechtsschutzversicherung dazu beitragen kann, Ihre Rechte zu wahren und wie eine Inanspruchnahme der Versicherung sich im juristischen Alltag auf die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und ggfs. Gerichten in der Praxis auswirkt. 

Was leistet eine private Rechtsschutzversicherung?

Grundlegend ist einmal festzuhalten, dass eine private Rechtsschutzversicherung den Zugang zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs erleichtern kann und macht manchen Prozess häufig erst finanziell möglich. So übernimmt die Versicherung, nach vorheriger Fallschilderung und Rücksprache, häufig anfallende Kosten, die im Vorfeld eines Rechtsstreites entstehen können. Hierzu zählen unter anderem eine fundierte juristische Beratung, der eventuelle Einsatz von gerichtlich bestellten Gutachtern und die erforderlichen Arbeiten eines selbstgewählten juristischen Beistandes

Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, immer dafür zu sorgen ist, dass Sie von Ihrem Versicherer eine schriftliche Deckungszusage für Ihren Fall haben. Hierfür sollte der Versicherer wie bereits erwähnt, mit einer vollständigen – bestenfalls chronologischen – Fallschilderung und allen zugehörigen Unterlagen im Vorfeld versorgt werden. Der Versicherer hat einen Rechtsanspruch auf eine detaillierte Schilderung, denn er muss sich ja ein Bild machen, ob ein versicherter Schadensfall vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, raten wir von einer Beauftragung ohne ausreichende eigene finanzielle Mittel ausdrücklich ab.  

Sollte es nun nach eingängiger Prüfung durch einen Rechtsanwalt und den Versuchen, sich mit der Gegenpartei außergerichtlich zu einigen, zu einem Rechtsstreit kommen, so trägt die Versicherung ebenfalls meist einen Großteil dieser Kosten. Häufig ist die Deckung, je nach Versicherungspolice,  bis zu einer  vereinbarten Versicherungssumme allerdings gedeckelt. 

Vorsicht: Meist sind bei privaten Rechtsschutzversicherungen nicht alle Risiken abgedeckt, und die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsschutzversicherung erfordert eine genaue Prüfung der Police in Anlehnung an die eigenen Bedürfnisse und Lebenssituationen.

Eine Abrechnung mit der Versicherung übernimmt in aller Regel der von Ihnen gewählte Rechtsbeistand, der im Umgang mit Versicherungen geübt sein sollte. Eine Vorauszahlung an den Rechtsbeistand ist üblich und wird häufig mit Leistungen der Rechtsschutzversicherung, sofern gedeckt, verrechnet.

Darauf sollten Sie bei ihrer Rechtsschutz achten

Die Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung sollte im Vorfeld gründlich überlegt sein. Es lohnt sich, auch über alternative Quellen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, wie Gewerkschaften, Grundeigentümervereinen oder Mieterbünden sowie Haftpflichtversicherungen nachzudenken. 

Sollten Sie sich für eine private Rechtsschutzversicherung entscheiden, raten wir Ihnen, ausgiebig Anbieter und Versicherungsprodukte zu vergleichen. Die Qualität einer Rechtsschutzversicherung zeigt sich häufig in ihren Details. Achten Sie darauf, dass die verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung keine Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unverbindlich veröffentlichten “Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung” (kurz ARB). Eine schriftliche Bestätigung seitens des Versicherers ist empfehlenswert. 

Des Weiteren sollten Sie auf nachfolgende Klauseln achten:

 

1. Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme sollte mindestens 300.000 Euro betragen und die Vereinbarung des sogenannten Widerspruchsverfahrens vertraglich vereinbart sein. Hintergrund hierfür ist, dass manche Versicherer sich vorbehalten erst zu bezahlen, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht geht. In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Anwaltskosten für das vorherige sogenannte Widerspruchsverfahren übernommen werden, um auch einen Gang vor Gericht zu vermeiden.

 

2. Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit:

Eine Klausel, die vor Vertragsbeginn entstandene Rechtsstreitigkeiten abdeckt, ist vorteilhaft. Die Bedingung ist oft, dass der Vertrag bereits seit mindestens fünf Jahren besteht.

 

3. Der Stichentscheid:

Auch der sogenannte Stichentscheid als Vertragsbestandteil bietet juristische Sicherheit in Ihrer Versicherungspolice. Bei Zweifeln an den Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits kann nämlich der Versicherer die Übernahme des Schutzes ablehnen. Die Vereinbarung eines Stichentscheids kann hier helfen, doch noch eine Deckung zu erreichen. Dieser bindet beide Parteien und kann von Ihrem eigenen Anwalt erstellt werden. Die Kosten hierfür sind unabhängig vom Ausgang des Entscheids von Ihrem Versicherer zu tragen. Sollte dieser Stichenscheid für Sie als Versicherungsnehmer negativ ausfallen, haben Sie dennoch weiterhin das Recht, eine Deckungsklage gegen Ihren Versicherer einzureichen.

 

4. Wartezeiten:

Last but not least, sollten Sie auch die versicherungsspezifischen Wartezeiten der Anbieter bei Ihrer Wahl berücksichtigen. Es ist durchaus üblich, dass vor der Inanspruchnahme der Rechtsschutzleistungen Wartezeiten anfallen. Diese variieren je nach Versicherung. In den meisten Fällen beträgt die Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Es ist wichtig zu beachten, dass der Grund für den Rechtsstreit erst nach Ablauf dieser Wartezeit eintreten darf.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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