Renten für Geschiedene steigen

Neuer Versorgungsausgleich . Jährlich rund 200 000 Betroffene

MüNCHEN – Vor allem geschiedene Ehefrauen können sich erheblich höhere Renten sichern, indem sie beim Familiengericht eine Abänderung des alten Scheidungsurteils zum Versorgungsausgleich beantragen.

Erhebliche Nachzahlungen und Rentenerhöhungen für die Zukunft können Geschiedene von (gegenwärtigen und künftigen) Betriebsrentnern, Beziehern berufsständischer Versorgungsrenten oder von Beamtenpensionen erwarten. Manche Geschiedene bekam nach dem alten Recht nur 1000 Euro „Ausgleichsbetrag“ – nach änderung aber nun rund 2500 Euro. Ein Antrag beim Gericht genügt für die zusätzliche Rentenaufbesserung. Mehr als jede dritte Ehe endet durch Scheidung. Wer im Zeitfenster 1977–2009 geschieden wurde, kann einen Antrag bei Gericht stellen, den öffentlich- rechtlichen Versorgungsausgleich nach der neuen Rechtslage gerechter durchführen zu lassen. Den höheren Anteil an Beamtenpensionen, Betriebsrenten und/oder berufsständischen Versorgungen sichert sich der Geschiedene damit über den Tod des Ex-Ehepartners hinaus. Generell können Geschiedene damit heute die Hälfte der Versorgung fürs Alter aus der Ehezeit beanspruchen. Fachleute schätzen, dass jedes zweite Scheidungsurteil abgeändert werden kann. Ein Beispiel: Dr. Winter, Regierungsdirektor bei einer deutschen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde, ausgebildeter Versicherungsmathematiker, muss zur Kenntnis nehmen, dass seine geschiedene Ehefrau nicht mehr über seine Beamtenbeihilfe mit Restkostenversicherung Leistungen bei Krankheit bekommt. Statt vorher 220 Euro kostet die neue PKV-Versicherung auf gleichem Niveau nun 900 Euro, welche er fortan als Krankenvorsorgeunterhalt bezahlen darf.

Warten kann teuer werden

Zusammen mit dem wegfallenden Familienzuschlag und der neu aufgeteilten Beamtenpension wird es dann auch für einen ehemaligen Regierungsdirektor finanziell eng. Aber er kann ja dann seine Pension durch die Massen an Neuberechnungen für den Versorgungsausgleich aufbessern, die auf Arbeitgeber und Versorgungswerke zurollen. Bis zum Rentenbeginn als Geschiedene zu warten kann teuer werden, denn regelmäßig kann die Abänderung des Versorgungsausgleichs nur zu Lebzeiten des Geschiedenen verlangt werden. Natürlich können auch bereits laufende Renten oder Pensionen bei Beamtenversorgung, berufsständischer Versorgung und Betriebsrenten neu berechnet werden. Durch die sogenannte „interne Teilung“ steht Ehegatten die Hälfte der in der Ehe erworbenen Anwartschaften zu. Dieses Geld kann die Geschiedene dann etwa beim früheren Arbeitgeber des Ex-Ehepartners einfordern. Auch berufsständische Versorgungswerke bekommen dadurch unvermeidlichen Kontakt zu Rentenbeziehern, die vor der Scheidung gar keine Mitgliedschaft erwerben konnten, weil sie keinen entsprechenden Beruf ausgeübt hatten.

Gerechtigkeit hat ihren Preis

Die gesetzlichen Anforderungen an eine betriebliche Altersversorgung waren schon bisher nur schwer erfüllbar – dazu kam die Haftung des Arbeitgebers für unzureichende Versorgungen. Jetzt beschert der Gesetzgeber dazu noch eine Verdoppelung der Betriebsrentner in Millionen von Fällen. Gerechtigkeit hat ihren Preis – geschiedene Frauen erhalten damit aber einen uverlässigen und fairen Anteil an der Versorgung des Manns. Dem ohnehin schon bröckelnden Interesse der Arbeitgeber an der betrieblichen Altersversorgung ist dies allerdings nicht zuträglich.

Dr. Johannes Fiala

(Spectator Dentistry 01/2011)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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