Das Märchen von der gerechten Steuer und weißen Westen im Private Banking
„Mein Sohn, sei mit Lust bei den Geschäften am Tage, aber mache nur solche, dass wir bei Nacht ruhig schlafen können.“ (Thomas Manns, Buddenbrooks)
Steuergerechtigkeit: „Die Inflation frisst das Vermögen und meine Altersvorsorge auf!“
Die „gefühlte Inflation“ der realen Alltagsausgaben liegt bei 5 bis 9 Prozent p.a. – während der sichere Kapitalmarktzins um die 3 bis 4 Prozent schwankt, vor Steuern versteht sich. Der Staat entschuldet sich durch die Geldentwertung. In den 90er Jahren waren bei den Kapitaleinkünften vermutlich über 90 Prozent aller Steuererklärungen unrichtig. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet solche Fehler zu korrigieren – die Versuchung ist groß, dies zu verdrängen.
Wealth-Management: „Auch verstreckte Kosten mindern das Anlagevermögen“
Auch durch versteckte Kosten, Gebühren und Kick-Backs geraten die Ersparnisse in Gefahr. Beispiele sind Dachfonds, Zertifikate und Versicherungsmäntel. Zudem stehen die Anlagerisiken meist verschleiert im „Kleingedruckten“ – etwa beim Geldmarktfonds, der in hochriskante „Subprime- Kredite“ investieren darf. Genauso wurden z.B. Argentinien-Anleihen dem Bankkunden als völlig risikolos verkauft. Vermögensverluste sind die Folgen derartiger Falschberatungen.
Private Finanzplanung: „Alles nur auf Sand gebaut?“
Für einen Finanzplan verlangen Vermögensverwalter und Banken vier- bis fünfstellige Honorare: Die Wertlosigkeit steht dem Papier auf die Stirn geschrieben: Oftmals fehlt die Absicherung der Basisrisiken und die Szenariotechnik für den Blick in die Vermögenszukunft.
40 Milliarden Anlageverluste jährlich: „Wir beraten Sie in Grund und Boden!“
In der Vermittlung geschlossener Beteiligungen schaffen es selbst Großbanken nicht, zentrale Risiken der Kunden wirksam zu vermeiden: Die Skandale bei Medienfonds zeigten, dass geschönte Renditen und steuerliche Fallen übersehen werden: Die Kunden verlieren später Abschreibungen und müssen noch Scheingewinne versteuern.
Liechtenstein: „Hohe Provisionszahlungen für Vertriebslügen“
Zum Vermögensschutz bieten deutsche Privatbanker angeblich konkursfeste Lebensversicherungsmäntel für Fondsanlagen an. über Totalverlustrisiken und Schamfristen nach der Konkursordnung bzw. dem Insolvenzrecht will der Vermittler nichts gewusst haben – einfache Lösungen von der Stange lassen sich gutgläubig besser an den Mann bringen. Wirksamer Vermögensschutz erfordert individuelle Gestaltungen, vor allem eine fundierte Prüfung von Produktanbietern, Werbeversprechen und Mustervertragsgestaltungen.
Anonyme Auslandsstiftungen: „Viele kriminelle Tipps von Bankern und Beratern“
Anonyme Auslandsstiftungen dienen auch dazu, den wahren wirtschaftlichen Eigentümer zu verstecken, also Vermögen bei Seite zu schaffen: Damit kann man Ehepartner bei der Scheidung benachteiligen (Zugewinn, Unterhalt) und unliebsamer Verwandtschaft das Pflichtteil faktisch entziehen. Eine Versuchung ist es, in einem solchen Konstrukt illegales Vermögen verschwinden zu lassen. Demgegenüber sind legale Stiftungen transparent, oft gemeinnützig, und im Einvernehmen mit den Steuerbehörden durch qualifizierte Berater errichtet und betreut.
30 Milliarden Steuerhinterziehung: „Briefkastenfirmen und Botendienste“
Noch in den 80er Jahren lösten Banker etwa Barschecks ohne Kontobewegung ein – der Kunde konnte das Geld gleich gegenüber an der Kasse einer Versicherungsgesellschaft einzahlen: Nach 12 Jahren waren die Erträge steuerfrei – und die Hinterziehung verjährt. Deutschsprachige Banker und Berater bieten noch heute unbehelligt, auch Unterstützung beim diskreten Bar- bzw. Geldtransfer ins Steuerparadies an. Selbst renommierte Adressen klären über die Risiken von Briefkastenfirmen und dubiosen Treuhändern kaum auf. Die Finanz sammelt deren Adressen seit Jahrzehnten für ihre Fahndungsprüfer.
Länderrisiko: „Totalverlust-Risiko durch Rechtspraxis und fehlende Aufsicht“
Bis in jüngste Vergangenheit nutzten deutschsprachige Vermögensverwalter sogenannte Sammelkonti und Sammeldepots – potenziell ein Hort für Geldwäsche und Schwarzgeldanlagen. Aufsichtsbehörden prüften bisweilen schlampig – ohne gegenüber dem Anleger dafür zu haften. Werden solche Delikatessen später unter den Teppich gekehrt, bleibt auch mancher „im Reisegewerbe“ tätige Finanzvermittler unbehelligt. Gelegentlich heiraten solche Vermittler, um unter einem neuen Namen munter weiter Gelder einzusammeln. Vor derartigen Vermittlern und Ihren Verwaltern kann nur eindringlich gewarnt werden.
Bankgeheimnis und Datenschutz: „Wiederholte Indiskretionen!“
Immer wieder haben Kundendaten auf CD-ROM den Weg aus Treuhandunternehmen und Banken gefunden. Aber auch Indiskretionen von Aufsichtsbehörden waren zu beobachten. Kreditinstitute verkaufen die Hypothekenforderungen gegen ihre eigenen Kunden an Inkasso-Unternehmen, zur Bilanzverschönerung. Manche Bank hält für den Steuerprüfer auch Kundendaten über Auslandsvermögen fein säuberlich abgelegt, zur Abholung bereit.
Banken-Schutz-Impfung: „Viele Anbieter – wenig Qualität ?“
Mangelhafte Produktkenntnisse und Verkaufsdruck beim Berater scheinen die Regel beim Angebot einer „umfassenden Vermögensberatung“ zu sein. Etwa 300 deutsche Steuergesetze nebst 70.000 Verordnungen beherrscht bestimmt kein einziger Finanzberater mehr. Eine fundierte sachverständige Begutachtung wird den Anleger dort absichern können.
Professionelle Vermögensverwaltung: „Kapitalanlage braucht Risikomanagement!“
Jedes Jahr fallen hunderttausende Bürger auf scheinbare „Rund-um-Sorglos- Pakete“ der Finanzwelt herein. Fehlende Risikoabsicherung, auch im steuerlichen und vertraglichen Bereich, enden nicht selten in der Vermögensvernichtung. Professionelle Vermögensverwaltung bedarf legaler Lösungen zum Schutz der Kunden vor vermeidbaren Enttäuschungen. Gerade dabei werden viele Kunden im Regen stehen gelassen.
von Dr. Johannes Fiala
mit freundlicher Genehmigung von
www.tabakzeitung.de (veröffentlicht in Die Tabakzeitung 11.2008, Seite 9)
und
www.channelpartner.de ( veröffentlicht am 26.02.2008)
und
www.oppt.de (veröffentlicht am 18.02.2008)
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Über den Autor

PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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