Kapitalanlagebetrug in Milliardenhöhe nach § 264 StGB

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Bereich Wirtschaftskriminalität, bewertet die Anlegertäuschung durch irreführende Renditeangaben nach der Internen-Zinsfuß-Methode, auch IRR-Rendite genannt, als objektiven Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264 a StGB. Die Stellungnahme wurde erstmals im Februar 2005 bekannt. Immer mehr Anleger lassen sich motivieren, ihr Geld und Kapital in Geschlossene Fonds und Beteiligungsgesellschaften zu investieren. Dabei kommt es […]

Kapitalanlagebetrug in Milliardenhöhe

nach § 264 a Strafgesetzbuch Anlegertäuschung durch falsche Rendite-Angaben* *von Johannes Fiala, M.B.A., Rechtsanwalt (www. fiala.de), Sozius der Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber (Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer), Betriebswirt, Bank-Kfm., Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), gerichtlich bestellter Sachverständiger (Finanzdienstleistungen) Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Bereich Wirtschaftskriminalität, bewertet die Anlegertäuschung durch irreführende Renditeangaben nach der Internen- Zinsfuß-Methode, […]