Versicherungs- und Finanzmakler haften für Schulden und Nachteile

Lebensversicherung und Festkredit

Ein Urteil des Landgerichts Izehoe vom 29. 1. 2009 (Az. 7 O 27/09) belegt einen typischen Verlauf bei der Finanzierungs- und Versicherungsvermittlung. Der Kläger hatte seinen Hausbau finanziert. Sein Versicherungs- und Finanzmakler hatte ein sogenanntes endfälliges Darlehen vermittelt, das also tilgungsfrei sein sollte. Später entdeckte der Kunde, dass der Vermittler beim Beratungsgespräch die Unverbindlichkeit seiner Musterberechnung zur Lebensversicherung verschwiegen hatte. Auch hätte der Vermittler durch Auswahl eines leistungsfähigeren Versicherers eine bessere Rendite durch höhere Überschüsse erzielen können.

 

Fehlender Hinweis auf Finanzierungsalternativen

Der Einwand des Versicherungs- und Finanzmaklers, dass es sich um einen „leistungs-, bonitäts- und servicestarken Versicherer“ gehandelt habe, verhinderte seine Verurteilung nicht. Das Gericht erkannte nämlich, dass gar keine interessengerechte Finanzierungsalternative angeboten worden war, sondern nur in Verbindung mit der Lebensversicherung. Dabei wäre es günstiger gewesen, das vorhandene Kapital zur Anzahlung des Kaufpreises zu verwenden und den Restkaufpreis über ein Annuitätendarlehen abzubezahlen.

 

Beweislast beim Anlageberater, Finanz- und Versicherungsmakler

Eine fehlerhafte Musterberechnung kann beim Kredit- und Lebensversicherungskunden den Irrtum erzeugen, dass man am Ende der Laufzeit gewiss genügend Geld zur Verfügung hat, den Kredit zurück zu bezahlen. ähnlich wie bei falschen Prospekten einer Kapitalanlage liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Versicherungs- und Finanzmakler.

 

Verschiedene Fehler führen in die Haftung

Häufig wird gerade nicht jener Versicherer vermittelt, der die beste Renditeaussicht bietet. Und oft wird ohnehin durch die Kombination mit einem Festkredit gerade nicht die bestmögliche Finanzierung sichergestellt. Dazu kommt nicht selten der Umstand, dass die vermittelten Darlehenszinsen der Höhe nach im mittleren oder oberen Bereich des bei Vertragsschluss üblichen liegen.

 

Inhalt der Gerichtsentscheidung

Das Gericht verurteilt den Finanz- und Versicherungsmakler, bereits bezahlte Darlehenszinsen zu erstatten. Zudem musste der Makler die Darlehensrückzahlung übernehmen, bekam jedoch den Rückkaufswert der Lebensversicherung angerechnet. Auch die Anwalts- und Gerichtskosten wurden ihm auferlegt. Der Makler hatte dagegen verstoßen die Interessen des Kunden zu wahren und über Risiken derart aufzuklären, so dass der Kunde hätte unter sinnvollen Finanzierungsalternativen qualifiziert entscheiden können.

 

Häufige Aufblähung von Zinsen und Kosten

Hunderttausende Käufer von Immobilien, Investmentfonds und Lebensversicherungen wurde geraten, ihr Investment auf Kreditbasis zu finanzieren. Mancher Berater aus einem Kreditinstitut drängt den Kunden zu solchen „Kombi-Modellen“ um Gebühren und Provisionen für das eigene Haus zu optimieren. Zumindest die Mehrkosten hat die Bank dann zu ersetzen. Gelegentlich werden unverbindliche Musterberechnungen ausdrücklich als sicher dargestellt, was die Finanzberater n eine Haftung für Restschulden führen kann.

 

Modellrechnungen überwiegend fehlerhaft

Wo der Berater die angeblichen Vorteile der Kombination Lebensversicherung/ Festkredit gegenüber einem normalen Annuitätendarlehen an Berechnungen aufgezeigt hat, erwiesen sich diese nach Prüfung durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen oft als fehlerhaft. Folge ist, dass das Gericht den Makler in die Haftung nimmt. Doch viele Gerichte sehen ein solches Sachverständigengutachten das erste Mal – bisher hatten die geschädigten Anleger darauf verzichtet und ihren Prozess damit fast immer verloren. Makler haben also eine gute Chance, auch bei Falschberatung der Haftung zu entgehen, denn wer bereits bei der Finanzierung nur „kostenlose“ Beratung akzeptierte, wird auch im Rechtsstreit nur selten mehr dafür aufwenden wollen.

 

von Dr. Johannes Fiala Dipl.-Math. Peter A. Schramm

mit freundlicher Genehmigung von

www.konradin.de (veröffentlicht in Die Tabak Zeitung, Ausgabe vom 11.06.2010)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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