Mit der Abgeltungssteuer verliert die klassische Vermögensverwaltung mit Fonds erheblich an Reiz. Versicherungsmäntel nach dem Luxemburger oder Liechtensteiner Modell dürften trotz der aktuellen hitzigen Debatten über Steuerhinterziehung an Gewicht gewinnen.
Man muss kein Prophet sein, um eines vorauszusagen: Versicherungsmäntel kommen dank Abgeltungssteuer spätestens im Herbst 2008 in Mode. Bei den Fondsanlagen ist das schon jetzt der Fall. Wer einen Versicherungsmantel von der Stange um seine Investmentfonds schlägt, zahlt selbst beim Spitzensteuersatz samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer maximal 24 Prozent Steuer. Die Abgeltungssteuer führt dagegen zu einer Quote von rund 28 Prozent der Erträge.
In den Versicherungsmantel werden oft hohe Kosten eingewebt
„Besonders positiv dürften sich Rentenfondspolicen entwickeln“, schätzt Thomas Keck, Leiter Sondervertrieb der Allianz Lebensversicherungs- AG. Bei diesen Produkten habe der Kunde im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge einen deutlichen Vorsprung. Keck rechnet es vor: Zahlt ein Durchschnittsverdiener im Alter von 40 Jahren mit 30 Prozent Grenzsteuersatz ab 2009 einmalig 10.000 Euro in eine fondsgebundene Rentenversicherung oder in einen thesaurierenden Aktienfonds mit einer Wertentwicklung von sechs Prozent ein, so bekommt er bei der Rentenpolice nach 25 Jahren rund 2.800 Euro mehr nach Abzug der Steuer ausgezahlt. Auch bei laufender Beitragszahlung erzielt er einen Vorteil. Das Problem der Versicherungslösung ist allerdings häufig ihre intransparente Gestaltung. So werden oft hohe Kosten in den Versicherungsmantel eingewebt.
Nicht nur Ware von der Stange, sondern auch Maßgeschneidertes
Neben den Versicherungen im Massengeschäft sorgen inzwischen auch exklusive Versicherungsmäntel für Furore, die vor allem aus Liechtenstein, aber auch aus Luxemburg stammen. Diese Mäntel sind jedoch anders geschneidert als die klassischen Fondspolicen. Bei ihnen kann ein Vermögensverwalter oder sogar der Policeninhaber selbst auf einer Versicherungsplattform wie ein Fondsmanager agieren. Der Mantel dient nur als „Verkleidung“ für das darunter steckende Bankdepot. Die bei zwischenzeitlichen Verkäufen erzielten Gewinne bleiben steuerfrei, da das ganze Wertpapierportfolio in eine Lebensversicherung übertragen wird. Während der Laufzeit der Versicherung fallen überhaupt keine Steuern an, und nach Fälligkeit muss lediglich der halbe Ertrag aus der Wertpapieranlage mit dem Fiskus geteilt werden. Allerdings sind die Finanzämter hierzulande schon jetzt scharf auf alles, was mit ausländischen Versicherungen in Verbindung steht. Der Hintergrund dafür: Liechtenstein und Luxemburg haben als einzige deutschsprachige Länder ein Versicherungsgeheimnis normiert, das dem strengen Bankgeheimnis entspricht. Durch den Versicherer erfolgen in Liechtenstein „keine Meldungen über Ein- und Auszahlungen an deutsche Behörden und andere unberechtigte Dritte“, gab Gerd Schade von der Firma „kommunales, betriebliches und privates Pensionsmanagement“ in Kella dem „Versicherungstip“ zu Protokoll. Trotz der Debatte über Steuerhinterziehung mittels Liechtensteiner Treuhand konten gelte es in Liechtenstein als Straftat, persönliche Bank- und Versicherungsinformationen an Dritte weiterzugeben, außer im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten. Dennoch sollten Versicherungsnehmer Gestaltungsmissbrauch vermeiden, um eine eventuelle Nachversteuerung, die rückwirkend bis zu zehn Jahre erhoben werden kann, zu verhindern.
Das Konkursprivileg besteht nicht unter allen Umständen
Die Wahl des Finanzplatzes Liechtenstein für Mantelversicherungen ist nicht automatisch von Vorteil, obwohl häufig sogar mit dem Abschluss in Deutschland geworben wird. „Die Wahl des liechtensteinischen Rechts ist insbesondere in solchen Fällen unzulässig, in denen sie von deutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland getroffen wird und der Versicherungsvertrag unter Mitwirkung einer Mittelsperson zustande kommt“, warnt Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala aus München. Konkret bedeutet dies, „dass der über ein deutsches Kreditinstitut in Deutschland vermittelte Vertrag nicht das Konkursprivileg genießt“, so der Steuer- und Anlageexperte. Dann gilt deutsches Recht mit dem nur sehr geringen Pfändungsschutz reiner Altersvorsorge. Das meiste Geld wäre also bei einer Pleite des Kunden weg. Das gelte auch, wenn ein deutscher Vermittler gemeinsam mit dem Kunden über die Grenze fährt. Der Ausweg: Der Anleger muss offensiv auf den liechtensteinischen Versicherer zugehen, der dann „Korrespondenzversicherungen“ nach liechtensteinischem Recht, die nichts anderes als freie Anlagen sind, anbietet und damit die strengeren Regeln des deutschen Versicherungsaufsichts-, Versicherungsvermittlungsund Insolvenzrechts aushebelt. „Das ist völlig legal, solange der deutsche Anleger bei späterer Auszahlung seinen Gewinn aus der Mantelversicherung in Deutschland versteuert“, beteuert Fiala.
Aktien, Renten, Fonds und Derivate sind deckungsstockfähig
Interessant erscheint die ausländische LV-Police nicht nur wegen der weitgehend freien Produktgestaltung, sondern auch mit Blick auf die Erbfolge. Stirbt der Anleger, wird keinerlei Einkommensteuer fällig. Vorausgesetzt, so das Frankfurter Büro der Kanzlei Fried Frank Harris Shriver & Jacobson, folgende Bedingung ist erfüllt: Der Vermögensverwalter führt das Versicherungsdepot für den Rest der Laufzeit, mindestens aber zwölf Jahre, weiter. „Häufig kommen in Liechtenstein aber nur vermögende Kunden zum Zuge“, schränkt Andreas Bürse-Hanning, Vorstandschef der Aures Finanz AG & Cie. KG in Mülheim, ein. Bei Swiss Life (Liechtenstein) etwa könnten Anleger ein bestehendes Depot ab einem Wert von 100.000 Euro als Einmalanlage einbringen. Alle Aktien, Derivate und Investmentfonds seien als „deckungsstockfähige“ Einlage für diese besondere Lebensversicherungspolice zugelassen. Bürse-Hanning zählt die Vorteile dieser Mantelversicherung auf: – Das Depot bleibt weiterhin flexibel, denn der Vermögensverwalter kann nach Belieben zwischen den Wertpapierpositionen umschichten. – Der Versicherungsnehmer kann über sein Vermögen jederzeit ganz oder teilweise über eine Auszahlung aus der Mantelversicherung verfügen. – Es fallen keine Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung an. – Die Vermögensverwaltung bleibt bei der vom Anleger gewünschten Bank, die sich an jedem Platz auf der Welt befinden kann. – Das Vermögen wächst innerhalb des Mantels steuerfrei. – Durch die Ummantelung werden die durch die Abgeltungssteuer normalerweise anfallenden Verluste beim Zinseszinseffekt vermieden und die Steuern auf die Erträge gestundet.
Liechtensteiner LV-Policen sind pfändungssicher
Erst bei der Auszahlung des angesammelten Vermögens greift das deutsche Finanzamt zu. Dann aber gilt der gleiche Bonus wie bei deutschen Lebensversicherungspolicen. Nach zwölf Jahren Mindestlaufzeit und einer Auszahlung zum vollendeten 60. Lebensjahr versteuert der Kunde die Hälfte seines Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz. Das heißt, selbst beim Spitzensteuersatz bleibt man unter der Höhe der Abgeltungssteuer. Wird eine Rentenzahlung vereinbart, ist sogar nur der deutlich niedrigere Ertragsanteil steuerpflichtig. Besonderer Vorteil der Mantelpolice in Liechtenstein ist das dort geltende Konkursprivileg, das es in dieser Art in Luxemburg nicht gibt. Die Lebensversicherung ist damit pfändungssicher und fällt nicht in die Konkursmasse der Policeninhaber. „So wird Wertpapiersparen auch steuerlich Teil der privaten Altersvorsorge“, erklärt Bürse-Hanning.
Zahlreiche Anbieter tummeln sich im Fürstentum
Die Eintragung von Begünstigungen für den Todesfall erfolge über das Bezugsrecht und könne so unabhängig vom Nachlass vereinbart werden. Allerdings warnt Rechtsanwalt Fiala auch hier vor Euphorie: „Es gibt in der deutschen Insolvenzordnung, im Anfechtungsgesetz und auch in der liechtensteinischen Konkursordnung gewisse Schamfristen einzuhalten.“ Das heißt: Wenn die Insolvenz naht, ist es für den Abschluss einer Mantelversicherung in Liechtenstein zu spät, da dies den Schutz der Gläubiger untergraben würde. Fünf Jahre Schamfrist hält Anwalt Fiala für unabdingbar. Zahlreiche Anbieter solcher Mantelversicherungen tummeln sich bereits im Fürstentum. So wirbt zum Beispiel der Online-Finanzmakler Laubach & Cie. unter www.laubachcie. de. Die Produktinformationen sind jedoch zumeist sehr vage gehalten. Wer zum Beispiel detaillierte Informationen zu den Kosten sucht, erlebt meist eine Fehlanzeige. Dabei dürfte jedem Anleger, der nicht auf direktem Wege in Liechtenstein ein Depot eröffnet, klar sein, dass es teurer als bei einer klassischen Lebensversicherung wird, die oft mit vier Prozent der Beiträge allein als Abschlussprovision für den Vertrieb kalkuliert. Immerhin spielen hier mehrere Dienstleister zusammen, die auch vergütet werden müssen.
Höhere Kosten müssen durch die Kapitalanlage gerechtfertigt sein
Hinzu kommen nach Expertenmeinung 0,5 Prozent der Anlagesumme für die Einrichtung des Vertragswerkes, mitunter ab 2.000 Euro Minimum, weitere 0,5 bis 1,0 Prozent für die laufende Verwaltung sowie zusätzliche 0,75 bis 1,0 Prozent für den Vermögensverwalter. Damit steigt der Erfolgsdruck für die Kapitalanlage, um diese Kosten zu rechtfertigen. Allerdings sind auch die Angaben in den Produktbeschreibungen dünn, mit welchen Assets die Mantelversicherer und deren Vermögensverwalter höhere Renditen erzielen wollen, ohne überhaupt einen Garantiezins anzubieten. „Ich würde keinen Mandanten an Versicherer, Banken oder Vermögensverwalter verweisen, wenn die nicht allesamt über erstklassige Bonität verfügen“, resümiert Rechtsanwalt Fiala.
Detlef Pohl
(portfolio international SONDERHEFT Nr. 1 März 2008, 16)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.portfolio-international.de/>www.portfolio-international.de.
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Über den Autor

PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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