Vorsicht beim Vererben: Hier droht den Erben die Pleite!

Landauf und landab wird von der Reform des Erbschaftsrechts gesprochen, aber kaum einer will es wahrhaben, was da unsere Regierung klammheimlich an Veränderungen durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht hat.

Der deutsche Waffenfachhandel ist traditionell ein Familiengeschäft, eingesessen seit etlichen Generationen und vererbt vom Vater auf den Sohn.

In den 60er Jahren, als das Geschäft gut ging, wurden einige Immobilien angeschafft, die meist im Unternehmen stehen und somit auch bei der Besteuerung des Betriebes angerechnet werden. Der Vater möchte das Unternehmen gerne an seinen Sohn vererben, und die meisten haben das schon testamentarisch verfügt, um zu verhindern, dass der Betrieb von einer Erbengemeinschaft zerschlagen wird. Durch die neue Erbschaftssteuerreform kann es bei schlecht beratenen Unternehmen aber dazu führen, dass der Betrieb vom Staat durch die Steuerlast in die Pleite getrieben wird.

 

Die größten Irrtümer: Das ist doch alles nichts wert

Unfug – was das wert ist, wird einem das Finanzamt schon sagen, und dann kommt das böse Erwachen. Beispielsweise bei selbst genutzten Immobilien, wo man Wohnungen leerstehen lässt, weil man es sich ja leisten kann. Dabei wird aber das Finanzamt ein theoretisch zu erzielenden Mietzins zugrunde legen. Bei den Unternehmenswerten hat sich die Bewertungsgrundlage drastisch verändert, so dass auch Unternehmen, die eigentlich nicht viel abwerfen, trotzdem mit erstaunlich hohen Summen in Ansatz gebracht werden.

 

Das interessiert doch nur die ganz Großen

Richtig, und die sorgen vor, wie beispielsweise Boris Becker oder Müller-Milch, die sich – gut beraten – ins unternehmerfreundlichere Ausland absetzen.

 

Was ist das Problem?

Keiner setzt sich gerne mit dem eigenen Tod auseinander, und noch viel weniger mit der Planung des eigenen Erbfalles.

Bei vielen Waffenhändlern kann ich immer wieder beobachten, dass der Senior im Geschäft schon sehr dicht an der durchschnittlichens Lebenserwartung ist, aber immer noch glaubt, dass es ohne ihn nicht ginge.

Noch schlimmer: Das Thema Erbe anzusprechen wird so aufgefasst, als wolle der Sohn dieses ausbezahlt haben, um es zu verprassen. Zum einen ist die meist nur mangelhafte und vom Unternehmen unabhängige Altersversorgung Schuld an diesen Bedenken. Ich kann in diesem Artikel nun nicht das fehlende Vertrauen des Vaters in die kaufmännischen Fähigkeiten des Sohnes wieder aufbauen.

Das der älteren Generation der Kriegsgedienten eigene Denken, Handeln und Fühlen hat in den Nachkriegsjahren ja auch dazu geführt, dass mit Sparsamkeit und Fleiß diese Unternehmen aufgebaut wurden. Dafür verdient diese Generation Dank und Anerkennung.

Und genau hier muss man den Vater abholen: Er hat das Unternehmen aufgebaut und mit viel Entbehrungen und Arbeit zu dem gemacht, was es jetzt ist, und nun will die Regierung ihn enteignen und die Früchte seiner Arbeit ernten.

Was nützt es da, dass er immer gesagt hat, sein Sohn erbe den Betrieb und die Tochter das Haus, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, wenn dann der Staat so viel Erbschaftssteuer verlangt, dass der Betrieb pleite ist und das Haus verkauft werden muss? cbo

 

von Dr. Johannes Fiala

Mit freundlicher Genehmigung

von www.venatus.de (veröffentlicht in Büschenmacher Messer und Schere, Ausgabe 11/2006, Seite 12)

Weitere Informationen unter www.fiala.de •  www.stifter.org und in den nächsten Ausgaben!

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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