Wie Unternehmer durch betriebliche Altersversorgung konkursreif finanziert werden

Das gespaltene Bezugsrecht: Die Lösung der Versicherer für den Mittelstand
Es erscheint Herr Versicherungsmakler C., und stellt dem Unternehmer folgendes Modell vor: Von der Bank bekommen Sie kein Geld mehr – von mir erhalten Sie unendlich viel Liquidität, und dies ganz ohne irgendeine Kreditsicherheit. Auch Ihre Bank wird begeistert sein, denn vorbei ist der Zustand hoher Kosten durch überziehungskredite. Die Lösung ist ganz einfach, meint der Makler: Nach § 1 b Betriebsrentengesetz (BetrAVG) können Sie mit beispielsweise 10.000 Euro Einmalbeitrag eine Direktversicherung kaufen. Beim (gespaltenen) Bezugsrecht sehen Sie 20% arbeitgeberfinanziert für Ihren Arbeitnehmer vor (das ist die Garantie der Versicherung) – und 80% für sich selbst (dies finanziert sich aus „überschüssen“). Diese Maklerlösung verwirrt auch Fachleute: Offenbar eine Nebelkerze, denn in Wirklichkeit muss in einem derartigen Fall das von Beginn an widerrufliche Bezugsrecht an der Versicherungs–Garantieleistung zu 100% für den Mitarbeiter vorgesehen werden – hinsichtlich der ungewissen künftigen Versicherungs-überschüsse und des Todesfallrisikos wird das Bezugsrecht beim Arbeitgeber liegen. Damit bekommen Sie – so die weitere Verkaufs-überlegung des Maklers – durch die Absetzung der Kosten 40% vom Finanzamt wieder, denn die 10.000 Euro setzen Sie von der Steuer ab – also rund 4.000 Euro Steuerrückzahlung für den Unternehmer. Daneben erhalten Sie vom Versicherer sofort 8.000 Euro als Policendarlehen zum günstigen Zinssatz von 6% p.a. (nach Steuern also rund 3,6% Zins). Am Ende haben Sie als Unternehmer 2.000 Euro ohne Kreditsicherheit und das auch noch steuerfrei per Saldo erhalten. Damit löse ich alle Ihre Finanzprobleme, sagt der Versicherungsmakler aus dem bayerischen Voralpenland. Er, der Makler, arbeitet seit über 10 Jahren nur noch so – und damit macht er jeden Unternehmer „glücklich“, sagt er. Bei diesen 3,6% ist die Versicherungsfinanzierung billiger als jeder Dispo-Kredit bei einer Hausbank. Versicherer sind einfach die besseren Finanzierer – und mit diesem Modell würden Versicherungsgesellschaften seit rund 25 Jahren erfolgreich arbeiten. Doch welche Haken sind damit verbunden?
Der Steuersparmodell-Trick: Das dicke Ende kommt nicht erst zum Schluss
Die Milchmädchen-Rechnung beginnt damit, dass die angeblichen 3,6% netto (der Unternehmer muss insgesamt erst mal 6% bezahlen) sich auf das gesamten 8.000 Euro Policendarlehen beziehen. Für 2.000 Euro Liquidität zahlt der Unternehmer zuerst 24% Zinsen (denn dies sind 6% bezogen auf 8.000 Euro Policendarlehen, also 24% bezogen auf die gewonnene Liquidität). Auch „nach Steuern“ ist fast jedes Bankdarlehen damit am Ende preiswerter als dieses „Schnäppchen“ der Versicherungswirtschaft. Die zweite Täuschung liegt darin, dass der Vermittler auf die Steuerfreiheit der Ablaufleistung der Lebensversicherung in der bAV verweist Aber hier ist ja das Unternehmen der Versicherungskunde, und damit sind auch alle Rückflüsse (bei Ablauf oder vorzeitiger Kündigung) im Rahmen des Unternehmensgewinns zu versteuern. Genau genommen muss der AG ständig die jährlichen überschüsse versteuern und den Aktivwert der aufgelaufenen überschüsse bilanziell aktivieren. Durch die Zinszahlungen und das Saldo des Steuereffektes fließt jährlich so viel Liquidität wieder ab, dass bereits nach sechs Jahren der Liquiditätsvorteil sich in einen ebensolchen zunehmenden Nachteil verwandelt hat. Aus den 2.000 EUR Liquiditätsvorteil im ersten Jahre werden aufgelaufen bis zu weit mehr als 10.000 EUR Liquiditätsnachteil im letzten Drittel der Vertragslaufzeit. Der Makler weist auf „günstige“ 90% Rückkaufswert ab Versicherungsbeginn hin, und daher könne der Arbeitgeber diesen Versicherungsvertrag jederzeit – beispielsweise nach 5 Jahren – wieder problemlos auflösen oder das Policendarlehen zurückzahlen. Der Haken an dieser überlegung ist nur, dass dem Arbeitnehmer ja 100% der Garantieleistungen zustehen – es sei denn er scheidet vor Erreichen der Unverfallbarkeit aus dem Unternehmen des Arbeitgebers aus. Eine Tilgung des Policendarlehens allein aus den überschüssen nach wenigen Jahren Vertragslaufzeit wird im übrigen kaum gelingen – dem Unternehmer bleiben Restschulden, von dem bis dahin aufgelaufenen Liquiditätsnachteil ganz zu schweigen.. Wenn er nach z. B. 20 Jahren doch aus den überschüssen das Policendarlehen vollständig tilgen könnte, hat sich sein Verlust aus aufgelaufenem Liquiditätsnachteil schon auf über 6.000 EUR erhöht. In jedem Falle wird der Arbeitgeber die Zahlung der Versicherung – insbesondere schon jährlich die laufenden überschüsse und am Ende noch die Schlussüberschüsse und Beteiligung an den Bewertungsreserven – voll als Betriebseinnahmen zu versteuern haben. Dies ist spiegelbildlich die Kehrseite, denn den Versicherungsbeitrag hatte der Arbeitgeber ja auch abgesetzt. Saldiert man die geschätzten 40% Steuerlast, welche bei der – angeblich jederzeit möglicher – Rückzahlung für den Unternehmer anfallen, so wird der „flexible Exit“ aus diesem Konstrukt wirtschaftlich selbst nach mehr als 10 Jahren Vertragslaufzeit zum Verlustgeschäft, vor allem im Vergleich zur üblichen Bankfinanzierung mit guten Sicherheiten. Bei üblicher Gesamtverzinsung der Versicherung bleibt es am Ende meist ein Verlustgeschäft – nur bei überdurchschnittlich guter Verzinsung bleibt ein kleiner Gewinn. Gemessen am zwischenzeitlichen jährlichen Liquiditätsabfluss und anfänglichen Liquiditätsvorteil entspricht dieser günstigste Fall allerdings auch nur einer Rendite von jährlich rund 1 %. Teurer kann man als Unternehmer sich kaum refinanzieren. Dieses Modell dürfte ein echter Beitrag zur Stärkung in das Vertrauen der Branche schaffen.
Vertriebslügen des Maklers
Die Flexibilität dieses Modells hat Grenzen, denn der Mittelständler verliert in jedem Fall viel Geld – entweder weil der Rückkaufswert abzüglich der Zusage an den AN nicht reicht das Policendarlehen plus Steuern zu tilgen, oder weil die jährlichen Zinsen enorm teuer sind oder weil nach wenigen Jahren zunehmend Liquidität wegen der Versteuerung der jährlichen überschüsse abfließt. Gewinner ist der Versicherer, denn so leicht bekommt er auf dem Markt keine 6% Verzinsung – es sei den er investiert in „Giftpapiere“, die noch keine „Bad-Bank“ gefunden haben: Das wäre natürlich eine Finanzwette und keine Sicherheit beim Finanzhaus. Natürlich hofft der Makler, dass die Bombe erst dann platzt, wenn seine Vermittlerhaftung verjährt ist. Derweil – also die nächsten 10 Jahre – wünscht sich der Vermittler, dass der Unternehmer und sein Steuerberater „den Braten nicht riechen“, denn auf den ersten Blick scheint dieses Modell „in dieser Finanzkrise“ ein Schnäppchen zu sein. Es bedarf schon steuerlichen und versicherungsmathematischen Sachverstandes, ein solches Modell wirklich zu durchleuchten.
Dr. Johannes Fiala Peter A. Schramm
(Kommunalwirtschaft 07-08/2009, 466-468)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.kommunalverlag.de/index.html>www.kommunalverlag.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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