Das Milliarden-Grab der Assekuranz und die deutschen Unternehmer haften bis zur bitteren Neige – ihrer möglichen Insolvenz, wie die gängige Verkaufspraxis der Versicherungs- und Finanzwirtschaft Unternehmer und ihre Betriebe in die Insolvenzfalle lockt

Das Milliarden-Grab der Assekuranz und die deutschen Unternehmer haften bis zur bitteren Neige  –  ihrer möglichen Insolvenz., wie die gängige Verkaufspraxis der Versicherungs- und Finanzwirtschaft Unternehmer und ihre Betriebe in die Insolvenzfalle lockt und sie gegebenenfalls sogar zum Straftäter macht

 

Wer hätte das gedacht? Die Politik hat es anno 2001 zu Tage gebracht:

Als ungewollte Schwangerschaft der “Kleinrentensparerei” von Onkel Riester kam die Renaissance der Betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch die Novellierung des Betriebsrentengesetzes, die den Unternehmer zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung verpflichtet, zur Welt.

 

Die Versicherungswirtschaft und Finanzwirtschaft reagierte prompt:

Sie zauberte, ähnlich vertriebsmotiviert wie nach dem Fall der Mauer, unzählige sogenannte “bAV-Spezialisten” aus dem Hut, und erklärte die Firmeninhaber und Unternehmer Gesamtdeutschlands zur favorisierten Zielgruppe. öffnete sich doch hier durch die Gesetzgebung ein neuer Milliardenmarkt.

Und die Assekuranz war erfolgreich:

Obwohl durchschnittlich nur etwa 7% der Arbeitnehmer vom Angebot an Direktversicherung, Pensionskasse & Co. Gebrauch machten, wurden in den letzten fünf Jahren einige Milliarden an Gehaltsbestandteilen der Arbeitnehmer eingesammelt.

Auch die gewerkschaftseigenen Versorgungswerke haben keine besseren Ergebnisse bei den Arbeitnehmerberatungen erzielt. Gottlob, wie die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Stuttgart und die Kommentierung des obersten zuständigen Bundesarbeitsrichters Dr. Reinecke nun zu Tage bringt: die genutzten gängigen Tarife der Versicherer  – belastet durch Kosten für den Vertrieb –  bescheren laut aktueller Rechtsprechung den Unternehmen die Haftung gegenüber ihren Mitarbeitern für genau diese Kosten.

Das Haftungsrisiko des Unternehmers erweitert sich durch die Rechtsunwirksamkeit des Vertrages noch um die eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Bei Betrieben mit 50 Mitarbeitern, die vom an sich sinnvollen Vorsorgeangebot Gebrauch gemacht haben reden wir hier von rund 250.000,–. Ein ansehnlicher Betrag, der zunächst zur Bilanzrückstellung zwingt und die Hausbank zum Nachdenken über die Beurteilung des betreffenden Unternehmens im Sinne von Basel II anregt.

So die Arbeitnehmer nachfragend durch anwaltliche Vertretung ins Strafgesetzbuch schauen (lassen), droht dem Chef auch eine Strafanzeige. Denn als treuhänderischer Sachwalter des Lohns seines Arbeitnehmers macht sich der Arbeitgeber gegebenenfalls der Untreue und der Vorenthaltung von Arbeitslohn schuldig.

Erste Ermittlungsverfahren sind schon eingeleitet worden (z.B. Staatsanwaltschaft Düsseldorf, AZ: 90 Js 2833/06).

Es stellt sich nun die Frage, wie diese Situation entstehen konnte: Vorsorgeprodukte in Form von langfristigen Anlagen (hier insbesondere durch Versicherungen und deren Partnergesellschaften) werden durch Handelsvertreter der Versicherer und Versicherungsmakler verkauft, die sich durch Provisionen finanzieren. Die Provisionen werden vom Kunden durch Teile seiner Beiträge für das Vorsorgeprodukt bezahlt. Dies ist eine übliche Verfahrensweise (sogenannt “Zillmerung”), zu der auch der Bundesgerichtshof bereits Stellung genommen hat.

In Frage zu stellen ist somit, wieso die Vertriebsinteressen der Assekuranz ohne Rücksicht auf Verluste bei ihren Kunden, Millionen von Arbeitnehmern nicht in der Sache unterstützen, die sie in vollmundigen Werbeaussagen versprechen: “gut versorgt im Alter!” Wenn der Gesetzgeber zusammen mit Riester, Rürup und Co. das Vorsorgeinteresse der Bürger dieses Landes vor die Renditeversprechen der Aktionäre im selben Land ansässiger Finanzdienstleister gestellt hätte, wäre die aktuelle Situation der Unternehmen leichter zu klären.

Da mutmaßlich 90% aller sogenannter “unabhängiger” bAV-Beratungsunternehmen von den Interessen der Versicherungswirtschaft kontrolliert werden, ist auch von dieser Seite keine objektive Korrektur der desolaten Situation des Mittelstandes zu erwarten.

Die Chance für den Unternehmer bleibt allein, einen wirklich unabhängigen Berater zu suchen. Der ihm praktikable Lösungen vorschlägt und die Finanzierung aus der Haftung seines Steuerberaters, Versicherungsmaklers oder sonstigen Beratern generiert, die ihn ach so “kostenlos” beraten haben; Dann ist er seine Kosten los…

 

 

Gemeinsame Veröffentlichung von:

Ralph C. Kiening (Unternehmensberater bAV)    Willy-Lessing-Strasse 12, 96047 Bamberg Telefon: 0951 / 20 86 045 Telefax: 09543 / 418 481 r.kiening@betriebsrentenkasse.com http://www.european-pension-services.de

Johannes Fiala (Rechtsanwalt) De-la-Paz-Strasse 37, 80639 München Telefon: 089 / 17 90 900 Telefax: 089 / 17 90 90 70 fiala@fiala.de https://www.fiala.de

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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