Existenzvernichtung durch Kreditkündigung?

Wie sich Bankkunden schützen können

 

Wirtschaftlich macht eine Finanzierung oft nur dann Sinn, wenn das Geld rentabel investiert wird, also die Kreditkosten geringer sind als der Ertrag des Investments. Doch selbst wenn dies so geplant ist, werden Kreditkunden immer wieder in Finanzierungsfallen gelockt. Dann stehen Kreditkündigung und Existenzvernichtung vor der Tür.

1. Falle: Fehlende Fristenkongruenz

Wer zur Anschaffung von Geschäftsausstattung einen Kredit aufnimmt, bemerkt oft zu spät, daß er noch immer seinen Kredit abzahlt, obgleich sein Investment bei einem spontanen Verkauf nicht mehr das erbringt, was zur Ablösung der Restschuld nötig wäre. Bei Anschaffung eines Ersatzinvestments kommt es dann zur Anhäufung von Schulden.

 

2. Falle: Anschlussfinanzierungsrisiko

Ähnlich geht es Immobilienbesitzern, die ihre Kreditlaufzeit auf beispielsweise 10 Jahre festgeschrieben haben – das Geld aus einem Tilgungsträger (z.B. einer Lebensversicherung) allerdings erst nach 12 Jahren, also 2 Jahre später zur Verfügung steht: Die zwei Jahre Zeitdifferenz kann von der Bank ausgenutzt werden, um nahezu wucherische Zinsen durchzusetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn das investierte Eigenkapital und die Kredittilgung bisher so gering waren, dass keine andere Bank bereit ist, bei einer Umschuldung mitzumachen. Je geringer das Eigenkapital, desto wichtiger sind rechtssichere Vereinbarungen mit dem Kreditinstitut, damit man die Anschlussfinanzierung später zu üblichen Marktkonditionen auch bekommen wird.

 

3. Falle: Rückstände, fehlende, fehlerhafte oder manipulierte Unterlagen zur Bonität

Die fristlose Kündigung wird vom Kunden provoziert, wenn fällige Zins- und Tilgungszahlungen nicht erfolgen, wenn Unterlagen zur Beurteilung der Bonität nicht oder in manipulierter Form vorgelegt werden, oder sich die Kreditwürdigkeit objektiv verschlechtert hat. Indizien dafür können Vollstreckungsmaßnahmen sein, oder die wiederholte Überschreitung vereinbarter Limits.

 

4. Falle: Geduldete Kontoüberziehung

Keine Bank ist verpflichtet, ständige Überziehungen hinzunehmen, wenn Sie dies wiederholt abgemahnt hat. Anders liegt der Fall, wenn die Überziehung bisher ohne Beanstandung wiederholt hingenommen wurde. Dann kommt eine überraschende Kreditkündigung „zur Unzeit“, und bringt die Bank in eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

 

5. Falle: Untersicherung und Übersicherung

Banken können die Kreditsicherheiten jederzeit neu bewerten; eine dann plötzlich auftretende Untersicherung bereitet die Kreditkündigung vor. Dieses Recht steht auch solchen Banken zu, die zuvor betrügerisch mit Kapitalanlagevermittlern oder Schrottimmobilienvertrieben zusammengearbeitet haben. Insofern ist der Kreditkunde gut beraten, die Werthaltigkeit seiner Investments bzw. Kapitalanlagen vorher selbst auf eigene Rechnung prüfen zu lassen – und die Bewertungsmaßstäbe objektiv im Kreditvertrag festzuschreiben. Besitzt die Bank mehr als 120% Vermögenswerte als Sicherheiten, so ist sie zur Freigabe verpflichtet: Allerdings ist auch dies im Vertrag zu regeln, denn anderenfalls kann es sich die Bank aussuchen, auf welche Sicherheit sie zunächst verzichten möchte.

 

6. Falle: Festkredit mit Lebensversicherung zur Tilgung

Nicht erst seit der Finanzkrise erpresst mancher Banker den Kunden damit, dass er einen Kredit nur bekommt, wenn er auch eine Lebensversicherung gleichzeitig abschließt. Dieses Provisionsmaximierungsmodell ist nicht nur steuerlich oft nachteilig. Ein Sachverständigengutachten wird jenen Finanzierungsschaden belegen können, für den das Kreditinstitut dann unmittelbar haftet. Annuitätendarlehen sind stets preiswerter bzw. schneller abbezahlt. Doch darüber wurde der Kunde oft durch unrealistische Beispielrechnungen des Versicherers getäuscht: nur auf dem Papier wäre der Kredit durch die Ablaufleistung der Lebensversicherung tatsächlich getilgt worden. In der Realität heute stellt der Kreditnehmer aber fest, dass er nach Verrechnung mit der Ablaufleistung der Lebensversicherung auf einer erheblichen Restschuld sitzen bleibt.

 

7. Falle: Hausbank ohne Alternativen

Nicht nur bei Kapitalanlagen ist es eine gute Regel, das Risiko zu streuen. Auch bei Kreditfinanzierungen empfiehlt es sich, noch mindestens mit zwei weiteren Banken eine Verbindung zu unterhalten – bestenfalls sollten diese in zwei unterschiedlichen Ländern sitzen. Kommt es mit einem Institut zum Streit, kann man wenigstens die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten und damit die oft sichere Insolvenz vermeiden.

 

8. Falle: Eingriff der Bank in die Geschäftsleitung

Oftmals drängen Banken den gewerblichen Kreditkunden „eigene“ Unternehmensberater zur Unternehmenssteuerung auf. Die Inhaber bzw. Geschäftsführer mutieren dann gleichsam zum „Strohmann der Bank“. Was gut gemeint daherkommt, entpuppt sich bisweilen nur als Maßnahme, um weitere Kreditsicherheiten zu erlangen oder gegenüber anderen Gläubigern als Bank bevorzugt zu werden. Besser ist es, als Unternehmer selbst eine regelmäßige interne und externe Kontrolle der Geschäftsbeziehungen durchzuführen. Ein qualifizierter eigener Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer kann helfen, unwirtschaftliche Geschäftsfelder zu erkennen und zu sanieren.

 

9. Falle: „Haihappen“ für Banken und nahestehende Personen

Immer wieder ist zu beobachten, dass Personen aus dem Bankvorstand oder dem Aufsichtsrat bereits wissen, wer das bei einem Kreditkunden vorhandene Vermögen übernehmen könnte. „Gute Freunde“ werden bisweilen vorab informiert und in Stellung gebracht – noch bevor eine Kreditkündigung ausgesprochen wurde. Solche Indiskretionen verstoßen gegen Bankgeheimnis und Datenschutz. Solcherlei abgesprochener „Beute-Teilung“ kann oft nur durch strategische Kreditvertragsgestaltung entgegengetreten werden.

 

10. Falle: Heuschrecken und Inkassobüros

Großbanken und Sparkassen haben sich bei größeren Gewerbetreibenden ihren Ruf demoliert, indem sie Kreditforderungen an „Hedge-Fonds“ und „Moskau-Inkasso“ weitergaben. Weder Gerichte noch Gesetzgeber bieten hier einen Schutz für Selbständige, vor allem Gewerbebetriebe. Gelegentlich bedauert dann der Kundenberater, dass man einen Millionenkredit ohne wirkliche Not kündigen musste, um ihn an eine Heuschrecke weiterzuverkaufen.

Selten kommt dann noch die Bemerkung „Ja wir wissen, dass dies illegal war – aber das Ende eines Prozesses werden allenfalls Ihre Erben erleben können“.

 

 

von Dr. Johannes Fiala  und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.handwerke.de (veröffentlicht in Computern im Handwerk, Ausgabe  10/2009, Seiten 5-6)

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www.fleischerei.de (veröffentlicht in Die Fleischerei, Ausgabe 11/2009, Seiten 62-63 unter der Überschrift: Vorsicht Kreditfallen!)

und

www.der-siebdruck.de (veröffentlicht in Der Siebdruck, Ausgabe 12/2009, Seiten 51-52 unter der Überschrift: Kreditfallen führen zu Insolvenzen)

und

www.arzt-wirtschaft.de (veröffentlicht am 16.12.2015 unter der Überschrift: Kreditfallen bei der Praxisgründung vermeiden)

Link: http://www.arzt-wirtschaft.de/kreditfallen-bei-der-praxisgruendung-vermeiden/

und

www.bbr.de (veröffentlicht in (bbr Bänder Bleche Rohre, Ausgabe 01-02/2010, Seiten 58-59 unter der Überschrift: Vorsicht, Kreditfalle!)

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www.elektropartiker.de (veröffentlicht im Elektropaktiker Ausgabe 12/2009, Seite 950 unter der Überschrift: Kreditfallen vermeiden)

und

https://gundv.de (veröffentlicht in Gestalten und Verkaufen, Ausgabe 12/2009, Seiten 42-43 unter der Überschrift: Vorsicht „Kreditfallen“!)

Und

www.marktundmittelstand.de (veröffentlicht in Finanzierung im Mittelstand, Ausgabe 03/2009, Seite 12 unter der Überschrift: Ohne Kreditfallen können Insolvenzen vermieden werden)

Und

www.professional-production.de (veröffentlicht in Professional Production, Ausgabe  08-09/2010, Seite 26 unter der Überschrift: Kreditfallen beachten – Insolvenzen vermeiden

und

www.dmk.de (Veröffentlicht in DMK, Ausgabe 06-2009, Seiten 74-75 unter der Überschrift: Existenzvernichtung durch Kreditkündigung)

und

www.brauwelt.com (veröffentlicht in Brauwelt, Ausgabe 17-12-2009, Seiten 1562-1563 unter der Überschrift: Existenzvernichtung durch Kreditkündigung)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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