Versicherer kennen häufig den Inhalt ihrer eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht

– Weshalb Versicherungsnehmer im Schadensfall zu Unrecht ganz oder teilweise leer ausgehen –   Vielen Kunden wurden in der Vergangenheit Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) mitgeteilt, die unwirksam waren. Teilweise wurde den Versicherern (VR) gerichtlich unter Strafandrohung die Berufung auf mitgeteilte Änderungen, für die auch eine – ebenso als unwirksam festgestellte – Treuhänderzustimmung vorlag, verboten. […]