Kapitalanlagebetrug in Milliardenhöhe nach § 264 StGB

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Bereich Wirtschaftskriminalität, bewertet die Anlegertäuschung durch irreführende Renditeangaben nach der Internen-Zinsfuß-Methode, auch IRR-Rendite genannt, als objektiven Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264 a StGB. Die Stellungnahme wurde erstmals im Februar 2005 bekannt. Immer mehr Anleger lassen sich motivieren, ihr Geld und Kapital in Geschlossene Fonds und Beteiligungsgesellschaften zu investieren. Dabei kommt es […]