„Wer jetzt sein Geld noch in Liechtenstein hat, ist um den Schlaf gebracht“

Bankgeheimnis – Bedeutung der EU- und OECD-Abschaffungspläne für Ärzte, Apotheker und den gesamten Mittelstand

 

Steuerflucht wegen aufgeschobener Steuerreform: keine Mehreinnahmen für den Staat

Dass wohl 90 Prozent der Deutschen ihre Kapitalerträge nicht vollständig versteuert haben, liegt insbesondere daran, dass es schwer einzusehen ist, trotz Kaufkraftverlust auf geringe Erträge auch noch Steuern zu bezahlen. Psychologen erklären diese „Selbsthilfe“ mit dem Empfinden eines ungerechten, nicht überschaubaren Steuersystems. Immerhin beschäftigt sich 70 Prozent der Weltliteratur zum Steuerthema mit den deutschen Regelungen.

 

Lockerung des Bankgeheimnisses: kein automatischer Datenabgleich

Reihenweise haben Staaten zugestimmt, bereits bei Verdacht einer Steuerhinterziehung künftig wechselseitig Amtshilfe zu gewähren. Hierzu gehören Liechtenstein, Andorra, Luxemburg, Österreich, Schweiz und neuerdings Monaco. Diese „Eindämmung europäischer Steueroasen“ wird dem Staat jedoch mutmaßlich keinen zusätzlichen Cent an Steuereinnahmen bringen. Denn dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn konsequent eine Ausweitung der Quellenbesteuerung erfolgt wäre: So hätte man sicherstellen können, dass bei Stiftungen und Trusts nach dem „Vorbild des Ex-Post-Vorstands Z.“ der Fiskus aus dem Ausland zumindest die Abgeltungssteuer (gegebenenfalls anonym) überwiesen bekommt. Dies gibt es seit Jahren im Rahmen der EUQuellensteuer bereits für natürliche Personen. Konsequent in Europa grenzüberschreitend umgesetzt würde dies jedwede Kriminalisierung der Bürger unnötig machen, das Bankgeheimnis erhalten und das Vertrauen der Bürger stärken: „Wer zur Geldquelle kommen will, müsste nur gegen den Strom denken.“

 

Weltfinanzgipfel: Europäische Union ohne Entschlossenheit?

Die Abschaffung des Bankgeheimnisses war von den internationalen Banken seit Jahrzehnten erwartet worden: Daher gibt es eine Vielzahl von Tochtergesellschaften deutscher, schweizerischer und amerikanischer Banken beziehungsweise Versicherungen in Steueroasen. Die allermeisten Millionäre haben ihr Geld längst noch weiter fortgeschafft, durch eine simple Umbuchung. Doch die EU zwingt weder staatliche noch private Banken, diese „Beihilfe in Sachen steuerneutrales Geld“ (eingeschlossen die Tochtergesellschaften) einzustellen. Vielmehr sind es bisher allein die USA, welche der UBS Bank damit gedroht haben, die Banklizenz in Amerika zu entziehen, wenn sie ihre illegalen Praktiken nicht sofort und restlos einstellt.

Immerhin entgehen den USA Steuereinnahmen in Höhe von etwa 100 Mrd. US-Dollar jährlich. Die fürstliche LGT-Bank verkaufte ihr Stiftungsgeschäft an den heute 80-jährigen Herbert Batliner. Er gilt als Erfinder der Liechtensteiner Familienstiftung. Heute verwaltet die von ihm gegründete First adisory Group (Treuhand) rund 1.000 Stiftungen mit einem Vermögen von rund 20 Milliarden Schweizer Franken. Zu seinen Klienten zählten u.a. Friedrich Karl Flick und Paul Schockemöhle – beide wegen Steuerhinterziehung hinreichend bekannt. Das „neue“ Modell funktioniert so, dass in der Bank keine Daten mehr darüber vorhanden sind, wer in Wirklichkeit hinter einem Trust oder einer Stiftung steht.

So werden die Bücher in der Bank sauberer, und das steuerneutrale Geld kann bleiben, wo es ist – ohne jemals einen Cent zusätzliche Steuerzahlung ins restliche Europa nach sich zu ziehen: Dies funktioniert mit und ohne Bankgeheimnis, wie ein aktueller Blick in die Bücher deutscher Finanzhäuser verrät. Die großen und sehr großen Vermögen könnten sich professionelle Lösungen auch aus Liechtenstein leisten: Jedoch fehlt das Vertrauen in den Finanzplatz, denn beispielsweise entwendete beziehungsweise „verkaufte“ Daten mehrerer Finanzhäuser oder die Ermittlungen deutscher Steuerbehörden in Richtung Fürstenfamilie haben den Ruf wohl beschädigt.

 

Mittelstand geschädigt: Finanzbetrug aus den Alpen

Reihenweise sind Deutsche auf die Werbung mit dem „Konkursprivileg“ hereingefallen: Vermögen in Lebensversicherungen soll insolvenzfest sein, verspricht die Werbung. Ein Blick ins Gesetzbuch verrät den Rechtsirrtum des Vermittlers. Hinzu kommt, dass im Mittelstand massenhaft angeblich steuerfreie Lebensversicherungen mit Bank- beziehungsweise Wertpapierdepot verkauft wurden. Die Finanzämter erkennen solche Konstrukte so gut wie nie an. Der Grund dafür ist regelmäßig, dass die Finanzhäuser sich die Ausgaben für die Erforschung der korrekten rechtlichen Konstruktion erspart haben.

Aus diesem Grunde kann auch mancher Kapitalanleger auf Schadenersatz hoffen, ausnahmsweise gehört dazu dann die hinterzogene Steuer, denn es hätte regelmäßig alternativ auch legal steuerfreie Konstrukte gegeben. Hinzu kommen die vielen Fälle von über liechtensteinische Banken kreditfinanzierter Investments: Die dabei erfolgte Geldvernichtung hat manchen Kapitalanleger bereits an den Rand der Überschuldung gebracht.

 

Mit oder ohne Bankgeheimnis: Risikostreuung betreiben

Für den Mittelstand ist es entscheidend, auf mehr als eine Bank zu setzen. Nicht nur Finanzplätze lassen sich vergleichen, sondern auch Banken: Die Geschäftsmodelle reichen von „hoch kriminell“ bis „top seriös“ – und das Eigenkapital kann bei mancher Privatbank trotz Staatshilfen negativ sein oder auch weit mehr als 20 Prozent betragen. Wer seine Steuersparmodelle vorher schriftlich begutachten lässt, ist auch ohne Bankgeheimnis auf der sicheren Seite: Von Bank, Versicherung oder Kundenberater kann man dies gewiss nicht erwarten.

 

von Dr. Johannes Fiala und Hans L. Merten

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.dzw.de (veröffentlicht in „Die Zahnarztwoche“ 16/2009, Seite 6)

und

VITA Mai/Juni 2009, Seite 25-26 unter der Überschrift: Bedeutung der EU- und OECD-Abschaffungspläne für Ärzte und Apotheker

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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