betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge

Wenn die Betriebsrente nicht hält, was man Ihnen versprochen hat

Jeden Tag erfahren wir durch Politik und Medien, dass die gesetzliche Rente einmal nicht ausreichen wird, um im Leben nach der beruflichen Karriere den gewohnten Lebensstandard zu halten. Vermeintlich sicherer fühlen sich diejenigen unter uns, die zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung noch eine Betriebsrente abgeschlossen haben, denn sie erhalten mit dem Eintritt in die Rente eine zusätzliche Versorgung im Alter. Häufig allerdings sehen wir bei unseren Mandanten, spätestens wenn die erste Zahlung auf dem Konto eingeht, dass die Überraschung oder besser die Enttäuschung groß ist, wenn die betriebliche Altersvorsorge deutlich geringer ausfällt als erwartet. Dies ist häufig der Fall und er betrifft sowohl Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber ein Umwandlungsvereinbarung getroffen haben als auch Unternehmer selbst, insbesondere aus dem Mittelstand, die für ihre eigene Vorsorge eine bAV abgeschlossen haben.

An dieser Stelle sei noch vermerkt, dass dies unabhängig davon ist, welche der derzeit vier möglichen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge bzw. fünf Sie gewählt haben oder von Ihrem Arbeitgeber vorgegeben bekommen haben. Für diese Disbalance zwischen Erwartungshaltung des Rentners und tatsächlich verfügbarer Rente gibt es mehrere Ursachen, die hauptsächlich in der Natur des Vorsorgemodells selbst zu finden sind. Des Weiteren bietet die Betriebsrente sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nicht nur Vorteile, wie Sie nachstehend feststellen können.

Übersicht der fünf Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds

Was ist eigentlich eine betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge, auch genannt Betriebsrente oder wie es in der Werbung immer öfter heißt Entgeltoptimierung, ist in ihrer staatlich geförderten Form der Entgeltumwandlung ein Steuerverlagerungsmodell zur Vorsorge im Alter. Es gestatte Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichsam, den vereinbarten, umgewandelten Anteil des Einkommens ohne Einkommenssteuer und Sozialabgaben für die Vorsorge im Alter zu verwenden. Bis hier klingt das sehr vielversprechend für alle Beteiligten, denn der Arbeitnehmer sorgt für seine Rente vor und spart sich gleichzeitig Sozialversicherung sowie Steuern und Solidaritätszuschlag. Auch der Arbeitgeber spart sich wie erwähnt Sozialabgaben und natürlich profitieren nicht zuletzt auch die Versicherungen, denn die hat einen weiteren Abschluss für die nächsten Jahrzehnte in der Tasche.

Happy End für alle möchte man meinen, allerdings liegen zwischen dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge und der eigentlichen Inanspruchnahme der Rente viele Jahrzehnte. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ergeben sich eine Vielzahl verschiedener Probleme, die insbesondere mit dem Eintritt in die Rente des Arbeitnehmers ans Tageslicht kommen. Nachstehend haben wir die häufigsten Nachteile/Probleme der Betriebsrente aufgelistet, die immer wieder zu Verunsicherung und Unzufriedenheit der Betroffenen führen. Gerne helfen wir auch Ihnen bei den vielseitigen Problemstellungen rund um das Thema Entgeltumwandlung und bAV weiter.

Die Nachteile der Betriebsrente für Arbeitnehmer:

  • niedrigere Altersrente sowie Erwerbsminderungsrente
  • niedrigeres Arbeitslosengeld
  • niedrigeres Krankengeld
  • Rentenzahlungen der Betriebsrente unterliegen der Einkommens­steuer
  • Es entfallen Beiträge auf Rentenzahlungen der Betriebsrente zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Teils enorme Abweichung von Musterberechnung und tatsächlicher Rente nach Abzug aller Kosten
  • Verkauf des Unternehmens ins Ausland und Einstands­pflicht des Arbeitgebers können zu Ausfällen führen
  • Insolvenzrisiken: Arbeitgeber-Insolvenz, Insolvenz von Beratern- und Vermittlern, Insolvenz von Produktgebern (z.B. Investmentfonds, Lebensversicherungen, Vermögensverwaltern).

Unsere Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer:

  • Prüfung Ihrer Versicherungsunterlagen hinsichtlich einer Rückabwicklung der betrieblichen Altervorsorge
  • Durchsetzung einer Erhöhung der bAV beim Arbeitgeber
  • Unterstützung bei der Prüfung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einer bereits abgeschlossenen bAV
  • Prüfung der juristischen Möglichkeiten hinsichtlich der Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Leistungs­ausfall des Versorgungs­trägers
  • Prozessführung und gerichtliche Geltendmachung
  • Optimierung der Abgaben bei Planung von Altersvorsorge und Altersversorgung, einschließlich Gestaltung von Abfindungsfällen
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Versicherungen, nebst (auch freien) Beratern – einschließlich Zukunftsschäden

Stolperfallen der Betriebsrente für Arbeitgeber:

  • Einstandspflicht gegenüber Arbeitnehmern bei Ausfall des Versorgungsträgers
  • Anpassungsprüfungspflicht
  • Verkauf des Unternehmens
  • Beraterhaftung bei der Vermittlung der Verträge
  • Regelung der Unternehmensnachfolge / ggf. vorweggenommene Erbfolge

Unsere Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber:

  • Begleitung sach­verständiger versicherungs­mathematischer Begutachtung 
  • Sanierung und Abfindung der bAV als Abgabensparmodell
  • Beratung zur Anpassungsprüfungspflicht
  • Beratung bei Unternehmens­käufen und Risikoanalyse, auch bei Erbschaftsfällen und Unternehmens­verkauf
  • Prozessführung und gerichtliche Geltendmachung
  • Unterstützung bei der Formierung einer Stiftung als Alternative zur klassischen bAV für Unternehmer
  • Juristische und ökonomische Beratung von Arbeitgebern hinsichtlich der Wahl des Vorsorgemodells
  • Kostenoptimierung bei drohender Liquiditätsfalle und/oder Rentner-GmbH, einschließlich Restrukturierung
  • Gestaltung und Prüfung des Insolvenz-Schutzes betreffend Schutzlücken, einschließlich Treuhändervereinbarungen, und sogenannter Versicherungsmäntel ausländischer Versicherer
  • Durchsetzung von Schadens­ersatz­ansprüchen gegenüber Banken, Versicherungen, nebst (auch freien) Beratern – einschließlich Zukunfts­schäden
  • Planung und Kontrolle von Modellen betreffend Zeitwertkonten und Altersteilzeit, sowie deren Abfindung.

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