Haftung bei betrieblicher Altersversorgung ?

    Brisante Haftungsgefahren für Arbeitgeber – Minderleistungen für Arbeitnehmer !

    „Heut� back ich, morgen brau ich und
    übermorgen …“ (Grimm�s Märchen)

    Unsichere Rente

    „Die Rente ist sicher“ verkündete die
    Politik. Danach folgte der Appell, die
    Bürger mögen sich doch ein zweites
    Standbein fürs Alter, die betriebliche
    Versorgung (bAV), aufbauen – insbesondere
    durch Entgeltumwandlung.
    Auch diese Form des Sparens bedeutet
    für den Bürger einen spürbaren
    Konsumverzicht.
    Clevere Verkäufer, insbesondere von
    Versicherungsprodukten, nutzten die
    Gunst der Stunde. Arbeitgebern wurden
    massenhaft Verträge in Milliardenhöhe
    verkauft, die durch hohe Abschlusskosten
    in den ersten Jahren vorerst oft
    gar keinen Rückkaufswert besitzen.
    Abschluss- und Verwaltungskosten
    wurden aus dem Lohn der Mitarbeiter
    fi nanziert. Was bei einer kleinen Gehaltsumwandlung
    mit beispielsweise
    fehlenden 2000 Euro beginnt, endet im
    Alter mit einem Defi zit in bis zu mehr
    als 10facher Größenordnung. Für diese
    Differenz haftet mit etwas „Pech“ der
    Arbeitgeber.

    Versichere r kalkulieren mit
    uninformierten Kunden

    In der Zeitschrift Versicherungswirtschaft
    bringt es ein Abteilungsdirektor
    Lebensversicherung – selbst im Firmenversicherungsgeschäft
    tätig – auf
    den Punkt: Die Arbeitgeber werden
    selten wegen Falschberatung klagen,
    weil „die Sachverhalte teilweise derart
    kompliziert sind, dass sie selbst Steuer-
    und Rentenberater kaum entdecken
    werden.“
    Die Versicherer werden geschützt
    durch „Intransparenz sowie die regelmäßig
    langen Zeiträume bis zur Aufdeckung
    und gerichtlichen Klärung der
    Haftungstatbestände. … – eine Fehlberatung
    ist vor diesem Hintergrund
    grundsätzlich schwierig nachzuweisen.“
    Und die Schadensfeststellung
    ist „nicht einfach und von zukünftigen
    Entwicklungen abhängig.“

    Sichere Arbeitgeberhaftung
    die Rentenfalle

    Das Kernproblem ist, dass nahezu jeder
    Arbeitgeber über die Abschlusskosten
    nicht aufgeklärt wurde. Für den
    Arbeitnehmer bleibt bei durchschnittlicher
    Betriebszugehörigkeit zumeist
    mehr „netto“ übrig, wenn er das Geld
    ohne bAV-Modell versteuert und auf
    sein Sparbuch gelegt hätte.

    Unterstützung durch Aktuare
    als Experten

    Die viel gepriesene „unabhängige“
    Beratung entpuppt sich bei näherer
    Prüfung in über 95% der Fälle als Haftungsfalle
    für Arbeitgeber. Hohe Verwaltungs-
    und Abschlusskosten belasten
    später die Bilanz, bis hin zur Insolvenz.
    In der Regel wird nur ein unabhängiger
    Aktuar (Berater) dem Arbeitgeber aufzeigen
    können, welche wirtschaftlichen
    Haftungsgefahren bestehen – die komplexen
    Sachverhalte lassen sich so
    doch transparent machen und eine
    Waffengleichheit zu den nur vermeintlich
    durch Intransparenz geschützten
    Produktgebern und Vermittler herstellen.
    Aktuare sind mathematisch ausgebildete
    Sachverständige die Fragestellungen
    aus den Bereichen
    Versicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage
    und Altersversorgung mit
    mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie
    und Statistik
    (Versicherungsmathematik, Bausparmathematik
    und Finanzmathematik)
    bearbeiten und dafür Lösungen unter
    Berücksichtigung des rechtlichen und
    wirtschaftlichen Umfeldes entwickeln.
    Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung
    und Bewertung von Risiken
    wie den Versicherungsrisiken,
    Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken.
    Allgemein ausgedrückt beschäftigt
    sich ein Aktuar mit Wirtschaftsprozessen,
    in denen mathematische oder
    statistische Methoden verwendet
    werden. www.wikepedia.de
    Weitere Quellen: www.aktuar.de Deutschen
    Aktuarvereinigung e.V.

    Geld-zurück von den Trägern betrieblicher
    Altersversorgungswerke

    Der Versicherungsvermittler nimmt in
    der Regel persönliches Vertrauen in Anspruch
    – auch hinter einer Vermittlungs-
    GmbH kann er sich nicht verstecken: Er
    haftet persönlich. Aber auch der Versicherer
    oder eine Unterstützungskasse
    haften dem Arbeitgeber. Ein Handlungsbedarf
    entsteht vor allem, weil
    der Arbeitgeber 30 Jahre (Verjährung)
    gegenüber seinen Mitarbeitern einstehen
    muss – im übrigen aber nach 10
    Jahren spätestens für den Arbeitgeber
    der Regress gegenüber dem Vermittler
    verjährt sein kann. Aktuare – die mit der
    Kalkulation solch lang laufender Verträge
    mit unterschiedlichen Leistungskomponenten
    vertraut sind – können
    jedoch den sich entwickelnden Schaden
    noch rechtzeitig vorausberechnen.
    Nicht selten genügt das Gutachten eines
    Aktuars und das Anschreiben eines Anwaltes,
    um die komplette Rückabwicklung
    zu erreichen. Für den Arbeitgeber
    beruhigend ist, dass dann auch die
    Kosten des Aktuars bzw. Sachverständigen
    (ohne den ja Transparenz und
    Schadenermittlung meist nicht möglich
    sind) und die Vergütung des Anwalts
    vom Träger der betrieblichen Altersversorgung
    zu übernehmen sind: Er haftet
    auch für seine Vermittler, denn diese
    gelten als seine Erfüllungsgehilfen.

    Erfolg durch Kompetenz

    Die tägliche Praxis zeigt, dass ein versicherungsmathematisches
    Sachverständigengutachten
    und ein Anwaltsschreiben
    in der Regel genügen, damit
    der Schaden des Arbeitgebers ersetzt
    wird. Es existieren bereits zahlreiche
    Urteile – ein weiteres mag kaum ein
    Versicherer riskieren. Am Ende wird
    der Versicherer mit einer von ihm nicht
    gewollten Transparenz konfrontiert.
    Solange die Klagen – wie die Branche
    feststellt – sich in Grenzen halten,
    wird daher aus betriebswirtschaftlichen
    Gründen lieber außergerichtlich gezahlt
    und neue einschlägige Urteile vermieden.
    Die Arbeitgeber haben vor allem
    deshalb recht gute Chancen, weil regelmäßig
    der Verdacht eines Betruges
    durch Versicherer und Vermittler im
    objektiv-strafrechtlichen Sinne beim
    Arbeitgeber aufkommt, sobald er durch
    Aktuar und Anwalt über die existentiellen
    wirtschaftlichen Folgen seiner
    oft als haftungssicher angepriesenen
    Modelle zur betrieblichen Altersversorgung
    aufgeklärt wurde. Wenn Vermittlern
    gesagt werden muss, dass ihre
    Fehlberatung kaum zu Haftungsklagen
    führen wird, weil sie schon hinsichtlich
    der Schadenfeststellung vom Versicherer
    durch Intransparenz geschützt sind,
    kann man das hinter diesen Verträgen
    stehende wirtschaftliche Risiko erahnen.
    Der Unterschied zwischen einem
    theoretischen und einem sich realisierenden
    Risiko liegt für den Produktgeber
    und Vermittler dann nur in der herzustellenden
    Transparenz.
    Dr. Johannes Fiala, (www.fi ala.de)

    (Brennpunkt Handwerk 2/2007, 34)

    Mit freundlicher Genehmigung von https://www.handwerk-rww.de />www.handwerk-rww.de.

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    Haftung bei betrieblicher Altersversorgung ?

    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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