PKV: Unmögliche Flucht vor steigenden Beiträgen

Zur Teuerung in der PKV trägt vieles bei. Beispielsweise Umlagen zur Quersubventionierung für den Basis-, Standard- und Notlagentarif. Wer seine PKV vor dem 01.01.2009 abgeschlossen hat kann auch in den Standardtarif wechseln – die anderen nur in den Basistarif. Auch das fehlende Kündigungsrecht des Versicherers (VR) bei Beitragsverzug verteuert die PKV. Ebenso dass immer weniger Kunden ihre PKV wechseln oder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückgehen und ihre Alterungsrückstellungen (AR) zurücklassen. Dazu die längere Lebenserwartung. Ferner die Möglichkeit der Ärzte, teurere und mehr Behandlungen zu propagieren, also Patienten zu steuern.

 

Steigende Rückstellungen lassen die Beiträge anwachsen

 

Mindestens 10% des PKV-Beitrags ist ähnlich einer Lebensversicherung beim PKV-Versicherer zur Beitragsentlastung im Alter zurück zu legen. Versicherungsmathematisch werden Beiträge nach dem jeweils erreichten Alter erhöht. Wenn also ein Tarif im erreichten Alter um sechs Prozent erhöht wird, der Versicherte aber wegen seiner Vorversicherungszeit oder der beim früheren Tarifwechsel angerechneten Alterungsrückstellung nur die Hälfte des Neuzugangsbeitrags seines erreichten Alters zahlt, beträgt die gleiche absolute Erhöhung bei ihm schon rund zwölf Prozent.

 

Insofern ergeben sich „scheinbar” hohe Anpassungsprozentsätze also auch aus günstigen Beiträgen infolge hoher Alterungsrückstellungen, insbesondere auch nach Tarifwechseln.

 

Niedrigzins trifft jüngere Versicherte stärker

 

Bei den Älteren fallen indes über die Restlaufzeit bis Lebensende bei den Alterungsrückstellungen kaum mehr Zinsen an, so dass sich auch ein verminderter Rechnungszins nicht stark auswirkt. Die Auswirkung tritt eher in jungen Jahren am stärksten ein, weil ja dann über eine sogar noch weiter steigende AR der kalkulierte Zins auf Jahrzehnte fehlt, was durch höhere Beiträge ausgeglichen werden muss.

 

Die Ursache hoher Beitragsanpassungen liegt beispielsweise auch am Nachholbedarf, wenn Beiträge bis zu mehr als 5 Jahre lang nicht angepasst werden durften, und sich seitdem die Verhältnisse im Tarif stark geändert haben, bei allen Berechnungsgrundlagen. Wegen § 204 VVG kann sich ein Versicherer gegen tendenziell kränkere Wechsler aus höherwertigen Alttarifen leider auch nicht wehren. Wenn dann durch kranke Wechsler das ehemals gesunde und damit relativ preiswerte Tarifkollektiv sich hin zu einem schlechteren Gesundheitszustand verschiebt, müssen stärkere Beitragsanpassungen folgen.

 

Vorher einkalkulieren kann und darf man solche Effekte als VR nicht. Gerade diese Wechsler sowie die lang Versicherten sind dann von den prozentual stärksten Anpassungen betroffen. Tausende Euros für einen Tarifwechsel-Makler, war dann später erkennbar eine Fehlinvestition gewesen.

 

Wer also wegen einer Beitragsanpassung jetzt 150 EUR mehr zahlen muss, sollte sich freuen, dass er bisher so billig weggekommen ist, weil andere jetzt zwar nicht so stark erhöht werden, aber nur, weil sie bisher schon so viel zahlten. Privatversicherte sollten einen Teil des Geldes, das sie durch niedrigere Zinsen auf Darlehen für ihre Investitionen einsparen, oder durch Mieterhöhungen bei ihren Mietern und Gewinne an der Börse mehr einnehmen, für die Altersvorsorge zurücklegen. Die höheren  Beiträge der PKV sind dazu schon ein Teil, denn 50 – 70 Jährige können hier meist schon zwischen 60 und 100 TEUR AR angesammelt haben, künftig noch mehr.

 

Wer wirklich nicht mehr zahlen kann, geht in den Standardtarif mit Leistungen auf GKV-Niveau, und zahlt da im Schnitt noch 160 EUR. Und dann gibt es auch noch den Notlagentarif für nur rund 100 EUR monatlich, bei dem man die gleiche Leistung bei akuter Behandlung ganz ohne Selbstbeteiligung (SB) auch dann bekommt, wenn man gar nichts zahlt. Wer meint, dass ihm die EZB das Geld für Altersvorsorge über hohe Zinsen verschaffen müsse, sollte mal daran denken, ob er es nicht zur Abwechslung mal mit ehrlicher Arbeit versuchen könnte, sich für später etwas zurückzulegen.

 

Bis zu weit mehr als 1.000 € Monatsbeitrag für die PKV sind im höheren Alter keine Seltenheit, wenn man bei den Leistungen nicht erheblich abspeckt oder lange Jahre in einem Beitragssicherungsplan für einen zusätzlichen Beitragsnachlass im Alter mehr Alterungsrückstellungen angespart hat.

 

Niemand wird gezwungen, in hochwertigen gegenüber der GKV leistungsstarken PKV-Tarifen zu verbleiben. Mancher Versicherungsnehmer (VN) läßt sich beispielsweise durch Streit über PKV-Kostenerstattungen motivieren zurück in die GKV zu wechseln. Alternativ kann auch eine PKV-Versicherung im Ausland in Frage kommen, sowie eine Mitgliedschaft in einer Kranken-Unterstützungskasse (UK). Neben einer UK oder einer GKV kann man einzelne Tarifbausteine seiner bisherigen PKV auch behalten oder Zusatzversicherungen abschließen. Häufig kann der Wechsel bei den Ausgaben entlasten – vielleicht nicht auf Dauer. Mancher Tarifwechsler bemerkt, daß sein neuer PKV-Tarif nach einigen Jahren teurer geworden ist als sein Alttarif.

 

Vorteile durch negative Zinsen?

 

Ein Überangebot auf den Kapitalmärkten, also Geld das angelegt werden soll, drückt den Zins nach unten – bis in den negativen Bereich. Damit sinkt kalkulatorisch der Zinsanteil bei den Produktpreisen Der durchschnittliche „Bodenanteil“ der Produktpreise ist – abgesehen von örtlichen Blasen – relativ stabil, denn es gab kaum erhöhte Nachfrage wegen der seit Jahrzehnten in etwa stabilen Reallöhne.

 

Ein kreditfinanziertes Wirtschaftswachstum blieb dauerhaft aus, denn die Kapitaldienstfähigkeit der Haushalte hat durchschnittlich nicht zugenommen – und die Unternehmen besitzen häufiger Überkapazitäten und sind im Durchschnitt dank niedriger Steuern zu Netto-Sparern geworden. Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird die Ausweitung von Immobiliendarlehen dämpfen. Es wäre eine EZB-Legende zu glauben, daß vermehrt Anleger in Aktien investieren um dortige Gewinne sodann zu konsumieren. Der Staat spart zunehmend bei den Zinsausgaben – eine Tilgung ist nicht vorgesehen; ein Potential für Steuerentlastungen.

 

Wenn der risikolose Zins unserer Staatsanleihen bei null liegt, so bedeutet jeder positive Zins ein Risiko für den Anleger. Damit ist aber noch gar nicht ausgemacht, wann der Realzins nach Steuern positiv ist. Denn selbst bei 4% Zinsertrag könnten 1% Steuern und 3% Inflation abzuziehen sein.

 

Wäre eine Inflation gewünscht, und damit höhere Zinsen, müßte der Staat die Monstranz der selbstverordneten „schwarzen Null“ ablegen, und durch Fiskal- sowie Strukturpolitik ersetzen. So aber bleibt der Zins dauerhaft niedrig und die Altersversorgung kostet nominell ein Vielfaches an Sparleistung, eingeschlossen den Aufwand für die Alterungsrückstellungen in der PKV.

 

Um eine Altersvorsorge aufzubauen, insbesondere zum Bezahlen der PKV-Beiträge im Alter, braucht man keinen Zins, sondern aus ehrlicher Arbeit erworbenes Geld. Bei niedrigerem Zins muss man länger oder härter arbeiten oder einen größeren Anteil dafür zurücklegen. Null ist nur eine Zahl zwischen 10 und minus 10 aber keine absolute Grenze, die Altersvorsorge unmöglich macht. Der Zins ist ein Mass dafür, wie der Wert von Geld heute zu dem morgen eingeschätzt wird.

 

Die Alten verarmen also, weil sie zu wenig vorsorgen, angeblich weil es sich nicht lohnt, vielleicht auch, weil sie zu aktiven Zeiten meinen, dass sie nichts übrig haben, um es zurückzulegen. Das ist natürlich nicht wahr, wenn man sieht, wie sie ihr Geld für nicht Überlebensnotwendiges verschwenden, um den Lebensstil der Nächst-Reicheren zu kopieren. Wenn die Armen ihren Konsum einschränken müssen, ist es Pflicht der Reichen, in diese Lücke einzuspringen. Die armen Produzenten sollten sich freuen, wenn ihnen die Reichen ihre Produkte abkaufen, statt dass sie darauf sitzen bleiben oder als Steuerzahler für dem Ausland gegebene Kredite einspringen müssen, damit diese die überflüssig produzierten Waren abnehmen.

 

Geld ist zum Ausgeben da, nicht um es anzuhäufen. Angemessen etwas für das Alter zurückzulegen ist aber nicht zu beanstanden. Ausgeben für Konsum nützt allen, auch den Armen und bisher arbeitslosen. Geld anzuhäufen, um noch mehr zu haben, das man auch später nicht braucht, ist zu verwerfen. Dr. Abdul Azim Islahi, Professor für Ökonomie am Islamic Economics Institute an der King Abdulaziz University in Jeddah, schrieb in seiner Doktorarbeit zum Thema „Economic Concepts of Ibn Taimiyah“ auf Seite 118 (der revidierten Fassung der Islamic Foundation in Leicester) folgendes:

 

“Die Verpflichtung eines Mannes, SICH und seine unterhaltsberechtigten ANHEHÖRIGEN zu versorgen, erfordert u.a. weltliche Mittel, was ihren Erwerb zu einem (religiösen) Gebot werden lässt. Ibn Taimiyah stützt diese Ansicht, indem er einen der frühesten Fiqh-Gelehrten zitiert, nämlich (den Tabi’in) Sa’id bin al-Musayyib, der sagte, dass nichts Gutes an einer Person sei, die Reichtum verabscheut, wo doch eine Person damit in der Lage sei seinem HERRN zu dienen, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, sich selbst zu beschützen und unabhängig von anderen zu bleiben.“

 

Das Gedankenexperiment „Josephspfennig“ des Ökonomen Richard Price mit exponentieller Geldvermehrung durch den Zinseszins zeigt, dass ein positiver Zins auf Dauer absurd ist und der Minuszins eine vernünftige Lösung. Ggf. auch die Vermögenssteuer oder die Pflicht für Muslime, von größerem Geldvermögen 2,5 % im Jahr für die Armen zu geben. Gelegentliche Kriege, Erdbeben, auch die Pflicht zur Kopfjagd, kann bewirken, dass ein positiver Zins aufrechterhalten werden kann. Minuszinsen ermöglichen aber den Frieden Die im BGB seit dem Jahre 1900 festgeschriebene Verzinsung versuchte bereits 1919 der Ökonom Gottfried Feder als „Zinsknechtschaft“ abzuschaffen.

 

Die Versicherer können das Geld absehbar nicht mal gegen real positive Zinsen ausleihen, sondern legen es sozusagen in den Tresor. Sie müssen jedes Jahr Kassensturz machen und wenn sie von dem anvertrauten Geld etwas verloren haben, oder auch nur weniger als die 3 % im Mittel an Garantiezins verdient haben, dann müssen sie es mit ihrem eigenen Kapital ersetzen.

 

Die Versicherer müssen jedes Jahr prüfen, ob sie nicht vielleicht dem Kunden mehr schulden als sie noch haben. Eine Aktienkrise oder einen Sturz der Anleihepreise können sie nicht über Jahresende hinaus aussitzen, es sei denn, sie haben genug Eigenkapital. Der legale Bilanztrick über stille Lasten erwirtschaftete Verluste zu verstecken und auszusitzen kann diese Gefahr nicht beseitigen.

 

Also werden die Versicherer erzogen, sich so zu verhalten wie der unnütze Knecht mit den anvertrauten Talenten. Heutige Regularien sind schon noch zeitgemäß, wenn es um Garantien geht. Nur Garantien zu erwarten ist nicht zeitgemäß, wenn man dafür nach 30 Jahren Sparen die Beiträge und sonst nichts zurückbekommt. Für ein langfristiges Geschäft wie das Versicherungsgeschäft mit einem “Ausgleich in der Zeit” über Jahre passt kein jährlicher Kassensturz. Das ist wie wenn man dem Knecht sagt, er möge etwas riskieren und einen ordentlichen Ertrag bringen, aber in Aussicht stellt, dass man mit dem Säbel jeden Abend vorbeikommt um nachzuschauen, ob das Geld noch vollzählig da ist.

 

Für jemanden, der Rendite will, ist es völlig widersinnig, das Geld jemandem zu geben, der dafür garantieren soll. Zudem noch ständig, weil VN beim Lebensversicherer monatlich kommen können um den garantierten Rückkaufswert zu verlangen. Anders ist dies bei britischen Versicherern, wo es eine Garantie zum Ablauf in 30 Jahren gibt, aber dazwischen keine. Die gesetzliche Regulierung treibt mithin die PKV-Prämien nach oben und die Lebensversicherungsleistungen nach unten.

 

Noch kaum Nachfrage durch Versicherte im Standardtarif

 

Wer 55 Jahre alt ist oder bereits eine (EU-)Rente bezieht, und weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, 2016: 56.250 €) verdient, oder wer den 65ten Geburtstag erreicht hat, könnte in den Standardtarif wechseln, wenn er sich bis 2008 PKV-versichert hat. Die kassenärztlichen Vereinigungen benennen auf Nachfrage Ärzte/ZÄ, die bereit sind, zu den Konditionen des Standardtarifes zu behandeln. Diese haben einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag.

 

In mancher Großstadt gibt es einen solchen Arzt mit Praxis im vierten Stock ohne Aufzug, wo die Patienten im Hausflur warten müssen, etwa im Glasscherbenviertel. Der versteht aber vielleicht nur arabisch oder Zeichensprache. Man muss halt darauf deuten, wo es weh tut. Alternative: Man wartet bis Samstags und geht dann zur Notfallambulanz z.B. ins Krankenhaus.

 

Wer in der Hoffnung, dass die Schmerzen entweder abnehmen oder man stirbt erst dann dorthin geht, wenn beides nicht eingetreten ist, wird auch als Notfall im Notlagentarif durchgehen. Wenn die Zahl der Versicherten im Standardtarif zunimmt, wird es auch mehr Angebote geben. Früher mussten die Autofahrer sich auch ihr Benzin in Halbliterflaschen aus der Apotheke besorgen. Dafür findet man heute nur noch selten vor der Gaststätte einen Pfosten, wo man sein Pferd anbinden kann.

 

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

mit freundlicher Genehmigung von

www.procontra-online.de (Veröffentlicht am 09.11.2016)

 

  1. Link:  http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/11/pkv-unmoegliche-flucht-vor-steigenden-beitraegen/
  2. Link: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/11/pkv-unmoegliche-flucht-vor-steigenden-beitraegen/?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=1&cHash=a42aec8113938a38bdbe554f46d5d20f
  3. Link: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/11/pkv-unmoegliche-flucht-vor-steigenden-beitraegen/?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=2&cHash=19cc382f8b52fdbc4fb70bc24d6fbf81
  4. Link: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/11/pkv-unmoegliche-flucht-vor-steigenden-beitraegen/?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=3&cHash=1a45ccd70bce10dcc047352c1c5c43e3

 

und

http://www.network-karriere.de (veröffentlicht in Heft 12-2016, Seite 30 unter der Überschrift: Die unmögliche Flucht vor steigenden Beiträgen)

 

und

http://www.komet-pirmasens.de/

veröffentlicht in “Der Koment, Fachzeitung für Schausteller und Marktkaufleute” 20.11.2016 (Ausgabe 5553, Seite 3)

und

www.pt-magazin.de (veröffentlicht am 17.11.2016)

Link: http://www.pt-magazin.de/de/wirtschaft/finanzen/die-unm%C3%B6gliche-flucht-vor-steigenden-beitr%C3%A4gen-in-_ivm38piz.html

und

www.seniorconsulting.de

 

 

und

 

www.experten.de (veröffentlicht am 21.11.2016 unter der Überschrift: Die unmögliche Flucht vor steigenden Beiträgen in der PKV – Teil 1)

 

und

www.experten.de (veröffentlicht am 22.11.2016 unter der Überschrift: Die unmögliche Flucht vor steigenden Beiträgen in der PKV – Teil 2)

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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