RECHT + VERSICHERUNG

Gleichstellung „Unisex-Tarife"
Ab dem 21. Dezember dieses Jahres sind Männer und Frauen auch bei Versicherungen gleichgestellt. So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden. Von diesem Zeitpunkt an werden alle unterschiedlichen Prämienkalkulationen nach Geschlechtern hinfällig.

Mit den neuen „UnisexTarifen" sind Beiträge und Leistungen zukünftig für alle gleich. Es ist daher ratsam, bei echtem Bedarf noch vor dem 21. Dezember 2012 eine Versicherung abzuschließen, um von den zur Zeit im Einzelfall günstigeren Beiträgen zu profitieren – wie es beispielsweise bei einer privaten Krankenversicherung für Männer zutrifft.

Immobilien Erbe-Favorit

Das Immobilienvermögen der ab 65-Jährigen dürfte sich in den kommenden 18 Jahren verdoppeln – immer mehr Deutsche hinterlassen ihren Nachkommen immer wertvollere Immobilien.

55 Prozent der potentiellen Erblasser planen, ihren Nachkommen eine Immobilie zu vermachen, so das Ergebnis einer aktuellen Allensbach – Umfrage. Die Wahrscheinlichkeit, ein Eigenheim zu erben, hat sich damit fast verdoppelt. Bislang auf Platz vier der Erbsachen, verdrängt die Immobilie Schmuck und Möbel auf die hinteren Ränge und behauptet nun den ersten Platz. Geld – zuvor meistgenanntes Erbgut – liegt knapp dahinter auf Rang zwei. Damit wird Wohneigentum zur treibenden Kraft des immer größer werdenden Erbvolumens in Deutschland. Und die Zahl der vererbten Häuser und Wohnungen wird weiter steigen.

Dieter Pfeiffenberger, Vorstandsvorsitzender der BHW-Bausparkasse, erwartet, dass eine große Modernisierungswelle auf Deutschland zurollt. Viele der zu vererbenden Häuser sind noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut worden.

Ob Eigentumswohnung oder Haus – auch der Wert der zu vererbenden Immobilien steigt stetig. 23 Prozent der befragten Erblasser schätzen, dass ihre Immobilie zwischen 250.000 und 500.000 Euro wert ist.

Gut versichert

Rund 2.100 Euro gibt jeder Deutsche im Jahr durchschnittlich für Versicherungen aus. Gegen alle Wechselfälle des Lebens kann sich niemand absichern, für die existentiellen Risiken sollte man jedoch unbedingt vorsorgen. In jeder Lebensphase ist ein anderer Versicherungsschutz notwendig – das sollten auch Senioren beachten und prüfen, ob die Policen noch der aktuellen Lebenssituation entsprechen. Welche sind sinnvoll, auf welche kann man getrost verzichten? Braucht man wirklich eine spezielle Seniorenversicherung? Antworten finden Sie in der BdV-Broschüre „Gut versichert – auch im Alter", www.bundderversicherten.de.

Berufseinsteiger sind bei den Assekuranzen eine beliebte Zielgruppe und begehrte Adressaten für provisionsstarke Kapitalversicherungen. Dabei sollten Auszubildende und Studierende lieber von Kapitallebens- oder Rentenversicherungen „die Finger lassen", raten die unabhängigen Versicherungsexperten. Viel wichtiger sei eine eigene Privathaftpflichtversicherung – falls keine Absicherung mehr über die Eltern erfolgt – und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufklärung bringt die BdV-Broschüre „Gut versichert – in Ausbildung und Studium", die auch im Internet heruntergeladen werden kann unter https://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-AzubiBroschuere.pdf.



Notfall- und Nachlass-Mappe

Ein Thema, das gerne verdrängt wird, das aber für Unternehmer noch wichtiger ist als für Privatpersonen, sind Anweisungen für den Notfall und die Regelung des Nachlasses. Wo befinden sich welche Papiere, wer muss informiert werden, welche Maßnahmen müssen eingeleitet werden?

Die Notfall- und Nachlass-Mappe bietet mit dem strukturierten Inhalt die benötigte Unterstützung. Vorgedruckte Formulare und Meldungen an staatliche Stellen und private Versicherungen sowie Anweisungen zum Geld- und Immobilienvermögen mit Übersichten über Kapitalanlagen schaffen Klarheit und Ordnung.

Die verschließbare Dokumenten-Mappe aus schwarzer Luxyl-Folie mit Goldprägung hat eine 2-Ring-Mechanik von 40 mm Ablagenhöhe und ist mit Register, Innenteil, Niederhalter und Schloss für 56,- € zzgl. 4,90 €Versandkosten zu beziehen. Dokumenten-Mappe mit Register und über 80 Seiten Innenteil.

Unter www.notfall-nachlass-mappe.de kann man sich umfassend informieren und kostenlos Material herunterladen oder anfordern: Verlag Bernd O. Dort, Postfach 71 03 67, 30543 Hannover. Tel.: 051112706 0173, Fax: 0511/2706 0174

Betriebsrenten

Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Juni 20 12 (Az. 3 AZR 408110) bestätigt, dass Arbeitgeber haften, wenn ein Träger der betrieblichen Altersversorgung (bAV), etwa eine Pensionskasse, seine Leistungen satzungsgemäß herabsetzt.

Durch das anhaltende Niedrigzinsniveau, spätestens seit Einführung des Euro, muss bald so gut wie jeder Arbeitgeber mit bAV-Zusagen damit rechnen. Vermittler behaupten gerne, dass die Auslagerung einer Versorgungszusage auf externe Träger der bAV – wie Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds – den Arbeitgeber aus seiner Verantwortung entlässt. Das Gegenteil ist richtig, wie das Urteil des BAG zeigt. Der Arbeitgeber haftet gleichwohl für die Erfüllung der Zusage, § 1 I 3 BetrAVG.

Lebt ein Unternehmen über seine Verhältnisse, so wird es insolvent. Das statistische Risiko dafür liegt bei etwa 1 % pro Jahr – ein großer Anteil der Arbeitnehmer und Betriebsrentner wird also davon betroffen sein. Die Betriebsrentner, also normale Arbeitnehmer, erhalten dann jedoch vom „Pensionssicherungsverein aG" oft weitaus weniger, als vom eigenen Arbeitgeber einmal fürs Alter zugesagt und geplant – auch hier also eine Leistungskürzung.

Dr. Johannes Fiala

Mit freundlicher Genehmigung von VDL Journal

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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