Managerhaftpflichtversicherung, D&O und Berufshaftpflichtversicherung sind ohne Schutzwirkung

Insolvenzverwalter sind nicht verpflichtet die zugunsten eines Managers beziehungsweise Geschäftsleiters abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof (Az.: IX ZR 161/15) im April diesen Jahres entschieden. Damit entfällt der Rechtsanspruch auf die zu Gunsten des Geschäftsleiters versicherte Deckung, insbesondere auf Freistellung bei Schäden.   Regelmäßig kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer Gemäß § 108 […]