Provisionsfreie Nettopolicen: Die zusätzliche Vergütungsvereinbarung kann widerrufen werden

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. III ZR 124/13) entschied, dass sich nicht nur ein Makler, sondern auch ein Versicherungsvertreter von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice eine Vergütung versprechen lassen kann. Kapitalanleger und Mittelstand nutzen zunehmend die Möglichkeit, bis zu mehr als 95 % Provisionen einzusparen. Dafür vereinbaren die Kunden […]