Die Beseitigung des unwiderruflichen Bezugsrechts durch Widerruf der Lebensversicherung

– Wie Erben oder Insolvenzverwalter den Vertragswert nachträglich vereinnahmen können –   Fällt ein Lebensversicherungsvertrag in den Nachlass, so handelt es sich zunächst einmal um alle Gestaltungsrechte; wie beispielsweise die Kündigung, den Widerruf eines Bezugsrechts, die Anfechtung des Versicherungsvertrages, sowie den Widerruf des Vertragsabschlusses selbst. Der Rechtsanspruch auf Auszahlung der vertraglichen Versicherungssumme richtet sich gegen […]