*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versersicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de) und Peter A. Schramm, Aktuar DAV (Diethardt), Diplom-Mathematiker (Univ.), Sachverständiger für Versicherungsmathematik, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de)
Wer nichts verändern will, verliert auch das, was er schon hat. (Professor Nagel)
Die folgende Geschichte hat mit lebenden Initiatoren, „Clearing-Stellen“, Versicherern und Vermittlern wirklich absolut nichts zu tun. ähnlichkeiten mit noch lebenden oder schon insolventen Beteiligten wären rein zufällig und sind hier keinesfalls beabsichtigt. Für den Unternehmer gilt: „Wer sich auf Verpfändung und Treuhandmodelle zum Insolvenzschutz von betrieblicher Altersvorsorge, Altersteilzeit oder Zeitwertkonto verlässt, schaut im Zweifel mit dem sprichwörtlichen Ofenrohr ins bayerische Voralpenland“. Wer diese Risiken in der Versorgung nicht erkennen will, verliert im Ernstfall, was er schon hat – nämlich alles ! Wer dies nicht glauben mag, lese im Bericht des Deutschen Bundestages (Petitionsausschuß) aus dem Jahre 2005 einfach nach, und in den Akten beim Insolvenzgericht.
Verpfändungs-Modell als Insolvenz-Schutz-Lüge?
Von einem gewaltigen Beratungsbedarf ist die Rede im bAV-Markt. Die Pensionszusage ist oft nicht „ausfinanziert“ – später zieht der Insolvenzverwalter die komplette Rückdeckung ein, wie es der BGH gestattet hat. Der strategische Fehler in der Rechtsabteilung des Versicherers lag schlicht darin, das Schadenspotential für den zu versorgenden Geschäftsführer zu verschweigen. Derweil hatte der Vermittler – selbst nur ein gemäß der Vertriebswerbung geschulter Verkäufer – den Geschäftsführer in Sicherheit gewogen: „die Verpfändung ist insolvenzfest“ – Mit nichten ! Der Insolvenzverwalter „rechnet auf“: Sozialgeld-II ist angesagt, lieber Unternehmer – von Ihrer Rückdeckung mit Lebensversicherung und Pension bleiben 0,0 Euro übrig. Der Schutz einer betrieblichen Altersversorgung für den Unternehmer in der Insolvenz ist im Inland (leider?) nicht mehrheitsfähig. Keine gesetzliche Regelung schützt das Lebensniveau – das spüren jährlich über 35.000 Unternehmer in der Insolvenz, wie den Seiten des Statistischen Bundesamtes leicht entnommen werden kann (www.destatis.de).
Lösung im Inland?
Die Lösung muss nicht immer im Inland liegen – der Blick in Dissertationen erleichtert die Rechtsfindung: über das Ausland kostet ein Insolvenzschutz etwas mehr, im Vergleich zu einer nicht immer insolvenzgeschützten Lebensversicherung in Liechtenstein. Die Preise schwanken von „ab 2000 Euro“ bis hin zu „nicht unter 1%“ für die Einrichtung – danach eröffnet sich ein weites Feld, denn es kann auch ein Vielfaches kosten. Der Laie wähnt, die (vermögenden) Deutschen schaffen ihr Geld ins Ausland, um die Steuer zu hinterziehen – ein Sport der so oder anders weit verbreitet ist. Doch darum geht es nicht: Es dreht sich um die nackte Existenz, den „Notgroschen“. Wer mag schon zum Sozialamt gehen, wenn das Unternehmen plötzlich pleite ist?
Treuhand-Modelle?
Findige „Experten“ haben sich eine neue Beruhigungspille einfallen lassen, die Doppeltreuhand, auch CTA-Modell (Contractual Trust Arrangement) genannt. Ein Modell, das in den USA unter dortigen Rechtsverhältnissen funktioniert, aber bei übertragung nach Deutschland einige Risiken birgt. Damit sollen in den USA Kapital und Rückstellungen für bAV aus den Bilanzen ausgegliedert werden, was aber in Deutschland ohnehin nach Handelgesetzbuch so nicht geht. Auch hat der Gläubigerschutz in Deutschland eine deutlich größere Tragweite als in den USA – und dies hat Auswirkungen. Die scheinbare Sicherheit liegt darin, dass der Arbeitgeber/Unternehmer mit einem Treuhänder eine „Verwaltungstreuhand“ vereinbart – in der Insolvenz wird hier später neuer Chef im Ring der Insolvenzverwalter sein. Dazu gibt es dann noch eine „Sicherungstreuhand“: Der Treuhänder schließt auch mit dem Mitarbeiter bzw. Geschäftsführer einen zusätzlichen Vertrag ab. Auch der ist praktisch nutzlos, wenn es zum „grossen Knall kommt“. Wenn man sich das aufzeichnet oder aufmalt – ein Dreiecksverhältnis. Und wo steht der Treuhänder: Na in der Mitte, genauer gesagt in der Interessenkollision. Darauf wird noch einzugehen sein, denn damit ist das Modell wohl ein „vorprogrammierter Rohrkrepierer“, und für den vielleicht ahnungslosen Vermittler der „Supergau, eine Haftungsbombe – meist ohne Versicherungsschutz“. Doch zunächst mal zur angeblich „sicheren“ Doppel-Treuhand: Gerät das Unternehmen in die Insolvenz, dann wird der Insolvenzverwalter vom Treuhänder das Geld wollen, und der Mitarbeiter/Geschäftsführer ebenfalls. Einer hat das Geld, zwei wollen es.
Niemand kommt ans Geld aus bAV und ZWK:
Die Praxis sieht so aus, dass es niemand bekommt: Der Treuhänder wird es einfach hinterlegen nach dem Motto „soll sich doch der Insolvenzverwalter mit dem Mitarbeiter/Geschäftsführer streiten”. Der Ex-Geschäftsführer wird sich betrogen fühlen, war ihm das Modell doch als absolut insolvenzsicher verkauft worden. Hat er doch jahrelang auf Gehalt verzichtet – und Treuhandgebühren bezahlt, sowie etwas für die schlechte Beratung. War da nicht diese feine Vertriebsunterlage gewesen – vom Zeitwertkontenanbieter und dem Versicherer? Jetzt kommt also doch (erst mal?) die Sozialhilfe dran? Mitarbeiter/Geschäftsführer fallen aus allen Wolken, als ihnen von ihrem Anwalt eröffnet wird: „Der Konzeptionär hat Sie getäuscht. Es ist sowohl einem StB-Treuhänder als auch einem RA-Treuhänder nach dem Berufsrecht verboten, in einer Kollision tätig zu sein. Praktisch haben Sie die teuren Treuhandgebühren bezahlt, obwohl von Anfang an gesetzlich klar war, dass der Treuhänder sich im Insolvenzfall strafbar machen würde.“ Die sichere Treuhand war von Anfang an nichts anderes als ein Vertriebsgag.
Unseriöser Konzeptionär?
Nehmen wir mal die Pfefferminzia, ein nobler Laden, mit bester Adresse, in der „Spezialabteilung“ sitzt ein Leiter-Vertrieb und posaunt „Wir haben das von der renommierten Kanzlei Hieb, Stichfest&Partner prüfen lassen – die Sache ist insolvenzfest“. Schade dass die Praxis anders aussieht. Der Abteilungsleiter ist ein vornehmer Betriebswirt, von Jura keine Ahnung, aber das Gutachten „seines Anwaltes“ gibt er keinem Vermittler: Die sollen sich auf sein Wort verlassen, und selber verkaufen und haften – die Plausibilität kann keiner prüfen, wie auch? Der Vertriebsleiter beurteilt das Gutachten für den Vertrieb nicht als verkaufsfördernd und deshalb weder als relevant noch dessen Inhalte im Schulungsbedarf als brauchbar. Der Geschäftsführer möchte den Vermittler haftbar machen. Der weist darauf hin, dass er leider selbst bereits in der privaten Insolvenz ist. Eine Haftpflichtversicherung hat er nie gehabt – dazu war er auch nicht verpflichtet, denn er ist kein Versicherungsvermittler. Wenn alles gut geht, dann solidarisieren sich später Vermittler und Geschäftsführer, zeigen den Schulungs- und Vertriebsleiter an – und verklagen ihn, vor allem ganz persönlich: Die Musterurteile zieht der Anwalt dann schon aus der Schublade, die gibt es nämlich schon. Der Vorwurf lautet auf „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ – bis zum letztinstanzlichen Urteil braucht der Mitarbeiter/Geschäftsführer allerdings viel Geduld. ähnlich das Vorgehen des Zeitwertkonten-Anbieters „Doktor Leichtfuß“: Auf Schulungsunterlagen beruft er sich auf eine angeblich „renommierte Kanzlei“ (in Wirklichkeit ist die pleite) und ein Professoren-Gutachten (doch kann niemand erkennen, ob sich dieses tatsächlich auf das beworbene Konzept bezieht). Wieder hat der Vermittler den schwarzen Peter mit beiden Händen fest in der Hand – er kann keine Plausibilität prüfen. Aber von irgend was muss man ja leben – selbst wenn es ungeprüft und nicht versichert ist. Der Vermittler hofft, dass nie ein Schadensfall eintritt – es würde ihn die Existenz kosten, eventuell auch ein Strafverfahren; der Produktgeber hat es schlicht einkalkuliert, selten jedoch den Schaden durch den Pressewirbel. Nichtigkeit beim (Doppelten)-Treuhandvertrag? Also, wenn der Unternehmer in die Insolvenz geht, dann will er als Geschäftsführer-Gesellschafter (GGF) „sein Geld“, nämlich seine Altersvorsorge haben. Aber der Insolvenzverwalter auch, denn der wird immer eine Managerhaftung finden, um das Geld auch für sich, seine Insolvenzmasse einzufordern. Der Treuhänder sitzt buchstäblich zwischen den Stühlen, und dies ist leider die praktische Regel. Der Treuhänder hinterlegt das Geld, vorbei der Traum von der insolvenzsicheren GGFVersorgung oder dem konkursfesten Zeitwertkonto. Schade auch, oder ? Nun – endlich – denkt der GGF nach und erkundigt sich: Der Treuhänder, ein passabler Steuerberater, hat sich von Anfang an in die Kollision begeben. Dafür haftet er. Er ist nicht versichert, wird dann später deutlich. Die Berufsordnung verbietet, sich zwischen die Stühle zu setzen. Das Strafbarkeitsrisiko ist hoch – dem Vermittler wird Mittäterschaft und Beihilfe vorgeworfen. Schade dass dann auch die – falls bestehende – Haftpflicht des Vermittlers nichts zahlt. Unternehmer und Vermittler hatten versäumt, von Anfang an die richtigen Fragen zu stellen. Aber das kann man ja lernen – in diesem Fall mit einem gewaltigen Beitrag zur Abteilung „Forschung und Entwicklung“. Der Initiator hat sein Geld längst auf den Cayman-Inseln. Doktor Leichtfuß ist unbekannt verzogen – der Vermittler sitzt hier mit seinem Kunden da und grübelt, was wohl schief gelaufen ist, und wie er jetzt die Prozesskosten aufbringen soll? Der Anwalt kommentiert: Nein nein Herr Mandant, Ihr Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anderes – und der ist weit weg von hier. Wenn Sie Glück haben, dann haftet Ihnen der Versicherer, die U-Kasse und andere „noch lebende“ Beteiligte. Am besten wir holen mal eine Bonitätsrecherche ein – denn Ihr Vermittler hat dies ja als elementare Pflicht von Anfang an versäumt. Ach ja, wohin ist eigentlich der sympathische Vertriebsleiter plötzlich verschwunden? Gestaltung der Zukunft? Wie kann man es besser machen – zuerst mal, indem die Konzepte geprüft werden. Das kostet Geld – aber weniger als wenn man alles verliert. Die Berater und Vermittler sollten versichert sein, und zwar für jede Aussage, und zwar mit Nachweis. Vor allem muss untersucht werden, welche Aussagen gar nicht versicherbar sind – und vor allem, wer ist „Doktor Leichtfuß“, x-fach vorbestraft und seinerzeit Freigänger? Wie sagt das Sprichwort „wer sich in Gefahr begibt – der kommt darin um“? Wer die Plausibilität nicht prüfen mag, verliert im Zweifel alles, auch das was er schon hat. Berater und Vermittler haften für bis zu 10 Jahre (Verjährung), oft nicht versicherbar bzw. ohne Versicherungsdeckung. Die Frage wird am Ende immer sein, wer auf dem Schaden im Haftungskarussell am Ende sitzen bleibt? Zuvor aber schon hat der Unternehmer voraussichtlich alles verloren und nicht mal Geld für die Anwalts- und Gerichtskosten – heute ärgert er sich, dass er nichts verändert hatte. Der Staatsanwalt hat inzwischen das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Leichtfuß – derzeit auf durch einen neuen Initiator gezahlte Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen – eingestellt: die zu erwartende Strafe wäre nur geringfügig gegenüber der ohnehin schon aus anderen Verfahren zu erwartenden.
(experten.de am 05.03.2007)
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Über den Autor

PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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