+++Haftung bei betrieblicher Altersversorgung ?

Brisante Haftungsgefahren für Arbeitgeber – Minderleistungen für Arbeitnehmer !

„Heut� back ich, morgen brau ich und
übermorgen …“ (Grimm�s Märchen)

Unsichere Rente

„Die Rente ist sicher“ verkündete die
Politik. Danach folgte der Appell, die
Bürger mögen sich doch ein zweites
Standbein fürs Alter, die betriebliche
Versorgung (bAV), aufbauen – insbesondere
durch Entgeltumwandlung.
Auch diese Form des Sparens bedeutet
für den Bürger einen spürbaren
Konsumverzicht.
Clevere Verkäufer, insbesondere von
Versicherungsprodukten, nutzten die
Gunst der Stunde. Arbeitgebern wurden
massenhaft Verträge in Milliardenhöhe
verkauft, die durch hohe Abschlusskosten
in den ersten Jahren vorerst oft
gar keinen Rückkaufswert besitzen.
Abschluss- und Verwaltungskosten
wurden aus dem Lohn der Mitarbeiter
fi nanziert. Was bei einer kleinen Gehaltsumwandlung
mit beispielsweise
fehlenden 2000 Euro beginnt, endet im
Alter mit einem Defi zit in bis zu mehr
als 10facher Größenordnung. Für diese
Differenz haftet mit etwas „Pech“ der
Arbeitgeber.

Versichere r kalkulieren mit
uninformierten Kunden

In der Zeitschrift Versicherungswirtschaft
bringt es ein Abteilungsdirektor
Lebensversicherung – selbst im Firmenversicherungsgeschäft
tätig – auf
den Punkt: Die Arbeitgeber werden
selten wegen Falschberatung klagen,
weil „die Sachverhalte teilweise derart
kompliziert sind, dass sie selbst Steuer-
und Rentenberater kaum entdecken
werden.“
Die Versicherer werden geschützt
durch „Intransparenz sowie die regelmäßig
langen Zeiträume bis zur Aufdeckung
und gerichtlichen Klärung der
Haftungstatbestände. … – eine Fehlberatung
ist vor diesem Hintergrund
grundsätzlich schwierig nachzuweisen.“
Und die Schadensfeststellung
ist „nicht einfach und von zukünftigen
Entwicklungen abhängig.“

Sichere Arbeitgeberhaftung
die Rentenfalle

Das Kernproblem ist, dass nahezu jeder
Arbeitgeber über die Abschlusskosten
nicht aufgeklärt wurde. Für den
Arbeitnehmer bleibt bei durchschnittlicher
Betriebszugehörigkeit zumeist
mehr „netto“ übrig, wenn er das Geld
ohne bAV-Modell versteuert und auf
sein Sparbuch gelegt hätte.

Unterstützung durch Aktuare
als Experten

Die viel gepriesene „unabhängige“
Beratung entpuppt sich bei näherer
Prüfung in über 95% der Fälle als Haftungsfalle
für Arbeitgeber. Hohe Verwaltungs-
und Abschlusskosten belasten
später die Bilanz, bis hin zur Insolvenz.
In der Regel wird nur ein unabhängiger
Aktuar (Berater) dem Arbeitgeber aufzeigen
können, welche wirtschaftlichen
Haftungsgefahren bestehen – die komplexen
Sachverhalte lassen sich so
doch transparent machen und eine
Waffengleichheit zu den nur vermeintlich
durch Intransparenz geschützten
Produktgebern und Vermittler herstellen.
Aktuare sind mathematisch ausgebildete
Sachverständige die Fragestellungen
aus den Bereichen
Versicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage
und Altersversorgung mit
mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie
und Statistik
(Versicherungsmathematik, Bausparmathematik
und Finanzmathematik)
bearbeiten und dafür Lösungen unter
Berücksichtigung des rechtlichen und
wirtschaftlichen Umfeldes entwickeln.
Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung
und Bewertung von Risiken
wie den Versicherungsrisiken,
Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken.
Allgemein ausgedrückt beschäftigt
sich ein Aktuar mit Wirtschaftsprozessen,
in denen mathematische oder
statistische Methoden verwendet
werden. www.wikepedia.de
Weitere Quellen: www.aktuar.de Deutschen
Aktuarvereinigung e.V.

Geld-zurück von den Trägern betrieblicher
Altersversorgungswerke

Der Versicherungsvermittler nimmt in
der Regel persönliches Vertrauen in Anspruch
– auch hinter einer Vermittlungs-
GmbH kann er sich nicht verstecken: Er
haftet persönlich. Aber auch der Versicherer
oder eine Unterstützungskasse
haften dem Arbeitgeber. Ein Handlungsbedarf
entsteht vor allem, weil
der Arbeitgeber 30 Jahre (Verjährung)
gegenüber seinen Mitarbeitern einstehen
muss – im übrigen aber nach 10
Jahren spätestens für den Arbeitgeber
der Regress gegenüber dem Vermittler
verjährt sein kann. Aktuare – die mit der
Kalkulation solch lang laufender Verträge
mit unterschiedlichen Leistungskomponenten
vertraut sind – können
jedoch den sich entwickelnden Schaden
noch rechtzeitig vorausberechnen.
Nicht selten genügt das Gutachten eines
Aktuars und das Anschreiben eines Anwaltes,
um die komplette Rückabwicklung
zu erreichen. Für den Arbeitgeber
beruhigend ist, dass dann auch die
Kosten des Aktuars bzw. Sachverständigen
(ohne den ja Transparenz und
Schadenermittlung meist nicht möglich
sind) und die Vergütung des Anwalts
vom Träger der betrieblichen Altersversorgung
zu übernehmen sind: Er haftet
auch für seine Vermittler, denn diese
gelten als seine Erfüllungsgehilfen.

Erfolg durch Kompetenz

Die tägliche Praxis zeigt, dass ein versicherungsmathematisches
Sachverständigengutachten
und ein Anwaltsschreiben
in der Regel genügen, damit
der Schaden des Arbeitgebers ersetzt
wird. Es existieren bereits zahlreiche
Urteile – ein weiteres mag kaum ein
Versicherer riskieren. Am Ende wird
der Versicherer mit einer von ihm nicht
gewollten Transparenz konfrontiert.
Solange die Klagen – wie die Branche
feststellt – sich in Grenzen halten,
wird daher aus betriebswirtschaftlichen
Gründen lieber außergerichtlich gezahlt
und neue einschlägige Urteile vermieden.
Die Arbeitgeber haben vor allem
deshalb recht gute Chancen, weil regelmäßig
der Verdacht eines Betruges
durch Versicherer und Vermittler im
objektiv-strafrechtlichen Sinne beim
Arbeitgeber aufkommt, sobald er durch
Aktuar und Anwalt über die existentiellen
wirtschaftlichen Folgen seiner
oft als haftungssicher angepriesenen
Modelle zur betrieblichen Altersversorgung
aufgeklärt wurde. Wenn Vermittlern
gesagt werden muss, dass ihre
Fehlberatung kaum zu Haftungsklagen
führen wird, weil sie schon hinsichtlich
der Schadenfeststellung vom Versicherer
durch Intransparenz geschützt sind,
kann man das hinter diesen Verträgen
stehende wirtschaftliche Risiko erahnen.
Der Unterschied zwischen einem
theoretischen und einem sich realisierenden
Risiko liegt für den Produktgeber
und Vermittler dann nur in der herzustellenden
Transparenz.
Dr. Johannes Fiala, (www.fi ala.de)

(Brennpunkt Handwerk 2/2007, 34)

Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.handwerk-rww.de />www.handwerk-rww.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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